MM: Sehr geehrter Herr Bonig, eine Frage vorab,
wie kommt es, dass Sie Russisch sprechen?
Bönig: Ich hatte das seltene Glück, mein Abitur an einem Gymnasium in
Soltau, im Westen Deutschlands, absolvieren zu dürfen, das neben Englisch,
Französisch und Latein auch Russisch als Fremdsprache angeboten hat. Das war
damals sehr ungewöhnlich und hatte meinen Horizont sehr erweitert. Sprachen
sind der Schlüssel zu einem Verständnis für andere Kulturen und Sichtweisen.
MM: Auf Ihrer Homepage steht das Wort "Impfung"
bei Corona-“Impfung“ in Anführungszeichen. Meinen sie nicht, dass es eine
Impfung ist?Bönig: Ich bin seit über
10 Jahren Unternehmer im Gesundheitswesen und habe dabei aus nächster Nähe
im Umgang mit großen Pharmaherstellern erleben dürfen, wie einfach ein
Sachverhalt durch eine simple Umdefinition verharmlost werden kann. Die
gegenwärtig als Impfung bezeichneten Impfstoffe sind tatsächlich vollkommen
neuartige und bislang kaum erprobte Medikamente mit einer experimentellen
Zulassung. Sie haben nur aufgrund von cleveren Definitionen den Namen
„Impfung“ erhalten, weil dabei weniger oder keine Gegenwehr in der
Bevölkerung zu erwarten war. Außerdem lässt sich die Haftung sehr schön
ausschließen und es müssen keine Beipackzettel mitgegeben werden. Mit dem
Begriff Impfung wird eine „sterile Immunität“ suggeriert, die mit keinem der
Covid-19-Substanzen auch nur annährend erreicht wird. Ein Medikament, dass
für knapp 3 Monate eine um ca. 1% verringerte Wahrscheinlichkeit mit sich
bringt, nicht an Covid-19 zu erkranken ist kein Impfstoff, sondern eine
einzige Mogelpackung. Ob die Präparate vor einem schweren Verlauf schützen,
ist reine Spekulation wie selbst die Hersteller und das RKI freimütig
zugeben. Wir erleben aktuell Propaganda in Reinform, indem hochgefährliche
Sachverhalte durch einfache Umbenennung zu harmlosen und wirkungsvollen
Lösungen umdeklariert werden.
MM: Normalerweise muss ein Arzt vor einem
medizinischen Eingriff, zu dem solch eine Impfung auch gehört, über die
Risiken informieren und erst wenn der Patient mit seiner Unterschrift die
Kenntnisnahme bestätigt hat und bereit ist die Risiken zu tragen, darf der
medizinische Eingriff erfolgen. Was läuft diesbezüglich bei der
Corona-Impfung schief?
Bönig: Sie bringen es auf den Punkt. Das
geschilderte Vorgehen ist das bislang völlig übliche Vorgehen eines Arztes.
Es ist auch nicht ein nettes Sahnehäubchen, sondern unbedingt erforderlich,
weil jeder Eingriff eines Arztes in den Körper eines Menschen zunächst eine
Körperverletzung ist. Nur durch die aufgeklärte und freiwillige Einwilligung
in diese Körperverletzung ist dieser Vorgang nicht strafbar. Die
Dokumentation eines Patientengesprächs ist auch nicht Selbstzweck, sondern
die schriftliche Dokumentation des zuvor durchgeführten
Aufklärungsgesprächs. Sehr viele Ärzte versagen hier aktuell auf ganzer
Linie, indem Sie Patienten völlig einseitig informieren, Kontrainidikationen
– also Erkrankungen, die gegen eine Impfung sprechen könnten – systematisch
ignorieren und im Moment nur eine Antwort kennen: Lass Dich impfen, egal was
Du für Vorerkrankungen hast. Die wenigen Ärzte, die sich dieser perfiden
Zwangslogik widersetzen, müssen mit teilweise massiven Angriffen und
Einschränkungen rechnen. Sehr viele Ärzte laden hier große Schuld auf sich,
indem sie den ärztlichen Grundsätzen zuwiderhandeln. Sie haben alle
geschworen, sich keinem Druck von außen zu beugen, nur das Wohl des
Patienten im Blick zu haben und mehr zu nützen, als zu schaden. Insbesondere
Menschen unter 60 Jahren haben ein kaum vorhandenes Risiko an oder mit Covid
19 zu versterben und Kinder und Jugendliche überhaupt nicht. Patienten, die
an oder mit Covid 19 sterben, sind im Durchschnitt 80 Jahre alt und haben
viele schwere Vorerkrankungen. Sie sterben einfach an einem Alter, in dem man
nun mal stirbt – völlig egal, woran. Wer sich unbedingt „impfen“ lassen
möchte, möge das tun und sich vermeintlich selbst schützen. Es gibt aber
keinem Menschen das Recht, von jedem Menschen eine Körperverletzung und die
Teilnahme an einem gentechnischen Menschenexperiment mit völlig ungewissem
Ausgang zu verlangen.
MM: Sie fragen in Ihrem Gutachten eine mögliche
allergische Reaktion auf die verschiedenen Bestandteile der Impfstoffe ab.
Aber woher soll der Patient denn wissen, ob er gegen jene Bestanteile, die
teilweise sehr komplexe Fachbegriffe sind und mit denen der Patient wohl
noch nie in Berührung gekommen ist, wissen?
Bönig: Genau das kann kein Mensch wissen,
weil völlig neuartige Substanzen in den Wirkstoffen enthalten sind. Aus
genau diesem Grund ist zunächst einmal jeder Mensch impfunfähig – und zwar
nach der Logik der Hersteller der vermeintlichen Impfstoffe. Sie schreiben
selbst in den Beipackzetteln, die natürlich bei der Zulassungsbehörde
vorgelegt werden mussten, dass eine Impfung nicht stattfinden darf, wenn
eine Allergie gegen einen der Stoffe vorliegt. Da kein Mensch das vorab
wissen kann, ist eine fachärztliche Abprüfung dieser Frage zwingend vor
einer Impfung erforderlich. Und eben diese Abklärung kann faktisch kein
Allergologe und auch kein Amtsarzt leisten. Jeder Bürger, der sich impfen
lässt, tut dies auf volles, eigenes Risiko. Weder Hersteller noch Arzt
übernehmen irgendeine Verantwortung. Und der Staat bietet in ganz seltenen
Fällen Entschädigungszahlungen auf Sozialhilfeniveau ab, wenn es dann doch
zu einer der häufigen Impfnebenwirkungen gekommen ist. Dieser Sachverhalt
ist den wenigsten Menschen bewusst, die sich impfen lassen.
MM: In Fall der Unsicherheit empfehlen Sie -
bescheinigt durch ärztliche Gutachten - dass eine Allergie gegen die
Covid-19-Impfstoffee von einem Facharzt geprüft werden sollte. Das dürfte
nicht ganz billig sein. Wer soll das denn bezahlen?
Bönig: Jeder Nutzer von
www.liberation-express.de erhält auch gleichzeitig
ein Anschreiben für seine Krankenkasse, um diese um eine Kostenübernahme zu
bitten. Ist die Krankenkasse dazu nicht bereit, muss das eben vor einem
Sozialgericht geklärt werden. Während dieser Zeit müssen dann evtl. parallel
laufende Verwaltungsgerichtsverfahren ruhen. Bis das alles entschieden ist,
sind Impfpflicht und Co. längst Geschichte. Dank Omikron ist keine der
Maßnahmen mehr in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Wir empfehlen jedem
Nutzer, die vorgefertigten Schreiben für Arbeitgeber, 2G-Kontrolleure,
Allergologen und Krankenkasse intensiv zu nutzen. Die ganze Absurdität der
Maßnahmen wird damit auf sehr einfache Art und Weise offengelegt.
MM: So lange die allergische Reaktion nicht
ausgeschlossen werden kann, erteilen sie eine Impfunfähigkeitsbescheinigung,
die für sechs Monate gültig sein soll. Warum sechs Monate?
Bönig: Das ist richtig. Bis die Krankenkasse
zugestimmt hat und ein Allergologe gefunden werden konnte, vergehen schnell
mal sechs Monate. In der Zwischenzeit ist jedoch nach der eigenen Definition
der Hersteller und des RKI eine Impffähigkeit nicht sicher gegeben. Dieser
Sachverhalt wird dokumentiert und zwar für 6 Monate, weil dies ein Zeitraum
ist, der auch von der Regierung gerne für alle vorläufigen Maßnahmen, wie
z.B. den Genesenenstatus gewählt wurde. Wir bleiben somit in der Denklogik
derjenigen, die die ganzen absurden Lösungen erdacht haben.
MM: Warum kostet Ihr Gutachten 17,49 Euro?
Bönig: Der Grund ist einfach, weil Ärzte in
Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte arbeiten müssen. Dieser Wert
ist der Wert für ein Gutachten gemäß Ziffer 80 der Gebührenordnung. Wir
haben uns deshalb an dem niedrigst-möglichen Wert orientiert, der aus Sicht
der Ärzte überhaupt zulässig wäre, wenn eine gutachterliche Stellungnahme
angefordert wird.
MM: Was muss man tun, um Ihr Gutachten zu
erhalten? Machen Sie Hausbesuche oder muss der Impfunwillige zu Ihnen
kommen?
Bönig: Das Besondere bei einem Gutachten
ist, dass es ohne persönlichen Arzt-Kontakt mit dem Nutzer möglich und
zulässig ist. Es handelt sich explizit nicht um eine Behandlung. Vielmehr
wird im Rahmen des Gutachtens eine Selbsteinschätzung des Nutzers erbeten.
Auf Grundlage dieser Selbsteinschätzung erhält der Nutzer eine vorläufige
Impfunfähigkeitsbescheinigung und den dringenden Hinweis, in den kommenden
sechs Monaten einen Allergologen aufzusuchen, um durch eine echte
Untersuchung vor Ort, eine Impffähigkeit festzustellen, oder eben
auszuschließen.
MM: Warum ist aus Nachweis-Express
Liberation-Express geworden?
Bönig: Wir wurden aus ganz Europa mit
Zuschriften gebeten, die Lösung auch in anderen Sprachen anzubieten. Das
haben wir getan und dafür einen Namen gewählt, der in ganz Europa verstanden
werden kann. So wurde die Lösung Liberation-Express entwickelt, die nun in
10 Sprachen verfügbar ist. Betreiber der Lösung ist die CliniGo GmbH, die
auch bereits
www.test-express.de entwickelt hatte.
MM: Was geschieht aus Ihrer Geschäftsidee, wenn
die Pandemie eines Tages zu Ende gehen sollte?
Bönig: Dann werden wir einfach nur glücklich
sein. Wir sind eine Lösung, die nur jetzt und solange gebraucht wird, bis
unsere Politik wieder zur Besinnung kommt und die jedem Menschen zustehenden
Grundrechte wieder zurückgibt, die ihnen geraubt wurden.
MM: Herr Bönig, wie danken für das Interview |