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Re: Missbraucht Innenminister Vereinsgesetz?

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Von Max Moritz Sievers am 13. Juni 2009 19:49:52:

Als Antwort auf: Missbraucht Innenminister Vereinsgesetz? von Yavuz Özoguz am 22. November 2008 10:40:17:

>Die deutsche Maßnahme ist gleich aus mehreren Gründen erstaunlich, da hier zum Einen Deutschland offensichtlich einen Alleingang gegen andere europäische Länder praktiziert hat und zum Anderen das Vereinsrecht durch den Innenminister für politische Zwecke missbraucht wurde, wohingegen der Schutz der Bevölkerung vor echten, aber zu verhindernden Gefahren im Internet wie z.B. Kinderpornographie rechtlich immer noch nicht möglich zu sein. Warum bedarf es eigentlich für jene “Vereinigungen“ neuer Gesetze, wenn der Bundesinnenminister gleich einen ganzen ausländischen Sender mit bis zu 30 Millionen Zuschauern verbieten kann aber keine Internetseite für Deutschland abschalten darf?

Bei Straftaten, wie das Verbreiten von Dokumentationen von Kindesmissbrauch (sog. Kinderpornographie), ist es juristisch und praktisch möglich, die Webseiten aus dem Netz zu nehmen: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html. Das BMI zensiert allerdings lieber (nur) eine Satireseite und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen einer Torte im Web.

| Bei der Dutroux-Affäre[1], die nach den aufgeflogenen Kindermorden von Marc
| Dutroux Belgien in den 90er Jahren in Atem gehalten hat, gab es Aussagen
| zahlreicher Zeugen, die beschrieben haben, dass ein Kinderschänder-Netzwerk
| existiert, wo höchste Kreise gemeinsam Kinder missbrauchen. Eine kritische
| und mit zahlreichen Quellenangaben belegte Zusammenfassung der
| Dutroux-Affäre findet sich bei der ISGP in englischer Sprache[2]. In
| deutscher Sprache gibt es leider nichts vergleichbares.
| ----
| [1] http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Dutroux-Affäre
| [2] http://www.isgp.eu/dutroux/Belgian_X_dossiers_of_the_Dutroux_affair.htm
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2009/05/15/presseerklaerung-des-verbandes-deutscher-kinderschaender/



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