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Nachrichten über Antisemitismus, die niemand erfahren soll

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Von Yavuz Özoguz am 17. April 2009 08:51:48:

Nachrichten über Antisemitismus, die niemand erfahren soll

Wenn jemand der deutschen Presselandschaft eine Art Hofberichterstattung oder gar Gleichschaltung vorwirft, dann gilt er als “Verschwörungstheoretiker“. Bringt er aber den Nachweis, dass bedeutsame Nachrichten ganz einfach nicht auftauchen, dann müsste zumindest darüber nachgedacht werden, warum das so ist.

Stellen Sie sich vor, ein deutsches Gericht entscheidet, dass die Kritik an Israel kein Antisemitismus ist, wie es zionistische Kreise gerne glaubhaft machen wollen, und stellen sie sich vor, eine deutsche Universität wird dazu verurteilt, 5000 EUR Schmerzensgeld an einen Journalisten zu zahlen wegen “Ehrverletzung“, und stellen Sie sich vor, bei besagter Universität handelt es sich um keine geringere Anstalt als die TU Berlin und das "Zentrum für Antisemitismusforschung" (wobei ungeklärt bleibt, was solch ein Zentrum an einer Technischen Universität zu suchen hat), dann sollte jene Nachricht doch zumindest in der Lokalpresse erscheinen, evtl. doch auch überregional und eigentlich auch in der Tagesschau – oder was meinen Sie?

Tatsache ist, dass es jenen Fall gibt und der Betroffene Gerhard Wisnewski vor fast zwei Wochen folgende Pressemeldung veröffentlicht hat:

[Beginn der Presseerklärung]
Antisemitismus-Vorwurf widerlegt - TU Berlin muß Schmerzensgeld an Gerhard Wisnewski zahlen

München, 4. April 2009. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin muß die Technische Universität Berlin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an den Autor Gerhard Wisnewski ("Operation 9/11", "Mythos 9/11") zahlen. Das "Zentrum für Antisemitismusforschung" der TU hatte Wisnewski in einer Wanderausstellung antisemitische Thesen zu den Attentaten des 11.9.2001 unterstellt. Nachdem das ZfA 2007 bereits eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste, stellte das Kammergericht Berlin nun fest, daß für diese schwerwiegende Ehrverletzung auch eine Geldentschädigung zu zahlen ist. Das Gericht zog auch eine klare Trennlinie zwischen Israelkritik und Antisemitismus. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Drei Wochen lang hatte das "Zentrum für Antisemitismusforschung" (ZfA) der Technischen Universität Berlin 2007 im Lichthof der Auswärtigen Amtes eine Ausstellung mit dem Titel "Antisemitismus? Antizionismus? Israelkritik?" aufgestellt. Mittendrin: Die Namen von Gerhard Wisnewski, Andreas von Bülow und Mathias Bröckers. Auf einer Tafel zum Thema „Die Protokolle der Weisen von Zion“ - wurde ihnen die These unterstellt, jüdische Kreise und der Mossad hätten von den Anschlägen des 11.9.2001 gewusst, und Israel habe Nutzen daraus gezogen.

"Besonders für einen deutschen Journalisten stellt der Verdacht, ein Antisemit zu sein, nicht nur eine schwerwiegende Ehrverletzung dar, sondern auch eine Existenzgefährdung. Wer in den Ruch des Antisemitismus gerät, wird sehr schnell von Auftraggebern gemieden", sagte Wisnewski.

Daher klagte der preisgekrönte Autor (Rechtsanwalt: Markus Menzendorff, Frankfurt) zunächst vor dem Landgericht Berlin auf Schmerzensgeld und dann - in der Berufung - vor dem Kammergericht Berlin, das ihm jetzt in dieser Frage Recht gab (Geschäftsnummer 9 U 142/08):

„Einen – zumal deutschen – Journalisten zu Unrecht derartiger antisemitischer Verschwörungstheorien zu bezichtigen, stellt grundsätzlich eine schwerwiegende Rufbeeinträchtigung dar“, stellten die Richter fest.

In der Verleumdung Wisnewskis in der Antisemitismus-Ausstellung erkannte das Gericht eine besondere Prangerwirkung. Den Umstand, dass die Ausstellungsleiterin Dr. Wetzel bereits zu Beginn der Ausstellung von Dritten auf den Fehler hingewiesen worden war, ihn aber fast drei Wochen lang nicht beseitigte, bezeichnete das Gericht als grobe Fahrlässigkeit, „wenn nicht gar vorsätzliche Persönlichkeitsrechtsverletzung“.

Das Gericht zog im übrigen eine klare Trennlinie zwischen Israelkritik und Antisemitismus: Wisnewski habe sich zwar sehr kritisch über die Regierung des Staates Israel geäußert, sein Denken richte sich aber nicht gegen den jüdischen Glauben oder das sich religiös konstituierende jüdische Volk. Demgemäß gebe es auch keine entsprechenden Äußerungen von ihm.
[Ende der Presseerklärung]

Wenn nun jemand herausfinden möchte, wie viele online-Medien jene doch sicherlich nicht unbedeutsame Nachricht veröffentlicht haben, der kann in Google-News den Namen Wisnewski eingeben und staunen! Es gibt exakt einen Treffer; nämlich zu jener Pressemitteilung. Es ist zu beachten, dass Google-News jeweils die Treffer des letzten Monats listet.

Eine sehr ausführliche Meldung zum Fall gibt es allerdings bei einem Verlag, der u.a Wisnewskis Bücher verlegt (der aber in Google-News verständlicherweise nicht gelistet wird):

http://info.kopp-verlag.de/news/antisemitismusvorwurf-tu-berlin-muss-schmerzensgeld-an-gerhard-wisnewski-zahlen.html

Darin heißt es: Von besonderer Bedeutung ist die klare Trennlinie, die das Kammergericht zwischen Israel-Kritik und Antisemitismus zog: „Der Kläger hat im Rechtsstreit betont, dass er sich zwar sehr kritisch über die Regierung des Staates Israel geäußert habe, sich sein Denken aber nicht gegen den jüdischen Glauben oder das sich religiös konstituierende jüdische Volk richte und es demgemäß auch keine entsprechenden Äußerungen von ihm gebe. Die Beklagte zu 1) war demgegenüber nicht in der Lage, zu ihrer gegenteiligen Behauptung weitere Zitate des Klägers vorzulegen.“ Die Tatsache, dass jener Verlag aus muslimischer Sicht aufgrund von anderen Veröffentlichungen sicherlich kritisch zu beurteilen ist, ändert nichts daran, dass hier etwas berichtet wurde, was eigentlich auch andere hätten berichten müssen.

Es gibt keinerlei Pressemeldung des Kammergerichtes zu dem Fall.

Zusammengefasst ist festzustellen, dass ein deutsches Gericht gegen eine deutsche Universität zum Schutz eines deutschen Journalisten festgestellt hat, dass die Kritik an Israels Verbrechen nicht als Antisemitismus diffamiert werden dürfe! Das könnte unvorstellbare Konsequenzen für die gesamte gleichgeschaltete Hofberichterstattung haben, denn es gibt sehr viele Bürger in diesem Land, die mit der Antisemitismuskeule offenbar mundtot gemacht werden sollen.

Israels Verbrechen kann man genau so wenig schön reden, wie die aktuelle Politik der offenen Vertreibung und faktischen Enteignung palästinensischen Landes. Das Gaza-Massaker kann auch hinterher nicht durch einen geballten Einsatz von israelfreundlichen Medien gerechtfertigt werden. Viele Bürger im Land trauen jenen Medien ohnehin zunehmend weniger eine vernünftige und unabhängige Berichterstattung zu. Umso mehr informieren sich gebildete Kreise über das Internet. Entsprechend findet sich jene Nachricht auch in allen möglichen Alternativ-Blogs, wie eine Suche in Google (ohne News) bestätigt!

Und vielleicht fragt ja einmal der eine oder andere bei seiner Zeitung nach, warum er von jener für Deutschland sicherlich nicht unbedeutenden Meldung von jener Zeitung erfahren durfte.

Eine offizielle und “von oben“ kontrollierte Gleichschaltung soll es ja nicht geben. Umso wichtiger wäre es, die Mechanismen besser zu verstehen, wie diese Art der faktischen Gleichschaltung tatsächlich funktioniert, um den Weg zu einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung sicher zu stellen. Denn die bestehende Hofberichterstattung strebt dieses Zeil ganz offenbar nicht an. Aber die Bürger des Landes, darunter auch “israelikritische“ Bürger, setzen sich für eine wirklich freie Berichterstattung ein. Es wäre natürlich sehr tragisch für die von der Bundeskanzlerin verkündete Staatsräson, wenn ausgerechnet Israel selbst der Faktor wäre, der jene freiheitliche Berichterstattung verhindert. Aber Vorsicht bei jenem letzten Gedanken: Er könnte als Antisemitismus ausgelegt werden.



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