Oberstleutnant Rose weist vor dem Interview ausdrücklich darauf hin,
dass er in in diesem Interview lediglich seine persönlichen Auffassungen
äußert!
MM: Sehr geehrter Herr Oberstleutnant Rose.
Wir sind auf Sie aufmerksam geworden durch ihre
öffentliche dienstliche Erklärung, dass Sie keine Befehle befolgen
wollen, die gegen das Recht verstoßen. Ist die Zeit in Deutschland derart, dass man so etwas als Soldat explizit erklären muss?
Rose: Wie das Beispiel meines Kameraden, des
Bundeswehrmajors Florian Pfaff, demonstriert, sind die Zeiten leider
tatsächlich so, dass man als deutscher Soldat mittlerweile damit rechnen
muss, durch die Bundesregierung und die Bundeswehrführung in Situationen
gebracht zu werden, in denen man sich unter hohem persönlichen Risiko
dagegen wehren muss, an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen teilzunehmen
oder diese zu unterstützen. Bekanntlich wurde Major Pfaff im Juni letzten
Jahres durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom Vorwurf der
Gehorsamsverweigerung - immerhin einer mit Gefängnis bedrohten Wehrstraftat
- freigesprochen, nachdem er erklärt hatte, dass er es unter gar keinen
Umständen mit seinem Gewissen vereinbaren könne, den verbrecherischen Krieg
gegen den Irak zu unterstützen, so wie ihm dies von seinen Vorgesetzten
befohlen worden war. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Bundesrepublik
Deutschland bereits zum dritten Mal an völkerrechts- und damit zugleich
verfassungswidrigen Militäreinsatzen beteiligt. Das erste Mal war dies im
Jahr 1999 beim Krieg gegen Jugoslawien der Fall, dann 2001/2002 beim
Überfall auf Afghanistan, an dem die Soldaten des "Kommandos Spezialkräfte"
(KSK) aus Calw teilnahmen und schließlich 2003 mit der massiven
Unterstützung des Angriffskrieges gegen den Irak. Gerade der letztgenannte
Vorgang beweist, dass die militärische Führung der Bundeswehr auf Anordnung
der Bundesregierung willfährig und vorbehaltlos schweren Völkerrechts- und
zugleich Verfassungsbruch begangen hat, indem sie mit Tausenden von Soldaten
dem Imperium Americanum Beihilfe zu einem glasklaren Aggressionskrieg
leistete. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang
präzedenzloser und zugleich völlig inakzeptabler Akt politischer
Kriminalität!
Angesichts dessen halte ich es für dringend
notwendig, dass im Grunde genommen jeder einzelne Soldat und jede einzelne
Soldatin der Bundeswehr expressis verbis erklären sollte, keinesfalls
Befehle zu befolgen, die gegen Völkerrecht und Grundgesetz verstoßen.
MM: Als Soldat im Dienst dürfen Sie sich
nicht dazu äußern, wie die Vorstellung unter Soldaten zur Verteidigung
Deutschlands am Hindukush ist. Wie aber ist die Vorstellung unter den
Familien und Angehören, wenn sie von einem Verteidigungsminister die
Notwendigkeit zur Verteidigung Deutschlands am Hindukush und im Kongo
erfahren?
Rose: Unabhängig von der je zum besten
gegebenen Politpropaganda haben die beiden höchsten deutschen Gerichte,
nämlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das bereits genannte
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage nach dem Verteidigungsauftrag
der Bundeswehr umfassend und abschließend geklärt, da dürften, jedenfalls
für diejenigen, welche die einschlägigen Urteile zur Kenntnis genommen und
intellektuell hinreichend durchdrungen haben, keinerlei Zweifel mehr im
Hinblick auf den Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes bestehen. Im Art.
87a GG Abs.1 Satz 1 heißt es nämlich ganz schlicht: "Der Bund stellt
Streitkräfte zur Verteidigung auf." Bei der Auffassung, der Terminus der
Verteidigung im Grundgesetz sei identisch mit dem der Landesverteidigung,
handelt es sich um eine in der Tat weit verbreitete und offenbar
unausrottbare Legende, die indes durch ständige Wiederholung nicht richtiger
wird. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat exakt zu diesem Punkt in
seinem epochalen Urteil vom 21. Juni 2005 in der Causa Pfaff hierzu
verbindlich, umfassend und abschließend ausgeführt: "Da der Normtext des
Art. 87a Abs. 1 und 2 GG von 'Verteidigung', jedoch - anders als die
zunächst vorgeschlagene Fassung - nicht von 'Landesverteidigung' spricht und
da zudem der verfassungsändernde Gesetzgeber bei Verabschiedung der Regelung
im Jahre 1968 auch einen Einsatz im Rahmen eines NATO-Bündnisfalles als
verfassungsrechtlich zulässig ansah, ist davon auszugehen, dass
'Verteidigung' alles das umfassen soll, was nach dem geltenden Völkerrecht
zum Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen
(UN-Charta), der die Bundesrepublik Deutschland wirksam beigetreten ist, zu
rechnen ist." Höchstrichterlich widerlegt ist hiermit ein für alle mal die
in der sicherheitspolitischen Diskussion häufig vorgetragene Auffassung, das
Grundgesetz begrenze den Einsatz der Bundeswehr auf die Verteidigung des
Territoriums der Bundesrepublik Deutschland sowie des NATO-Vertragsgebiets.
Denn, so die Richter, "Art. 51 UN-Charta gewährleistet und begrenzt in
diesem Artikel für jeden Staat das - auch völkergewohnheitsrechtlich
allgemein anerkannte - Recht zur 'individuellen' und zur 'kollektiven
Selbstverteidigung' gegen einen 'bewaffneten Angriff', wobei das Recht zur
'kollektiven Selbstverteidigung' den Einsatz von militärischer Gewalt - über
den Verteidigungsbegriff des Art. 115a GG hinausgehend - auch im Wege einer
erbetenen Nothilfe zugunsten eines von einem Dritten angegriffenen Staates
zulässt (z. B. 'Bündnisfall'). Der Einsatz der Bundeswehr 'zur Verteidigung'
ist mithin stets nur als Abwehr gegen einen 'militärischen Angriff' ('armed
attack' nach Art. 51 UN-Charta) erlaubt, jedoch nicht zur Verfolgung,
Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen."
Zuvor bereits hatte das Bundesverfassungsgericht in
seinem Urteil vom 12. Juli 1994 geurteilt: "Art. 87a GG steht der Anwendung
des Art. 24 Abs. 2 GG als verfassungsrechtlicher Grundlage für den Einsatz
bewaffneter Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver
Sicherheit nicht entgegen."
MM: Offiziell ist Deutschland Verbündeter
der USA. Die USA führen aber derzeit einen rechtswidrigen Krieg im Irak.
Bringt das nicht Soldaten als Staatsbürger immer wieder in
Gewissenskonflikte, wenn sie davon erfahren, wie Deutschland möglicherweise
den Angriffskrieg der USA zumindest infrastrukturell unterstützt?
Rose: Die USA führen im Irak nicht
irgendeinen "rechtwidrigen" Krieg, sondern sie begehen ein permanentes
Völkerrechtsverbrechen gegen das irakische Volk, indem US-Soldaten sowie von
der US-Regierung angeheuerte Söldner gemeinsam mit irakischen
Kollaborateuren irakische Männer, Frauen, Kindern, jung wie alt
unterschiedslos zu Tausenden morden, foltern, verstümmeln und verbrennen.
Diese Barbarei zu unterstützen, sollte im Grunde genommen für jeden Soldaten
und jede Soldatin der Bundeswehr ein unerträglicher Gedanke sein. Im Übrigen
hat die Bundesrepublik Deutschland, das heißt hauptverantwortlich die
rot-grüne Bundesregierung, den Angriffskrieg der USA gegen den Irak nicht,
wie Sie sagen, "möglicherweise" unterstützt, sondern tatsächlich, wie in dem
von mir genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ausführlich
dargelegt ist.
MM: Sie empfehlen gemäß Medienmeldungen eine
bezahlte Freiwilligenarmee. Ist das Beispiel USA diesbezüglich nicht
abschreckend?
Rose: Das mag in der Tat auf den ersten
Blick so scheinen, weil es die Freiwilligenarmeen der Briten und Amerikaner
waren, die in den Irak eingefallen sind. Historisch betrachtet war es
zunächst die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht, welche die Volks- und
Eroberungs-, Vernichtungs- und Versklavungskriege der jüngeren Geschichte
ermöglichte, sind Wehrpflicht und das Konzept des totalen Krieges siamesische
Zwillinge. Zudem zeigt alle geschichtliche Erfahrung, dass niemals
Wehrpflichtige irgendwo eine militärische Aggression nach außen oder eine
militärische Intervention im Inneren verhindert haben, ganz im Gegenteil.
Denn die Wehrpflicht ist nichts weiter als ein Instrument des Staates, auf zwangsrekrutiertes "Menschenmaterial" (von Moltke/Ludendorff)
zurückzugreifen, falls sich nicht mehr genügend Dumme bereit finden,
freiwillig zu sterben oder sich verstümmeln zu lassen, wenn das "Vaterland
auf Menschenmord ausgeht" (Dürrenmatt). Das zeigt sich eindrücklich angesichts
der in den USA seit geraumer Zeit vor sich hin schwelenden Debatte um die
Wiedereinführung der Wehrpflicht. Den Hintergrund hierfür bilden die sich
stetig verschärfenden Rekrutierungsprobleme der US-Streitkräfte (auch die
britischen Streitkräfte leiden übrigens unter solchen). Für die Anwerber der
US-Streitkräfte gestaltet es sich immer schwieriger, genügend Freiwillige
für die Teile des Militärs zu anzulocken, welche die Hauptlast der
weltweiten Kriegführung tragen und zugleich am stärksten von Tod, Verwundung
und Traumatisierung betroffen sind, nämlich Heer, Marine Corps und
Nationalgarde. So starben seit dem Beginn des Krieges im Irak dort mehr als
2.500 US-SoldatInnen, mehr als die zehnfache Anzahl wurde verwundet oder
traumatisiert. Kein Wunder also, dass das Rekrutierungskommando in Fort
Knock (Kentucky) ein "hartes Jahr" voraussieht, "weil die fortdauernden
Kriege in Afghanistan und besonders im Irak bei potentiellen Rekruten und
deren Eltern die Sorge vor Verwundung oder dem Tod im Kriegseinsatz
steigern." Was in den USA (und auch in UK) nunmehr allerdings stattfindet,
ist eine Abstimmung mit den Füßen.
Für eine Sache, von deren Legitimität die
BürgerInnen nicht (mehr) überzeugt sind, zeigen sie sich nicht bereit,
freiwillig zu kämpfen. Auch in den USA gilt offenbar: Man kann jede Menge
Menschen für ziemlich lange Zeit hinters Licht führen, aber nicht alle auf
unbegrenzte Dauer. Irgendwann merkt auch der unterbelichtetste Aspirant fürs
nationale Ehrenkleid, was gespielt wird und bleibt dem Kriegstheater fern -
sofern er eben nicht qua Wehrpflicht in die Schlacht gezwungen wird. Genau
umgekehrt zum Dogma der Wehrpflichtpropagandisten sind nämlich in einer
Wehrpflichtarmee die Bürger dem Militär ausgeliefert, während ein
Freiwilligensystem die Streitkräfte den BürgerInnen überantwortet. Wer
heutzutage noch von der Wehrpflicht schwärmt, der will betrügen. Denn
letztlich garantiert allein die Wehrpflicht die Verfügbarkeit des
militärischen Instrumentariums zu jedweden politischen Zwecken. Gerade die
durch Rot-Grün implementierte "Enttabuisierung des Militärischen"
illustriert dies augenfällig. So konnte das Wehrpflichtsystem weder die
deutsche Beteiligung an den völkerrechts- und verfassungswidrigen Kriegen um
das Kosovo und in Afghanistan verhindern noch die massive Unterstützung des
US-Angriffskrieges gegen den Irak seitens der Bundesregierung. Tausende von
wehrpflichtigen Bundeswehrsoldaten wurden auf Anordnung des Bundesministers
der Verteidigung damals dazu missbraucht, vor den bundesrepublikanischen
Kasernen der Aggressoren Wache zu schieben und mutierten dabei gemäß den
Regeln des Kriegsvölkerrechts zu Kombattanten.
Zwar lässt sich erfahrungsgemäß auch mit
Freiwilligenarmeen Schindluder treiben, aber wer das tut - siehe USA und UK
-, riskiert die personelle Schwindsucht. Innerhalb moderner Streitkräfte
herrschen nämlich mittlerweile Denkweisen vor, die häufig mehr noch als die
Politik von einer Kultur der Zurückhaltung geprägt sind. Gerade
professionelle Soldaten wissen nur zu gut, was Krieg bedeutet, und sind
daher mitnichten erpicht darauf, ihn am eigenen Leibe zu erleben. Mit einer
Freiwilligenarmee wäre im Parlament die Hemmschwelle daher höher zu halten
als bisher. Denn Berufssoldaten, keine Söldner, sind vorsichtige Menschen.
Darin liegt ihre Zuverlässigkeit. Letztlich erweist sich ein Militärsystem,
das vom Prinzip der freiwilligen Dienstleistung abhängt, somit als
strukturell friedenstauglicher als die auf zwangsrekrutierte Statisten in
Uniform gegründete Wehrpflichtarmee. Nicht zuletzt der brandaktuelle Fall
von Gehorsamsverweigerung in der US-Armee legt das nahe. Typischerweise war
es jetzt ein Offizier, der "überzeugt davon ist, dass es seine Pflicht ist,
illegalen Befehlen nicht Folge zu leisten", gab seine Mutter Carolyn Ho zu
Protokoll (DIE ZEIT vom 29. Juni 2006, S. 2).
MM: Aber sind es nicht überall in der Welt
ausschließlich Berufssoldaten, die aus Flugzeugen die schlimmsten
Waffensysteme auf Menschen richten und die Kolateralschäden von Zivilisten
in kauf nehmen? Können sie solch ein Verhalten für zumindest den Großteil
der Berufssoldaten in der Bundeswehr ausschließen?
Rose: Was die Kampfflugzeugpiloten angeht,
ist das richtig. Allerdings waren von Anbeginn der Militärfliegerei alle
Piloten professionelle Soldaten, kein Staat der Welt hat jemals
zwangsrekrutierte Wehrpflichtige in Kampfflugzeuge gesetzt aus
nahe liegenden Gründen, da ein unwilliger Pilot sich selbstredend jederzeit
zum Gegner absetzen und hinter den feindlichen Linien landen oder aussteigen
könnte. Aber wenn man in die jüngere Geschichte schaut, stellt sich die Lage
folgendermaßen dar: Im Ersten Weltkrieg prallten ausschließlich
Wehrpflichtarmeen aufeinander, danach gab es in Deutschland bis 1935 keine
Wehrpflicht und auch keinen Krieg. Erst Adolf Hitler hat in Deutschland die
Wehrpflicht wieder eingeführt, um mit seinem Millionenheer den Zweiten
Weltkrieg vom Zaun brechen zu können. Auch zur Befreiung Deutschlands sind
dann wieder Wehrpflichtarmeen eingesetzt worden. Die ganzen Kolonialkriege
wurden von Wehrpflichtarmeen geführt, auch die USA haben Wehrpflichttruppen
nach Vietnam geschickt. Osteuropa wurde von den Wehrpflichtarmeen der
kommunistischen Diktatoren unterdrückt. Jelzin hat seine russischen
Wehrpflichtigen nach Tschetschenien geschickt, Saddam Hussein seine
Wehrpflichtarmee zur Besetzung Kuwaits benutzt. Und auch die mächtige
israelische Armee rekrutiert sich aus Wehrpflichtigen. Man sieht, dass erst
die riesigen Wehrpflichtarmeen die großen Angriffskriege ermöglicht haben.
Allerdings ist ebenso richtig, dass jede
Wehrpflichtarmee einen mehr oder weniger großen Anteil von Führungspersonal
besitzt, dass aus Freiwilligen besteht, die entweder für eine gewisse Anzahl
von Jahren oder aber bis zu ihrer Pensionierung im Militärdienst steht. Auch
die Spezialisten, die langwierig und teuer ausgebildet werden müssen, sind
eigentlich stets professionelle Soldaten. Und wie teuer Kriegführung mit
einer Professionellentruppe ist und welche Probleme im Hinblick auf die
Sicherstellung des Nachwuchses auftreten, kann man gerade bei den
kriegsführenden Armeen der USA und UKs beobachten. Hätten diese Staaten
Wehrpflichtarmeen, könnten sie einfach viele tausend Soldaten mehr nach
Afghanistan und in den Irak entsenden, um die militärische Lage dort in den
Griff zu bekommen. Jetzt aber muss der Krieg teilweise schon an private
Söldnerfirmen outgesourced werden, was die Kriegführung wiederum verteuert.
Kurzum: Kriegführen mit Freiwilligenarmeen lohnt sich nicht, weil es in der
Regel keinen Return on Invest bringt.
Was die Bundeswehr im besonderen betrifft, so hat
sich in den letzten Jahren ja gezeigt, dass die Tatsache, dass es sich bei
ihr (noch) um eine Wehrpflichtarmee handelt, kein Hindernis dagegen
dargestellt hat, dass die rot-grüne Bundesregierung sie dreimal entgegen
Völkerrecht und Grundgesetz in den Krieg entsandt bzw. dazu benutzt hat,
völkerrechtswidrige Angriffskriege zu unterstützen. Dass Wehrpflichtarmeen
eine Rückversicherung gegen militärische Abenteuer darstellen, war und ist
ein Mythos.
MM: Erlauben sie noch ein abschließende
Frage außerhalb des Konfliktfalls. Durch die gesellschaftliche Entwicklung
in Deutschland dienen immer mehr Muslime in der Bundeswehr. funktioniert die
Integration ihres Wissens unproblematisch?
Rose: Ich habe da keine Erfahrung aus
eigener Anschauung. Im letzten Jahresbericht des Wehrbeauftragten des
Deutschen Bundestages taucht das Thema Integration muslimischer Soldaten
nicht auf, woraus man schließen kann, dass es jedenfalls nicht zu
gravierenden Problemen diesbezüglich gekommen ist. Das kann aber auch daran
liegen, das der prozentuale Anteil muslimischer Soldaten in der Bundeswehr
ziemlich gering ist. Die Militärsoziologie hat herausgefunden, dass es bei
heterogen Einheiten, z. B. weiblichen und männlichen Soldaten, gewöhnlich
nicht zu Problemen kommt, solange es klare Mehrheiten und Minderheiten gibt,
da sich die jeweilige Minderheit in der Regel der Mehrheit anpasst.
Konflikte entstehen generell erst bei nahezu ausgewogenen Gruppen.
Die Bundeswehrführung widmet den muslimischen
Soldaten jedoch durchaus Aufmerksamkeit, es ist in den letzten Jahren im
Intranet der Bundeswehr immer wieder informiert worden und auch Hinweise an
die militärischen Vorgesetzten für den Umgang mit muslimischen Soldaten sind
vom Verteidigungsministerium, beispielsweise dem »Zentrum für Innere Führung«,
herausgegeben worden. So ist beispielsweise sichergestellt, dass von der
Truppenküche immer auch ein Essen angeboten wird, das den Glaubensregeln der
muslimischen Soldaten genügt. Was die Gestaltung der Dienstpläne betrifft,
gibt es indes meines Wissens nach keine besonderen Rücksichtnahmen das
gilt aber für alle Religionsgruppen gleichermaßen.
MM: Herr Rose, wir danken für das Interview.
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