Sehr geehrte Damen und Herren vom Muslim-Markt,
vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich dieses doch wichtigen Themas
anzunehmen. Hier - wie gewünscht - einige Erläuterungen zum Thema:
Seit Juni 2003 existiert in Nordrhein-Westfalen ein neues
Friedhofsgesetz.
Nach § 7, Abs. 2 wurde in das neue Gesetz folgender Grundsatz
eingeführt: Soweit möglich sind Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass Bestattungen unter Berücksichtigung der Glaubensgemeinschaft, der
die zu Bestattenden angehörten, vorgenommen werden können.
Diesem Grundsatz liegt das Bestreben zugrunde, die Integration der in
Deutschland ansässigen Moslems zu fördern.
Die bisherige Praxis, auf bestehenden Friedhöfe Grabfelder für
Moslems auszuweisen, erfüllten die Anforderungen nicht überall in
zufriedenstellendem Umfang.
Das neue Gesetz erlaubt es nun den hier lebenden Moslems, aus eigener
Initiative eigene Friedhöfe zu betreiben. Bislang war dies nicht
möglich, da Islamgemeinden - im Unterschied zu Kirchen - nicht den
Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" haben.
Nach § 1 Abs. 4 des Friedhofsgesetzes können Islamgemeinden ohne
Körperschaftsstatus quasi Mieter/Pächter eines von ihnen selbst
entworfenen und betriebenen Friedhofes sein. Bei einem Betreiberkonkurs
oder der Auflösung des Pachtvertrages würde der Friedhofsbetrieb auf
die öffentliche Hand übergehen und damit weiter gesichert sein.
Es wird nun auf die Überzeugungsarbeit in der betreffenden Kommune
ankommen, einen islamischen Friedhof anzulegen. Die guten Argumente, die
dafür sprechen, sind:
- die im Regelfall in Deutschland ansässigen Hinterbliebenen müssen
zum Besuch des Grabes nicht in das Heimatland reisen, - die im Islam
vorgeschriebene Frist zwischen Tod und Bestattung kann eingehalten
werden (vgl. § 13, Abs. 2), - eine Sargpflicht besteht nicht, sie
beschränkt sich auf den Transport auf öffentlichen Straßen (§ 16,
Abs. 1) - erforderliche Bauten für die rituellen Waschungen und die
Trauerfeier können auf dem Friedhof errichtet werden, - die Ruhezeit
kann entsprechend islamischen Vorschriften gestaltet werden, ggf. bis
hin zum "ewigen Ruherecht".
Für die konkrete Planung eines islamischen Friedhof habe ich einige
Vorplanungen und Hinweise erarbeitet, die u.a. in der islamischen
Zeitung veröffentlicht wurden.
Mit freundlichem Gruß
(Andreas Morgenroth)
Dipl-Ing. Andreas Morgenroth
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