Strafverfahren gegen Dr. Y. Özoguz eingestellt
Pressemitteilung des Muslim-Markt 4.12.2004
Anfang 2004 wurde Dr. Yavuz Özoguz vom Amtsgericht Delmenhorst mit dem
Vorwurf der Volksverhetzung erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 3
Monaten auf Bewährung verurteilt. Sowohl Dr. Özoguz als auch die
Staatsanwaltschaft (die 8 Monate + 5000 EUR verlangt hatte), legten damals
Widerspruch ein, so dass die nächstinstanzliche Verhandlung beim
Landgericht Oldenburg erwartet wurde. Zu den Details des bisherigen
Verfahrens siehe:
http://www.muslim-markt.de/justicia/strafe.htm
Dr. Y. Özoguz hat die Zeit sehr intensiv genutzt, um u.a. einen ca.
zweistündigen mündlichen Beitrag mit einer detaillierten Beweiskette für
seine Unschuld vorzubereiten. Im Oktober 2004 erhielt der Anwalt von Dr.
Özoguz vom zuständigen Richter in Oldenburg die Anfrage, ob Dr. Özoguz
ggf. auch mit einer Einstellung des Verfahrens mit Auflagen einverstanden
wäre. Die Anfrage kam überraschend und stellte Dr. Özoguz vor eine
schwierige Entscheidung. Einerseits ist er nach wie vor von seiner
Unschuld fest überzeugt, andererseits ging die Initiative vom zuständigen
Richter aus, so dass hier offensichtlich neben rechtlichen Aspekten auch
eine Art tragbarer Kompromiss gesucht wurde.
Dr. Özoguz erörterte das Für und Wider ausführlich mit seinen Anwälten,
wobei sie zu folgendem Schluss kamen: Selbst wenn Dr. Özoguz die nächste
Instanz gewinnen sollte, würde das Verfahren mit großer anzunehmender
Wahrscheinlichkeit weiter geführt werden, da allein schon aufgrund der zu
erwartenden Medienpräsenz (libanesisches und iranisches Fernsehen hatten
schon bei Dr. Özoguz angefragt) und der bedauerlicherweise nicht immer
sehr sachlichen Berichterstattung in den deutschen Medien, die
Staatsanwaltschaft - allein schon um das Gesicht zu wahren - wiederum
Widerspruch einlegen würde. Es ging also auch darum, das Gesicht aller
Beteiligten zu wahren.
Dr. Özoguz stimmte einer Einstellung mit Auflagen zu, sofern die
Auflagen lediglich einen symbolischen Charakter nicht übersteigen,
erheblich niedriger sind als alle bisher verhängten Strafen, und keinerlei
Schuldeingeständnis beinhalten würden! Dr. Özoguz schlug von sich aus eine
Spende an eine auch für das Gericht akzeptable Organisation vor - dem
Kinderhospiz in einem Nachbarort, denn das Leid von im Sterben liegenden
Kindern zu mildern ist anliegen jedes Menschen mit Herz und eine wertvolle
Aufgabe in der Gesellschaft! Mit diesen Vorgaben wurden die Verhandlungen
vom Anwalt mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft geführt.
Am Freitag 3.12.2004 erhielt Dr. Özoguz folgendes Schreiben vom
Landgericht Oldenburg, datiert 1.12.2004:
Beschluss
In der Strafsache
g e g e n Dr. Yavuz Özoguz
geb. am 12.10.1959 in Istanbul/Türkei,
wohnhaft Schilfweg 53, 27751 Delmenhorst
- Verteidiger: Rechtsanwalt XXX
w e g e n Volksverhetzung
wird das Verfahren gern. § 153 a Abs. 2 StPO
mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten sowie des
Verteidigers vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen
Betrag von 1.000,00 EUR in monatlichen Teilbeträgen von 200,00 EUR,
beginnend mit dem 15.12.2004, an die nachstehende gemeinnützige
Einrichtung:
Kinderhospiz Löwenherz eV, 27232 Sulingen,
Schützenstraße 17,
Volksbank Sulingen, BLZ 25691633, Konto 1021176400
zu zahlen.
Er hat diese Zahlung unaufgefordert dem
Gericht gegenüber nachzuweisen.
XXX, VRiLG
[Ende Beschluss]
Zur Erläuterung sei erwähnt: Die Vorläufigkeit des Beschlusses
bezieht sich lediglich darauf, dass die endgültige Einstellung erst nach
vollständiger Zahlung der letzten Rate erfolgt. Dr. Y. Özoguz hat bereits
angekündigt, alle Zahlungen an die Wohltätigkeitsorganisation fristgerecht
zu erfüllen!
Somit hat Dr. Özoguz auch nicht die Gelegenheit, seine ausführliche
Ausarbeitung vorzustellen. Daher werden hier nur zwei Eckpunkte seiner
vorbereiteten Verteidigung exemplarisch veröffentlicht:
Einer der Vorwürfe gegen Dr. Özoguz bestand darin, dass er die Opfer
der Nazizeit durch Gegenüberstellung von Bildern zu heutigen Tätern
gemacht hätte. Solch eine Interpretation hat Dr. Y Özoguz stets vehement
bestritten. Für alle diejenigen aber, die glauben, dass diese subjektive
Interpretation der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes Delmenhorst -
selbst wenn sie stimmen würde - außerhalb des üblichen erlaubten
Veröffentlichungsrahmens läge, sei ein kurzes Gedicht von Erich Fried
erwähnt, das im Anhang wiedergegeben wird. Es übertrifft an Deutlichkeit
selbst das, was Dr. Özoguz jemals vorgeworfen wurde!
Der zweite Vorwurf gegen Dr. Y. Özoguz bestand darin, eine Rede Imam
Khameneis unkommentiert wiedergegeben zu haben mit einer Passage, die vom
Staatsanwalt als Leugnung von Gaskammern interpretiert wurde, da Zahlungen
an Israel mit Märchen in Verbindung gebracht wurden. Abgesehen davon dass
Dr. Özoguz innerhalb einer einzigen Verhandlung sowohl für die angebliche
Nutzung des Holocaust, als auch für deren Leugnung verurteilt wurde, sei
hinsichtlich des zweiten Vorwurfs folgendes Zitat erwähnt. Daniel Jonah
Goldhagen schreibt in seinem Buch Hitlers willige Vollstrecker: Der
Einsatz von Gas bei der Vernichtung von Juden durch die Deutschen war
daher - anders als weithin angenommen - ein nebensächliches Phänomen!
(Fußnote 81 auf Seite 603). Dr. Özoguz hingegen hat die Gaskammern bei
keiner einzigen seiner zahlreichen Veröffentlichungen jemals verharmlost
oder gar geleugnet und sich immer von den Gräueltaten der Nazis
distanziert. Auch Imam Khamenei hat die Gaskammern nicht derart
verharmlost, wie es Herr Goldhagen tut. Die eigentliche Aussage Imam
Khameneis aber findet ihre mehr als ausführlich Bestätigung und
detaillierte Erläuterung in dem Buch Die Holocaust-Industrie von Normal
G. Finkelstein, dessen Wiedergabe den Rahmen dieser Presseerklärung
sprengen würde.
Unabhängig von diesen Umständen sieht Dr. Özoguz im Abschluss dieses
Verfahrens (selbst wenn es ihn viel Geld gekostet hat) die Chance, auch
mit denen in eine Gespräch zu kommen, die es bisher vorgezogen haben, über
ihn und Seinesgleichen zu schreiben und zu reden, als mit ihnen.
Für die Glaubensgeschwister, die über solch eine Lösung enttäuscht
sind, sei erwähnt, dass manchmal eine Lösung, bei der alle ihr Gesicht
wahren können, wertvoller sein kann, als das eigene Recht durchzusetzen,
selbst wenn man vom eigenen Recht überzeugt ist.
Der Muslim-Markt dankt seinen Anwälten und wünsch allen Lesern eine kritische
Auseinandersetzungen mit den veröffentlichten Texten auf Basis von
Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit.
Der Friede Gottes sei mit Ihnen.
Delmenhorst 4.12.2004
Am 18.3.2005 wurde das Verfahren auf Kosten der Staatskasse
endgültig eingestellt!
Anhang
Höre, Israel! (von Erich Fried)
Als wir verfolgt wurden,
war ich einer von euch.
Wie kann ich das bleiben,
wenn ihr Verfolger werdet?
Eure Sehnsucht war,
wie die anderen Völker zu werden
die euch mordeten.
Nun seid ihr geworden wie sie.
Ihr habt überlebt
die zu euch grausam waren.
Lebt ihre Grausamkeit
in euch jetzt weiter?
Den Geschlagenen habt ihr
befohlen:
"Zieht eure Schuhe aus".
Wie den Sündenbock habt ihr sie
in die Wüste getrieben
in die große Moschee des Todes