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Re: Wegschauen wenn ein Verbrechen der NATO in Libyen geschieht ?

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Von Muhammad Krüger am 04. Juli 2011 00:06:30:

Als Antwort auf: Wegschauen wenn ein Verbrechen der NATO in Libyen geschieht ? von Brigitte Queck am 01. Juli 2011 23:18:37:


Auch das Schweigen der UNO zu dem verbrecherischen Verhalten der NATO ist schließlich als Zustimmung zu ihrem Vorgehen zu bewerten !!!
stimmt!

>Leider ließen es auch Russland und China zu, dass :
>a)nicht einmal der Formalität des Artikel 27 der UNO-Charta bei Verabschiedung der Resolution 1973 Rechnung getragen wurde, ...
>b)nachträglich nicht, ... Widerspruch gegen die NATO-Bombardements libyscher Städte erhoben wurde !!
>c)der vom russischen Präsidenten Medwedjew nach Bengazi geschickte Vertreter Markelow völlig völkerrechtswidrig die Abdankung Gaddafis gefordert hatte.

Ich habe versucht mir darauf einen Reim zu machen, aber ohne Ergebnis.
Haben Sie eine Erklärung für dieses billigende Verhalten von Russland und China?


Das aber ist laut Grundgesetz Artikel 26,Absatz 1 verboten, in dem es heißt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen !

Welches Gericht müsste denn jetzt tätig werden?
Ich hoffe doch dass unsere Gerichte a) unabhängig von der Politik und b) unabhängig von USA und NATO sind.



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