Im Namen des Erhabenen  
  Interview mit Jürgen Rose
 

Muslim-Markt interviewt
Oberstleutnant Dipl. Päd. Jürgen Rose

8.7.2006

Jürgen Rose (Jahrgang 1958) hat seine militärische Ausbildung u. a. in Fort Bliss, Texas/USA absolviert. 1988-91 war er Mitarbeiter an der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation in Waldbröl im Forschungsbereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik und  Ausbildungsleiter für die interaktive Simulation "Politik und Internationale Sicherheit" (POL&IS). Von 1991 bis 1995 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale Politik und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München.

Es folgte eine dreijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am George C. Marshall European Center for Security Studies in Garmisch-Partenkirchen. Seit Januar 2003 ist er beim Wehrbereichskommando IV, München. Außerdem ist er Fellow am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg. Wichtigste Forschungsfelder sind: Internationale Sicherheitspolitik, Allgemeine Wehrpflicht, Auswirkungen strategischer Raketenabwehr auf die Internationalen Beziehungen.

Oberstleutnant Rose weist vor dem Interview ausdrücklich darauf hin, dass er in in diesem Interview lediglich seine persönlichen Auffassungen äußert!

MM: Sehr geehrter Herr Oberstleutnant Rose. Wir sind auf Sie aufmerksam geworden durch ihre öffentliche dienstliche Erklärung, dass Sie keine Befehle befolgen wollen, die gegen das Recht verstoßen. Ist die Zeit in Deutschland derart, dass man so etwas als Soldat explizit erklären muss?

Rose: Wie das Beispiel meines Kameraden, des Bundeswehrmajors Florian Pfaff, demonstriert, sind die Zeiten leider tatsächlich so, dass man als deutscher Soldat mittlerweile damit rechnen muss, durch die Bundesregierung und die Bundeswehrführung in Situationen gebracht zu werden, in denen man sich unter hohem persönlichen Risiko dagegen wehren muss, an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen teilzunehmen oder diese zu unterstützen. Bekanntlich wurde Major Pfaff im Juni letzten Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung - immerhin einer mit Gefängnis bedrohten Wehrstraftat - freigesprochen, nachdem er erklärt hatte, dass er es unter gar keinen Umständen mit seinem Gewissen vereinbaren könne, den verbrecherischen Krieg gegen den Irak zu unterstützen, so wie ihm dies von seinen Vorgesetzten befohlen worden war. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Bundesrepublik Deutschland bereits zum dritten Mal an völkerrechts- und damit zugleich verfassungswidrigen Militäreinsatzen beteiligt. Das erste Mal war dies im Jahr 1999 beim Krieg gegen Jugoslawien der Fall, dann 2001/2002 beim Überfall auf Afghanistan, an dem die Soldaten des "Kommandos Spezialkräfte" (KSK) aus Calw teilnahmen und schließlich 2003 mit der massiven Unterstützung des Angriffskrieges gegen den Irak. Gerade der letztgenannte Vorgang beweist, dass die militärische Führung der Bundeswehr auf Anordnung der Bundesregierung willfährig und vorbehaltlos schweren Völkerrechts- und zugleich Verfassungsbruch begangen hat, indem sie mit Tausenden von Soldaten dem Imperium Americanum Beihilfe zu einem glasklaren Aggressionskrieg leistete. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang präzedenzloser und zugleich völlig inakzeptabler Akt politischer Kriminalität!

Angesichts dessen halte ich es für dringend notwendig, dass im Grunde genommen jeder einzelne Soldat und jede einzelne Soldatin der Bundeswehr expressis verbis erklären sollte, keinesfalls Befehle zu befolgen, die gegen Völkerrecht und Grundgesetz verstoßen.

MM: Als Soldat im Dienst dürfen Sie sich nicht dazu äußern, wie die Vorstellung unter Soldaten zur Verteidigung Deutschlands am Hindukush ist. Wie aber ist die Vorstellung unter den Familien und Angehören, wenn sie von einem Verteidigungsminister die Notwendigkeit zur Verteidigung Deutschlands am Hindukush und im Kongo erfahren?

Rose: Unabhängig von der je zum besten gegebenen Politpropaganda haben die beiden höchsten deutschen Gerichte, nämlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das bereits genannte Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage nach dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr umfassend und abschließend geklärt, da dürften, jedenfalls für diejenigen, welche die einschlägigen Urteile zur Kenntnis genommen und intellektuell hinreichend durchdrungen haben, keinerlei Zweifel mehr im Hinblick auf den Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes bestehen. Im Art. 87a GG Abs.1 Satz 1 heißt es nämlich ganz schlicht: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Bei der Auffassung, der Terminus der Verteidigung im Grundgesetz sei identisch mit dem der Landesverteidigung, handelt es sich um eine in der Tat weit verbreitete und offenbar unausrottbare Legende, die indes durch ständige Wiederholung nicht richtiger wird. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat exakt zu diesem Punkt in seinem epochalen Urteil vom 21. Juni 2005 in der Causa Pfaff hierzu verbindlich, umfassend und abschließend ausgeführt: "Da der Normtext des Art. 87a Abs. 1 und 2 GG von 'Verteidigung', jedoch - anders als die zunächst vorgeschlagene Fassung - nicht von 'Landesverteidigung' spricht und da zudem der verfassungsändernde Gesetzgeber bei Verabschiedung der Regelung im Jahre 1968 auch einen Einsatz im Rahmen eines NATO-Bündnisfalles als verfassungsrechtlich zulässig ansah, ist davon auszugehen, dass 'Verteidigung' alles das umfassen soll, was nach dem geltenden Völkerrecht zum Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta), der die Bundesrepublik Deutschland wirksam beigetreten ist, zu rechnen ist." Höchstrichterlich widerlegt ist hiermit ein für alle mal die in der sicherheitspolitischen Diskussion häufig vorgetragene Auffassung, das Grundgesetz begrenze den Einsatz der Bundeswehr auf die Verteidigung des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland sowie des NATO-Vertragsgebiets. Denn, so die Richter, "Art. 51 UN-Charta gewährleistet und begrenzt in diesem Artikel für jeden Staat das - auch völkergewohnheitsrechtlich allgemein anerkannte - Recht zur 'individuellen' und zur 'kollektiven Selbstverteidigung' gegen einen 'bewaffneten Angriff', wobei das Recht zur 'kollektiven Selbstverteidigung' den Einsatz von militärischer Gewalt - über den Verteidigungsbegriff des Art. 115a GG hinausgehend - auch im Wege einer erbetenen Nothilfe zugunsten eines von einem Dritten angegriffenen Staates zulässt (z. B. 'Bündnisfall'). Der Einsatz der Bundeswehr 'zur Verteidigung' ist mithin stets nur als Abwehr gegen einen 'militärischen Angriff' ('armed attack' nach Art. 51 UN-Charta) erlaubt, jedoch nicht zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen."

Zuvor bereits hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 geurteilt: "Art. 87a GG steht der Anwendung des Art. 24 Abs. 2 GG als verfassungsrechtlicher Grundlage für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht entgegen."

MM: Offiziell ist Deutschland Verbündeter der USA. Die USA führen aber derzeit einen rechtswidrigen Krieg im Irak. Bringt das nicht Soldaten als Staatsbürger immer wieder in Gewissenskonflikte, wenn sie davon erfahren, wie Deutschland möglicherweise den Angriffskrieg der USA zumindest infrastrukturell unterstützt?

Rose: Die USA führen im Irak nicht irgendeinen "rechtwidrigen" Krieg, sondern sie begehen ein permanentes Völkerrechtsverbrechen gegen das irakische Volk, indem US-Soldaten sowie von der US-Regierung angeheuerte Söldner gemeinsam mit irakischen Kollaborateuren irakische Männer, Frauen, Kindern, jung wie alt unterschiedslos zu Tausenden morden, foltern, verstümmeln und verbrennen. Diese Barbarei zu unterstützen, sollte im Grunde genommen für jeden Soldaten und jede Soldatin der Bundeswehr ein unerträglicher Gedanke sein. Im Übrigen hat die Bundesrepublik Deutschland, das heißt hauptverantwortlich die rot-grüne Bundesregierung, den Angriffskrieg der USA gegen den Irak nicht, wie Sie sagen, "möglicherweise" unterstützt, sondern tatsächlich, wie in dem von mir genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ausführlich dargelegt ist.

MM: Sie empfehlen gemäß Medienmeldungen eine bezahlte Freiwilligenarmee. Ist das Beispiel USA diesbezüglich nicht abschreckend?

Rose: Das mag in der Tat auf den ersten Blick so scheinen, weil es die Freiwilligenarmeen der Briten und Amerikaner waren, die in den Irak eingefallen sind. Historisch betrachtet war es zunächst die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht, welche die Volks- und Eroberungs-, Vernichtungs- und Versklavungskriege der jüngeren Geschichte ermöglichte, sind Wehrpflicht und das Konzept des totalen Krieges siamesische Zwillinge. Zudem zeigt alle geschichtliche Erfahrung, dass niemals Wehrpflichtige irgendwo eine militärische Aggression nach außen oder eine militärische Intervention im Inneren verhindert haben, ganz im Gegenteil. Denn die Wehrpflicht ist nichts weiter als ein Instrument des Staates, auf zwangsrekrutiertes "Menschenmaterial" (von Moltke/Ludendorff) zurückzugreifen, falls sich nicht mehr genügend Dumme bereit finden, freiwillig zu sterben oder sich verstümmeln zu lassen, wenn das "Vaterland auf Menschenmord ausgeht" (Dürrenmatt). Das zeigt sich eindrücklich angesichts der in den USA seit geraumer Zeit vor sich hin schwelenden Debatte um die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Den Hintergrund hierfür bilden die sich stetig verschärfenden Rekrutierungsprobleme der US-Streitkräfte (auch die britischen Streitkräfte leiden übrigens unter solchen). Für die Anwerber der US-Streitkräfte gestaltet es sich immer schwieriger, genügend Freiwillige für die Teile des Militärs zu anzulocken, welche die Hauptlast der weltweiten Kriegführung tragen und zugleich am stärksten von Tod, Verwundung und Traumatisierung betroffen sind, nämlich Heer, Marine Corps und Nationalgarde. So starben seit dem Beginn des Krieges im Irak dort mehr als 2.500 US-SoldatInnen, mehr als die zehnfache Anzahl wurde verwundet oder traumatisiert. Kein Wunder also, dass das Rekrutierungskommando in Fort Knock (Kentucky) ein "hartes Jahr" voraussieht, "weil die fortdauernden Kriege in Afghanistan und besonders im Irak bei potentiellen Rekruten und deren Eltern die Sorge vor Verwundung oder dem Tod im Kriegseinsatz steigern." Was in den USA (und auch in UK) nunmehr allerdings stattfindet, ist eine Abstimmung mit den Füßen.

Für eine Sache, von deren Legitimität die BürgerInnen nicht (mehr) überzeugt sind, zeigen sie sich nicht bereit, freiwillig zu kämpfen. Auch in den USA gilt offenbar: Man kann jede Menge Menschen für ziemlich lange Zeit hinters Licht führen, aber nicht alle auf unbegrenzte Dauer. Irgendwann merkt auch der unterbelichtetste Aspirant fürs nationale Ehrenkleid, was gespielt wird und bleibt dem Kriegstheater fern - sofern er eben nicht qua Wehrpflicht in die Schlacht gezwungen wird. Genau umgekehrt zum Dogma der Wehrpflichtpropagandisten sind nämlich in einer Wehrpflichtarmee die Bürger dem Militär ausgeliefert, während ein Freiwilligensystem die Streitkräfte den BürgerInnen überantwortet. Wer heutzutage noch von der Wehrpflicht schwärmt, der will betrügen. Denn letztlich garantiert allein die Wehrpflicht die Verfügbarkeit des militärischen Instrumentariums zu jedweden politischen Zwecken. Gerade die durch Rot-Grün implementierte "Enttabuisierung des Militärischen" illustriert dies augenfällig. So konnte das Wehrpflichtsystem weder die deutsche Beteiligung an den völkerrechts- und verfassungswidrigen Kriegen um das Kosovo und in Afghanistan verhindern noch die massive Unterstützung des US-Angriffskrieges gegen den Irak seitens der Bundesregierung. Tausende von wehrpflichtigen Bundeswehrsoldaten wurden auf Anordnung des Bundesministers der Verteidigung damals dazu missbraucht, vor den bundesrepublikanischen Kasernen der Aggressoren Wache zu schieben und mutierten dabei gemäß den Regeln des Kriegsvölkerrechts zu Kombattanten.

Zwar lässt sich erfahrungsgemäß auch mit Freiwilligenarmeen Schindluder treiben, aber wer das tut - siehe USA und UK -, riskiert die personelle Schwindsucht. Innerhalb moderner Streitkräfte herrschen nämlich mittlerweile Denkweisen vor, die häufig mehr noch als die Politik von einer Kultur der Zurückhaltung geprägt sind. Gerade professionelle Soldaten wissen nur zu gut, was Krieg bedeutet, und sind daher mitnichten erpicht darauf, ihn am eigenen Leibe zu erleben. Mit einer Freiwilligenarmee wäre im Parlament die Hemmschwelle daher höher zu halten als bisher. Denn Berufssoldaten, keine Söldner, sind vorsichtige Menschen. Darin liegt ihre Zuverlässigkeit. Letztlich erweist sich ein Militärsystem, das vom Prinzip der freiwilligen Dienstleistung abhängt, somit als strukturell friedenstauglicher als die auf zwangsrekrutierte Statisten in Uniform gegründete Wehrpflichtarmee. Nicht zuletzt der brandaktuelle Fall von Gehorsamsverweigerung in der US-Armee legt das nahe. Typischerweise war es jetzt ein Offizier, der "überzeugt davon ist, dass es seine Pflicht ist, illegalen Befehlen nicht Folge zu leisten", gab seine Mutter Carolyn Ho zu Protokoll (DIE ZEIT vom 29. Juni 2006, S. 2).

MM: Aber sind es nicht überall in der Welt ausschließlich Berufssoldaten, die aus Flugzeugen die schlimmsten Waffensysteme auf Menschen richten und die Kolateralschäden von Zivilisten in kauf nehmen? Können sie solch ein Verhalten für zumindest den Großteil der Berufssoldaten in der Bundeswehr ausschließen?

Rose: Was die Kampfflugzeugpiloten angeht, ist das richtig. Allerdings waren von Anbeginn der Militärfliegerei alle Piloten professionelle Soldaten, kein Staat der Welt hat jemals zwangsrekrutierte Wehrpflichtige in Kampfflugzeuge gesetzt – aus nahe liegenden Gründen, da ein unwilliger Pilot sich selbstredend jederzeit zum Gegner absetzen und hinter den feindlichen Linien landen oder aussteigen könnte. Aber wenn man in die jüngere Geschichte schaut, stellt sich die Lage folgendermaßen dar: Im Ersten Weltkrieg prallten ausschließlich Wehrpflichtarmeen aufeinander, danach gab es in Deutschland bis 1935 keine Wehrpflicht und auch keinen Krieg. Erst Adolf Hitler hat in Deutschland die Wehrpflicht wieder eingeführt, um mit seinem Millionenheer den Zweiten Weltkrieg vom Zaun brechen zu können. Auch zur Befreiung Deutschlands sind dann wieder Wehrpflichtarmeen eingesetzt worden. Die ganzen Kolonialkriege wurden von Wehrpflichtarmeen geführt, auch die USA haben Wehrpflichttruppen nach Vietnam geschickt. Osteuropa wurde von den Wehrpflichtarmeen der kommunistischen Diktatoren unterdrückt. Jelzin hat seine russischen Wehrpflichtigen nach Tschetschenien geschickt, Saddam Hussein seine Wehrpflichtarmee zur Besetzung Kuwaits benutzt. Und auch die mächtige israelische Armee rekrutiert sich aus Wehrpflichtigen. Man sieht, dass erst die riesigen Wehrpflichtarmeen die großen Angriffskriege ermöglicht haben.

Allerdings ist ebenso richtig, dass jede Wehrpflichtarmee einen mehr oder weniger großen Anteil von Führungspersonal besitzt, dass aus Freiwilligen besteht, die entweder für eine gewisse Anzahl von Jahren oder aber bis zu ihrer Pensionierung im Militärdienst steht. Auch die Spezialisten, die langwierig und teuer ausgebildet werden müssen, sind eigentlich stets professionelle Soldaten. Und wie teuer Kriegführung mit einer Professionellentruppe ist und welche Probleme im Hinblick auf die Sicherstellung des Nachwuchses auftreten, kann man gerade bei den kriegsführenden Armeen der USA und UKs beobachten. Hätten diese Staaten Wehrpflichtarmeen, könnten sie einfach viele tausend Soldaten mehr nach Afghanistan und in den Irak entsenden, um die militärische Lage dort in den Griff zu bekommen. Jetzt aber muss der Krieg teilweise schon an private Söldnerfirmen outgesourced werden, was die Kriegführung wiederum verteuert. Kurzum: Kriegführen mit Freiwilligenarmeen lohnt sich nicht, weil es in der Regel keinen „Return on Invest“ bringt.

Was die Bundeswehr im besonderen betrifft, so hat sich in den letzten Jahren ja gezeigt, dass die Tatsache, dass es sich bei ihr (noch) um eine Wehrpflichtarmee handelt, kein Hindernis dagegen dargestellt hat, dass die rot-grüne Bundesregierung sie dreimal entgegen Völkerrecht und Grundgesetz in den Krieg entsandt bzw. dazu benutzt hat, völkerrechtswidrige Angriffskriege zu unterstützen. Dass Wehrpflichtarmeen eine Rückversicherung gegen militärische Abenteuer darstellen, war und ist ein Mythos.

MM: Erlauben sie noch ein abschließende Frage außerhalb des Konfliktfalls. Durch die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland dienen immer mehr Muslime in der Bundeswehr. funktioniert die Integration ihres Wissens unproblematisch?

Rose: Ich habe da keine Erfahrung aus eigener Anschauung. Im letzten Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages taucht das Thema Integration muslimischer Soldaten nicht auf, woraus man schließen kann, dass es jedenfalls nicht zu gravierenden Problemen diesbezüglich gekommen ist. Das kann aber auch daran liegen, das der prozentuale Anteil muslimischer Soldaten in der Bundeswehr ziemlich gering ist. Die Militärsoziologie hat herausgefunden, dass es bei heterogen Einheiten, z. B. weiblichen und männlichen Soldaten, gewöhnlich nicht zu Problemen kommt, solange es klare Mehrheiten und Minderheiten gibt, da sich die jeweilige Minderheit in der Regel der Mehrheit anpasst. Konflikte entstehen generell erst bei nahezu ausgewogenen Gruppen.

Die Bundeswehrführung widmet den muslimischen Soldaten jedoch durchaus Aufmerksamkeit, es ist in den letzten Jahren im Intranet der Bundeswehr immer wieder informiert worden und auch Hinweise an die militärischen Vorgesetzten für den Umgang mit muslimischen Soldaten sind vom Verteidigungsministerium, beispielsweise dem »Zentrum für Innere Führung«, herausgegeben worden. So ist beispielsweise sichergestellt, dass von der Truppenküche immer auch ein Essen angeboten wird, das den Glaubensregeln der muslimischen Soldaten genügt. Was die Gestaltung der Dienstpläne betrifft, gibt es indes meines Wissens nach keine besonderen Rücksichtnahmen – das gilt aber für alle Religionsgruppen gleichermaßen.

MM: Herr Rose, wir danken für das Interview.

Senden Sie e-Mails mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@muslim-markt.de 
Copyright © seit 1999 Muslim-Markt