| >Die deutsche Maßnahme ist gleich aus mehreren Gründen erstaunlich, da hier zum Einen Deutschland offensichtlich einen Alleingang gegen andere europäische Länder praktiziert hat und zum Anderen das Vereinsrecht durch den Innenminister für politische Zwecke missbraucht wurde, wohingegen der Schutz der Bevölkerung vor echten, aber zu verhindernden Gefahren im Internet wie z.B. Kinderpornographie rechtlich immer noch nicht möglich zu sein. Warum bedarf es eigentlich für jene “Vereinigungen“ neuer Gesetze, wenn der Bundesinnenminister gleich einen ganzen ausländischen Sender mit bis zu 30 Millionen Zuschauern verbieten kann aber keine Internetseite für Deutschland abschalten darf? Bei Straftaten, wie das Verbreiten von Dokumentationen von Kindesmissbrauch (sog. Kinderpornographie), ist es juristisch und praktisch möglich, die Webseiten aus dem Netz zu nehmen: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html. Das BMI zensiert allerdings lieber (nur) eine Satireseite und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen einer Torte im Web.
| Bei der Dutroux-Affäre[1], die nach den aufgeflogenen Kindermorden von Marc |
