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Internationaler Strafgerichtshof handelt völkerrechtswidrig gegen Gaddafi

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Von Brigitte Queck am 03. Juli 2011 23:28:45:

Wie schon einmal: Mörderische Allianz inszeniert Haftbefehl geschrieben von der ehemaligen chilenischen Konsularin in Deutschland von: Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait


Der Überdruss der Staatenmehrheit gegen die USA und ihre Außenpolitik hat schon lange gewährt und ist jetzt stark angewachsen. Auch das gemäßigte amerikanische und europäische Bürgertum ist dabei, seine tradierte Resignation und Lethargie zu überwinden. Die Völker wachen endlich auf. Sie können ihr Gefühle für Anstand, Würde und Gerechtigkeit nicht länger mit dem Handeln des US-Präsidenten vereinbaren, auch nicht mit der verlotterten Sprache vieler europäischer Politiker. Deswegen ist in Europa überall das Anwachsen des Mitte-Links-Lagers zu spüren. Die nächsten Wahlkämpfe in Europa müssen sich mit den Zukunftsfragen beschäftigen. Allerdings haben die großen Parteien nichts mehr anzubieten. Sie sind am Ende mit ihrem Latein, erst recht nach ihrem blinden Gehorsam und ihrer bedingungslosen Gefolgschaft der wahnsinnigen, unkontrollierbaren und verschwenderischen US-Politik der letzten Jahrzehnte. Ein Weiter-So als Verbündeter eines Verlierers innerhalb einer Allianz von Mördern zu sein, das ist sogar für germanische Nibelungentreue zu viel des „Guten“.
Jetzt wird es noch einmal für alle Welt offenkundig: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zeigt sich erneut als Handlanger der USA und der großen NATO-Staaten. Dadurch verhöhnt er seine Legitimität und Glaubwürdigkeit genauso wie der UN-Sicherheitsrat. Der erbärmliche Zerfall der UN-Institutionen geht auf das Konto der USA. So wie einmal gegen das serbische Staatsoberhaupt in Belgrad, geht es heute gegen das Staatsoberhaupt Muammar Gaddafi in Tripolis. Die SZ-Redakteurin Sonja Zekri sollte einen Kurs über Rechtsgrundsätze besuchen, bevor sie ohne Fachkenntnis, so oberflächlich und plump einen Haftbefehl gegen Gaddafi für „juristisch gerechtfertigt“ hält, siehe ihr SZ-Kommentar vom 28.6.11: “Haftbefehl als Symbol“.
Aus dem Internationalen Strafgerichtshof ist bisher kein Signal von internationaler Gerechtigkeit gekommen. Die angeblichen Untaten von Gaddafi im vergangenen Februar sind niemals untersucht worden. Gerade als eine Untersuchungskommission auf Initiative der UN ihre Arbeit in Tripoli aufnehmen sollte, begann die NATO ihren Bomben-Terror über Libyen und verhinderte so die UN-offizielle Untersuchung der Ereignisse.
Westliche Medien reagieren auf die westliche Aggression gegen Libyen, als wäre sie völlig normal und „juristisch gerechtfertigt“ nach Zekris Jargon. Bei den NATO-Angriffen geht es nicht darum, Zivilisten zu schützen, sondern Gaddafi zu jagen. Und weil es keine UN-Resolution diese Jagd rechtfertigt und ermöglicht, sucht die mörderische Allianz „einen Haftbefehl“ zu inszenieren. Somit konstruiert die NATO einen weiteren Vorwand, ihre bestialische Aggression gegen den Frieden fortzusetzen. Wieso erstellt der internationale Strafgerichtshof keinen Haftbefehl gegen die flagranten Aggressoren, die seit Monaten in einem Land morden und brandschatzen, das kein anderes Land angegriffen hat? Wieso schweigt eine gelähmte deutsche Öffentlichkeit vor einem solchen flagranten Kriegsverbrechen gegen den Frieden? Wieso nimmt die deutsche Öffentlichkeit die Blockade der USA und ihrer Vasallen gegen eine politische Lösung in Libyen nicht wahr?
Die von der UNO-Vollversammlung einstimmig angenommene Definition der Aggression (1974) ist im hochaktuellen Sinne ein wichtiges Dokument des Völkerrechts, das damals hauptsächlich auf Initiative der sozialistischen Staaten und der Staaten der Befreiungsbewegung angenommen wurde. Darauf zu achten, würde die rechtmäßige Lage Libyens und die rechtswidrige Lage der NATO erläutern.
In der UN-Charta und dem UN-Dokument von 1974 mit der Definition von Aggression spiegeln sich die vielfältig bitteren Erfahrungen der Menschheit mit Aggressionskriegen. Die UN-Vollversammlung bekräftigt damit ihr ureigenes Interesse daran, dass die Souveränitätsrechte der Völker gewährleistet bleiben genauso wie die notwendige dauerhafte und verlässliche Sicherung von Frieden in der Welt. Diese Definition eines Angriffskrieges ist deshalb eine Absage an jegliche Vorwände und scheinbare Gründe für Aggressionshandlungen und zielt darauf, Kriege künftig aus dem Leben der Völker der Welt zu verbannen.
Ausdrücklich wurde im erwähnten UN-Dokument festgestellt, dass der Staat (oder Staatenbündnis) als Aggressor zu bezeichnen, zu verurteilen und auch rechtlich zu sanktionieren ist, der als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zur UN-Charta anwendet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Aggressionshandlungen von der Supermacht USA, einer Großmacht wie Großbritannien und Frankreich, einer Mittelmacht oder einem Kleinstaat begangen werden. Aggression - die Führung eines Angriffskrieges - wurde von der UNO schon in ihrer Charta als schlimmstes Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit definiert. Danach darf sich bei einer Aggressionshandlung kein Staat auf den Begriff eines gerechten Krieges herausreden. Darüber ist endlich auch überall in den Kirchen einschließlich der Militärseelsorge Klarheit zu erlangen. Aber natürlich auch bei allen Journalisten. Alle Journalistenschulen müssten gesetzlich angehalten sein, Prinzipien des Völkerrechts zu vermitteln und Journalisten sollten per Gesetz diesbezüglich ihre Befähigung nachweisen müssen.
Gemäß Art.2 Ziffer 4 der UN-Charta enthalten sich alle Mitglieder der Organisation „in ihren internationalen Beziehungen der Gewaltandrohung oder die gegen die territoriale Unverletzlichkeit oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder in irgendeiner anderen Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar sind.“



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