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Re: Unser Grundgesetz - Bekenntnis oder Anerkennung ?

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Von Hans Pütz am 25. Mai 2009 15:10:59:

Als Antwort auf: Unser Grundgesetz - Bekenntnis oder Anerkennung ? von Muhammad Krüger am 24. Mai 2009 15:03:55:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich hier noch nie geschrieben habe, möchte ich mich zunächst vorstellen:

Ich bin 53 Jahre alt und verdiene meinen Lebensunterhalt in der säkularen Umgebung des öffentlichen Dienstes. Ich leite das Schulverwaltungsamt einer kleinen Großstadt mit 110.000 Einwohnern. Ansonsten versuche ich mich an den Idealen der Vaishnava Philosophie auszurichten, die hier gemeinhin als „Hare Krishna Bewegung“ bekannt wurde.

Obwohl ich bestrebt bin, mein Leben nach religiösen Prinzipien auszurichten, denke ich, dass es keine wirklich lebbare Alternative zu unserem Grundgesetz gibt. An Ihrer letzten Frage aufgehängt: Nein, es ist nicht verfassungswidrig, sich über Änderungen des Grundgesetzes Gedanken zu machen, sofern es nicht die in Artikel 1 und 20 festgelegten Grundsätze berührt. Vereinfacht ausgedrückt, die rechtsstaatliche Ordnung und die Menschenwürde sind auch nicht durch Änderungen des Grundgesetzes antastbar. Andere Änderungen sind durch Gesetze möglich, die aber einer Zweidrittel Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bedürfen.

Ihre Ansicht, dass Änderungen nur die Meinung von 8 Juristen widerspiegeln würden ist so nicht richtig. Das Grundgesetz kann und will keine absolute Wahrheit vermitteln, sondern sich den Bedürfnissen anpassen können. Jeder, der entsprechende Mehrheiten erzielen kann, ist somit auch in der Lage, das Grundgesetz zu ändern.

Mich würde interessieren, welche praktischen Schwachpunkte Sie ansonsten noch ausmachen.

Alles Gute


Hans Pütz



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