Im Vorfeld des Verfahrens hatte der Amtsrichter über die Anwälte
von Dr. Özoguz diesem signalisiert und darum ersucht, dass er die
Angelegenheit nicht aufbauschen möge und nicht seine Internetseite
dafür verwenden möge, da es zu wichtig und zu ernst sei und in einer
sachlichen Atmosphäre ablaufen sollte. Dr. Özoguz hat sich bis zum
Abschluss des Verfahrens im Amtsgericht Delmenhorst strikt daran
gehalten. Bedauerlicherweise aber hat sich das Amtsgericht Delmenhorst
nicht an diese Vorgabe gehalten und fünf Tage vor dem Verfahren, am Mi.
14.1.2004 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die zu einigen
Berichten in der Presse führte.
Vor Prozessbeginn wurde Dr. Özoguz darauf aufmerksam gemacht, dass
die Rechtsfolge (4000.- EUR) des Strafbefehls fehlerhaft war und bei
einer Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht möglich sei, da hier die
Mindeststrafe 3 Monate Haft beträgt. Hierüber war Dr. Özoguz im
Vorfeld bereits über seine Anwälte informiert worden. Während der
Verhandlung wurde Dr. Özoguz zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die
Anklage (siehe Strafbefehl) gestützt auf
§ 220 a abgeändert und einen Völkerrechtsparagraphen bezogen werden
muss, weil "zwischenzeitlich" der Paragraph abgeschafft wurde.
Das "zwischenzeitlich" entpuppte sich im Nachhinein als lange
vor der Strafbefehl!
Der Prozess begann mit einer Reihe von Formalia und dem Verlesen der
Anschuldigungen aus dem
Strafbefehl durch
den Staatsanwalt. Im Anschluss daran wurde eine
ausführliche
Erklärung im Auftrag von Dr. Özoguz durch seine Anwältin verlesen.
Danach gab es eine sehr ausführliche Debatte, die im Einzelnen wieder zu
geben schwer fällt. Die auf 1,5 Stunden angesetzte
Verhandlung zog sich über eine Länge von 3 Stunden. Darunter hat der
Richter u.a. erstaunlicherweise auch die damalige FAZ-Affaire,
die
Boykottaufrufe
und vieles andere mehr aufgelistet und teilweise ausführlich
vorgelesen, obwohl der direkte Zusammenhang zu den Vorwürfen kaum
erkennbar war! Dem Muslim-Markt-Betreiber wurde u.a. vorgeworfen das
"moralische Rüstzeug für Antisemitismus" zu liefern.
Letztendlich aber verdichtete sich der Eindruck, als wenn der Richter
von keiner Strafe absehen wollte. Im Abschlussplädoyer beantragte der
Staatsanwalt 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (Bewährungszeit 3
Jahre) sowie die Zahlung von 5000 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung.
Der Richter entschied nach der dreistündigen Sitzung innerhalb von
ca. 5 Minuten auf:
3 Monate mit Bewährung (Bewährungszeit 2 Jahre) mit der Auflage
der Mitteilung bei Wohnortwechsel.
Obwohl die Gesamtsitzung in einer sachlichen Atmosphäre ablief,
ließ sich der Richter in seiner Rede zur Urteilsbegründung zu einigen
Äußerungen hinreißen, bei denen Dr. Özoguz sich extrem
zusammenreißen musste, um nicht zu antworten. So verglich der Richter
die Rede Imam Khamene'is indirekt mit Hitlers "Mein Kampf", um
seine Aussage anschließend zu relativieren. Er fragte Dr. Özoguz, was
denn mit Zionisten gemeint sei, ohne dass Dr. Özoguz die Chance zur
Antwort hatte. Und er wies darauf hin, dass er keine Vorurteile gegen
Muslime gehabt hätte und insbesondere auch nicht gegen die Person von
Dr. Özoguz, da er ja dessen Koffer
vor Eintritt in den Saal nicht nach Bomben untersuchen ließ usw.. Er sprach seine Hoffnung aus, dass Dr.
Özoguz auf seine "Gesinnungsgenossen positiv einwirken"
könne, um solche Konflikte zu vermeiden, und er hoffe, dass Dr.
Özoguz kein "Bewährungstäter" werde. Der Richter nannte die
Strafe auch eine "symbolische Strafe".
Im Anschluss an die Sitzung wurden die beanstandeten Seiten
Zionisten
sind Rassisten und
Interview-Texte
(der beanstandete Text war eine unkommentierte Rede von Imam
Khamene'i) mit entsprechenden Begründungen auf den jeweiligen Seiten geschlossen.
Tags darauf fanden sich in der lokalen Presse
drei Berichte.
Einen weiteren Tag später wurde über den Prozess in der
größten
iranischen Zeitung auf der ersten Seite berichtet. Gleichzeitig
berichtete die taz in Berlin. Dann war allerdings zunächst Ruhe, bis
das Thema eine Woche später auch den Hamburger
Wahlkampf erreichte. Davon erfuhren auch die
türkischen
Zeitungen und berichteten davon.
Das Delmenhorster Kreisblatt
meldete am 27.1.2004, einen Tag nach Ablauf der Rechtsmittelfrist,
dass Dr. Özoguz Rechtsmittel eingelegt habe, und veröffentlichte einen
sehr deutlichen Leserbrief eines Prozessbeobachters.
In der Zwischenzeit veröffentlichte eine andere deutsche Website die
"verbotene
Rede Imam Khamene'is" im vollständigen Wortlaut. Jetzt kann
sich jeder selbst ein Bild davon machen, wofür Br. Yavuz verurteilt
wurde!
Am 3.3.2004 wurde die
schriftliche
Urteilsbegründung des Amtsgerichts Delmenhorst zugestellt.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ebenfalls gegen das Urteil
Berufung eingelegt, da sie offensichtlich mit dem Strafmaß von drei
Monaten (Mindestmaß) nicht zufrieden ist und eine größere Strafe
anstrebt.
Anfang Dezember 2004 wurde das Verfahren eingestellt, worauf der
Muslim-Markt eine
Presseerklärung
herausgab.