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Strafverfahren gegen Dr. Yavuz Özoguz


Strafverfahren gegen Dr. Y. Özoguz eingestellt

Pressemitteilung des Muslim-Markt 4.12.2004

Anfang 2004 wurde Dr. Yavuz Özoguz vom Amtsgericht Delmenhorst mit dem Vorwurf der Volksverhetzung erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sowohl Dr. Özoguz als auch die Staatsanwaltschaft (die 8 Monate + 5000 EUR verlangt hatte), legten damals Widerspruch ein, so dass die nächstinstanzliche Verhandlung beim Landgericht Oldenburg erwartet wurde. Zu den Details des bisherigen Verfahrens siehe:

http://www.muslim-markt.de/justicia/strafe.htm 

Dr. Y. Özoguz hat die Zeit sehr intensiv genutzt, um u.a. einen ca. zweistündigen mündlichen Beitrag mit einer detaillierten Beweiskette für seine Unschuld vorzubereiten. Im Oktober 2004 erhielt der Anwalt von Dr. Özoguz vom zuständigen Richter in Oldenburg die Anfrage, ob Dr. Özoguz ggf. auch mit einer Einstellung des Verfahrens mit Auflagen einverstanden wäre. Die Anfrage kam überraschend und stellte Dr. Özoguz vor eine schwierige Entscheidung. Einerseits ist er nach wie vor von seiner Unschuld fest überzeugt, andererseits ging die Initiative vom zuständigen Richter aus, so dass hier offensichtlich neben rechtlichen Aspekten auch eine Art tragbarer „Kompromiss“ gesucht wurde.

Dr. Özoguz erörterte das Für und Wider ausführlich mit seinen Anwälten, wobei sie zu folgendem Schluss kamen: Selbst wenn Dr. Özoguz die nächste Instanz gewinnen sollte, würde das Verfahren mit großer anzunehmender Wahrscheinlichkeit weiter geführt werden, da allein schon aufgrund der zu erwartenden Medienpräsenz (libanesisches und iranisches Fernsehen hatten schon bei Dr. Özoguz angefragt) und der bedauerlicherweise nicht immer sehr sachlichen Berichterstattung in den deutschen Medien, die Staatsanwaltschaft - allein schon um das Gesicht zu wahren - wiederum Widerspruch einlegen würde. Es ging also auch darum, das Gesicht aller Beteiligten zu wahren.

Dr. Özoguz stimmte einer Einstellung mit Auflagen zu, sofern die Auflagen lediglich einen symbolischen Charakter nicht übersteigen, erheblich niedriger sind als alle bisher verhängten Strafen, und keinerlei Schuldeingeständnis beinhalten würden! Dr. Özoguz schlug von sich aus eine Spende an eine auch für das Gericht akzeptable Organisation vor - dem Kinderhospiz in einem Nachbarort, denn das Leid von im Sterben liegenden Kindern zu mildern ist anliegen jedes Menschen mit Herz und eine wertvolle Aufgabe in der Gesellschaft! Mit diesen Vorgaben wurden die Verhandlungen vom Anwalt mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft geführt.

Am Freitag 3.12.2004 erhielt Dr. Özoguz folgendes Schreiben vom Landgericht Oldenburg, datiert 1.12.2004:

Beschluss

In der Strafsache

g e g e n Dr. Yavuz Özoguz

geb. am 12.10.1959 in Istanbul/Türkei,

wohnhaft Schilfweg 53, 27751 Delmenhorst

- Verteidiger: Rechtsanwalt XXX

w e g e n Volksverhetzung

wird das Verfahren gern. § 153 a Abs. 2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten sowie des Verteidigers vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen Betrag von 1.000,00 EUR in monatlichen Teilbeträgen von 200,00 EUR, beginnend mit dem 15.12.2004, an die nachstehende gemeinnützige Einrichtung:

Kinderhospiz Löwenherz eV, 27232 Sulingen, Schützenstraße 17,
Volksbank Sulingen, BLZ 25691633, Konto 1021176400

zu zahlen.

Er hat diese Zahlung unaufgefordert dem Gericht gegenüber nachzuweisen.

XXX, VRiLG

[Ende Beschluss]

Zur Erläuterung sei erwähnt: Die „Vorläufigkeit“ des Beschlusses bezieht sich lediglich darauf, dass die endgültige Einstellung erst nach vollständiger Zahlung der letzten Rate erfolgt. Dr. Y. Özoguz hat bereits angekündigt, alle Zahlungen an die Wohltätigkeitsorganisation fristgerecht zu erfüllen!

Somit hat Dr. Özoguz auch nicht die Gelegenheit, seine ausführliche Ausarbeitung vorzustellen. Daher werden hier nur zwei Eckpunkte seiner vorbereiteten Verteidigung exemplarisch veröffentlicht:

Einer der Vorwürfe gegen Dr. Özoguz bestand darin, dass er die Opfer der Nazizeit durch Gegenüberstellung von Bildern zu heutigen Tätern gemacht hätte. Solch eine Interpretation hat Dr. Y Özoguz stets vehement bestritten. Für alle diejenigen aber, die glauben, dass diese subjektive Interpretation der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes Delmenhorst - selbst wenn sie stimmen würde - außerhalb des üblichen erlaubten Veröffentlichungsrahmens läge, sei ein kurzes Gedicht von Erich Fried erwähnt, das im Anhang wiedergegeben wird. Es übertrifft an Deutlichkeit selbst das, was Dr. Özoguz jemals vorgeworfen wurde!

Der zweite Vorwurf gegen Dr. Y. Özoguz bestand darin, eine Rede Imam Khamene’is unkommentiert wiedergegeben zu haben mit einer Passage, die vom Staatsanwalt als Leugnung von Gaskammern interpretiert wurde, da Zahlungen an Israel mit Märchen in Verbindung gebracht wurden. Abgesehen davon dass Dr. Özoguz innerhalb einer einzigen Verhandlung sowohl für die angebliche „Nutzung“ des Holocaust, als auch für deren Leugnung verurteilt wurde, sei hinsichtlich des zweiten Vorwurfs folgendes Zitat erwähnt. Daniel Jonah Goldhagen schreibt in seinem Buch „Hitlers willige Vollstrecker“: „Der Einsatz von Gas bei der Vernichtung von Juden durch die Deutschen war daher - anders als weithin angenommen - ein nebensächliches Phänomen!“ (Fußnote 81 auf Seite 603). Dr. Özoguz hingegen hat die Gaskammern bei keiner einzigen seiner zahlreichen Veröffentlichungen jemals verharmlost oder gar geleugnet und sich immer von den Gräueltaten der Nazis distanziert. Auch Imam Khamene’i hat die Gaskammern nicht derart verharmlost, wie es Herr Goldhagen tut. Die eigentliche Aussage Imam Khamene’is aber findet ihre mehr als ausführlich Bestätigung und detaillierte Erläuterung in dem Buch „Die Holocaust-Industrie“ von Normal G. Finkelstein, dessen Wiedergabe den Rahmen dieser Presseerklärung sprengen würde.

Unabhängig von diesen Umständen sieht Dr. Özoguz im Abschluss dieses Verfahrens (selbst wenn es ihn viel Geld gekostet hat) die Chance, auch mit denen in eine Gespräch zu kommen, die es bisher vorgezogen haben, über ihn und Seinesgleichen zu schreiben und zu reden, als mit ihnen.

Für die Glaubensgeschwister, die über solch eine Lösung enttäuscht sind, sei erwähnt, dass manchmal eine Lösung, bei der alle ihr Gesicht wahren können, wertvoller sein kann, als das eigene Recht durchzusetzen, selbst wenn man vom eigenen Recht überzeugt ist.

Der Muslim-Markt dankt seinen Anwälten und wünsch allen Lesern eine kritische Auseinandersetzungen mit den veröffentlichten Texten auf Basis von Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit.

Der Friede Gottes sei mit Ihnen.

Delmenhorst 4.12.2004

Am 18.3.2005 wurde das Verfahren auf Kosten der Staatskasse endgültig eingestellt!

Anhang

Höre, Israel! (von Erich Fried)

Als wir verfolgt wurden,
war ich einer von euch.
Wie kann ich das bleiben,
wenn ihr Verfolger werdet?

Eure Sehnsucht war,
wie die anderen Völker zu werden
die euch mordeten.
Nun seid ihr geworden wie sie.

Ihr habt überlebt
die zu euch grausam waren.
Lebt ihre Grausamkeit
in euch jetzt weiter?

Den Geschlagenen habt ihr befohlen:
"Zieht eure Schuhe aus".
Wie den Sündenbock habt ihr sie
in die Wüste getrieben
in die große Moschee des Todes

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Link zum vollständigen Gedicht

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