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Der Briand-Kellogg-Pakt und die Aggressionsdefinition

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Von Brigitte Queck am 15. Juni 2011 10:31:50:

Die völkerrechtlich verbindliche Definition von Angriffskriegen durch die UNO-Vollversammlung im Jahre 1974 bleibt hochaktuell

Für Angriffskriege sind in der Geschichte der Menschheit immer wieder Begründungen verwendet worden, die edle Absichten bekunden sollen. Die Römer griffen Nachbarstaaten mit der Begründung an, ihnen die Werte der Zivilisation vermitteln zu wollen, während sie die unterworfenen Völker zu Sklaven machten. Im Mittelalter und bis ins XIX. Jahrhundert wurden Angriffskriege, die reine koloniale Eroberungskriege waren, mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, das Christentum als den einzig wahren Glauben zu verbreiten und die Ungläubigen zu wahren Menschen zu machen. Unter solchen Vorwänden wurden von den Spaniern, Briten, Franzosen, Belgiern, Holländern und US-Amerikanern, auch Deutschen und Italienern barbarische Kolonialisierungskriege geführt. Genannt seien hier die Eroberung des nordamerikanischen und südamerikanischen Kontinents, von Afrika und Teilen Asiens, die Indianerkriege der USA, die zur Ausrottung von 500 Indianer-Nationen führten. Ab dem XX. Jahrhundert zählen dazu die modernen Neokolonialisierungskriege und neokolonialen Verbrechen der imperialistischen Mächte. Andere Kriege wurden als Glaubenskriege, z. B. im 30jährigen Krieg zwischen Katholiken und Protestanten geführt, obwohl es Kriege zwischen Feudaldynastien waren, die um Macht und Expansion rangen. .
Der Hitlerfaschismus stellte den Überfall auf die Sowjetunion unter das Kampfmotto: „Kultur gegen Barbarei“, und die modernen Imperialisten stellen ihre Kriege unter das Motto „Für freiheitliche Demokratie und Menschenrechte gegen Diktatur“.
Eine wichtige Rolle zur Rechtfertigung von Angriffkriegen spielten auch in der Geschichte immer wieder vorher selbstinszenierte Angriffshandlungen, die man dem auserkorenen Aggressionsopfer zuschiebt. Solche selbstinszenierten Kriegsanlässe waren z. B. im Imperium Romanum vorgetäuschte Angriffe auf die römische Flotte durch Karthago, in der Neuzeit der Angriff auf den Sender Gleiwitz durch die Hitlerfaschisten, den man den Polen zuschob, um dann den Angriffkrieg der deutschen Faschisten auf Polen zu rechtfertigen usw.
Wichtige Ausrede, einen Aggressionskrieg zu führen, ist der Präventivkrieg, den man angeblich beginnen müsse, um einen bevorstehenden gegnerischen Angriff zuvorzukommen, er wurde auch von Hitler als Grund zum Bruch des Nichtangriffsvertrages mit der Sowjetunion und zum vertragsbrüchigen hinterhältigen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 angeführt.

Gegenwärtig ist es sozusagen opportun, Kriege im Namen von Demokratie und Menschenrechten in Form sog. humanitärer Interventionen sowie auch präventiv zur Terrorabwehr zu führen, wobei Terrorbedrohungen meistens als Fiktionen aufgebaut werden. Angriffskriege werden als „Kriege im Namen der Menschlichkeit gegen Diktatur und Terrorismus“ bemäntelt. Das alles soll den modernen Raub- und Kolonialisierungskriegen den Edelanstrich, eine hehre Motivation verleihen; den man z. B. früher mit dem Gottesbezug zu erreichen gedachte. Der Begriff „Gott mit uns“ stand noch auf den Koppelschlössern deutscher Soldaten im 1. und 2. Weltkrieg.
Die Formen der schönrednerischen Begründungen und argumentativen Ausflüchte oder auch der Begründung von Angriffskriegen damit, dass der Gegner Gräueltaten begangen habe und man aus humanitären Gründen eingreifen müsse, sind in der Geschichte der Menschheit Legion. Auf alle kann hier auch nicht eingegangen werden, nur so viel gilt für sie immer, sie sollen edle humane Absichten und hehre Ziele vortäuschen. Immer handelt es sich aber um schmutzige Kriegslügen zur Kaschierung von nackter Eroberungssucht, Profitsucht und brutalen Machtgewinn, die zu Aggressionskriegen antreiben. Früher gab es zwischenzeitlich noch Perioden, wo man offen und mit Stolz das Recht des Stärkeren als ius ad bellum (Recht zum Kriege) geltend machte. Der Stärkere bezeichnete sich auch dementsprechend oft als der Jupiter im Verhältnis zu den Schwachen und weniger Starken. Quod licet Iovi non licet bovi (was dem Jupiter erlaubt ist, ist nicht dem Ochsen erlaubt) hieß es schon im Römischen Reich. Das wollte die Völkergemeinschaft erstmalig mit dem Briand-Kellog Pakt überwinden, der von 62 Staaten unterzeichnet wurde.

Heutzutage werden immer ungehemmter mit vorgetäuschtem Edelsinn und angeblichen humanen Absichten weiter Angriffskriege geführt, wobei scheinheilig unter der Maske der Demokratie, Freiheit und Menschenrechte gelogen wird, dass, sich die Balken biegen. Es gibt ab 1991 nun schon vier ganz schlimme Angriffskriege unter der Ägide der USA und NATO: 1. den Jugoslawienkrieg von 1999, der im Wesen schon Jahre vorher von den Siegern im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion mit der Aufhetzung der Völker Jugoslawiens gegeneinander begonnen wurde. 2. den Afghanistankrieg, der mit den Terrorangriffen vom 11. September 2001 begründet wurde, die man Bin Laden und seinen Leuten in Afghanistan unterstellte, begangen zu haben. 3. den Irakkrieg von 2003, der mit einem erlogenen Atomprogramm des Iraks motivierte wurde, dem aber schon ein erster Interventionskrieg der USA im Jahre 1991 vorausging. Ganz nebenbei wurde auch der Staat Elfenbeinküste Opfer einer französischen Militärintervention, um dort einem dem Westen genehmen Präsidenten zu installieren. Opfer von Militärinterventionen wurde u.a Somalia. 4. In ganz offener Manier wurde im Jahre 2011 Libyen Opfer eines Angriffskrieges.

Verstärkte Sanktionsmaßnahmen gegen Syrien, Iran, Weißrussland deuten nach der Eröffnung des Libyenkrieges unter dem Motto der „Demokratie und Menschenrechte“ schon auf die nächsten Aggressionsopfer hin. Aber auch z. B. der Sudan ist als potentielles Aggressionsopfer vorgesehen, wie auch andere Staaten. Speziell geht es um die Beherrschung der Erdöl- und Erdgasvorräte und anderer Bodenschätze der Welt durch die Konzerne der USA und Großbanken der USA. Mit der Herrschaft über die Weltrohstoffressourcen erhofft man sich auch, den kranken US-Dollar sanieren zu können. Einige europäische Politiker wie Sarkozy denken auch an eine vermeintliche EURO-Rettung durch Kriege. Es drohen deswegen in schneller Abfolge neue Aggressionskriege durch die USA und NATO.

Es gab in der Geschichte der Menschheit viele Bemühungen, den Krieg als Mittel der Politik zu ächten.
In der jüngsten Geschichte ist der Briand-Kellogg-Pakt (auch Pariser Vertrag genannt) ein wichtiger Kriegsächtungspakt, der am 27. August 1928 in Paris von zuerst elf Staaten unterzeichnet wurde. Genannt wurde er nach den Initiatoren dieses Paktes, dem US-Außenminister Kellogg und dem französischen Außenminister Briand.
Die unterzeichnenden Staaten verzichten in diesem Pakt darauf, den Krieg zum Mittel der Politik zu machen. Sie verpflichten sich, Streitigkeiten friedlich zu lösen. Der Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen wurden der Verteidigungskrieg und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Der Vertrag enthielt keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbegrenzte Zeit gültig. Er erlosch damit auch nicht mit dem Ende der Existenz des Völkerbundes. Zu den Erstunterzeichnern gehörten die USA, Australien, Kanada, die Tschechoslowakei, das Deutsche Reich, Großbritannien, Indien, der Freistaat Irland, Italien, Neuseeland und Südafrika. Im März 1929 unterzeichneten den Vertrag Polen, Belgien und Frankreich und im April 1929 Japan. Am 24. Juli 1929 trat der Briand-Kellogg-Pakt in Kraft. Bis Ende 1929 ratifizierten den Vertrag noch 40 weitere Staaten, so dass er mit dem Beitritt von 62 Staaten ein allumfassendes bedeutendes verbindliches Rechtsdokument der internationalen Politik wurde. Eine Initiative des sowjetischen Außenministers Litwinow führte zum vorfristigen Inkrafttreten des Paktes auch für die Sowjetunion durch das sog. Litwinow-Protokoll vom 9. Februar 1929.

Dieser Pakt hat die kommenden verheerenden Kriege, die im 2. Weltkrieg kulminierten, nicht verhindert. Schuld daran war auch, dass eine klare rechtsverbindliche Definition des Angriffskrieges und seiner Konsequenzen fehlte. So kamen Aggressorstaaten wie Japan und Deutschland auf den Trick, Erstangriffe des auserkorenen Angriffsopfers vorzutäuschen oder Angriffskriege zu Präventivkriegen zu erklären.
Im Nürnberger Prozess und auch im Tokioter Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des 2. Weltkrieges spielte der Briand-Kellogg-Pakt bei der Anklage wegen Verbrechens gegen den Frieden eine wichtige Rolle. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess basierte auf dem Londoner Statut betreffend die Bestrafung von Personen, die sich Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Der zu diesem Prozess geschaffene Internationale Militärgerichtshof und der am 19. Januar 1946 eingerichtete Militärgerichtshof für den Fernen Osten gelten als Vorläufer des 2003 geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Dieser hat sich in seiner Rechtsumsetzung und Rechtssprechung maßgeblich auf das von der UNO sanktionierte Völkerrecht zu stützen.

Den Teufelskreis von Kriegen zu überwinden dient Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen, der alle Staaten verpflichtet, nicht nur auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten, sondern auch auf das Drohen damit.

Die nach dem 2. Weltkrieg unterzeichnete Charta der Vereinten Nationen geht über das bloße Verbot des Angriffskrieges hinaus. In Artikel 2, Punkt 4 wird jede Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen für völkerrechtswidrig erklärt. Kriegsdrohungen mit erpresserischer Absicht sind ebenso untersagt, wie die Führung von Angriffskriegen.
In der Charta der Vereinten Nationen wird in Artikel 51 jedem Staat das Recht auf Selbstverteidigung in vollem Maße zuerkannt. Darauf können sich Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs berufen, bis der UNO-Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung des Friedens und der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu Gunsten des angegriffenen Staates getroffen hat. Ein Angreiferstaat muss energisch und nachhaltig aufgefordert werden, Angriffshandlungen unverzüglich einzustellen. Bei Nichtbefolgung muss die Internationale Gemeinschaft sofort alle notwendigen Aktionen gegen den Aggressorstaat zur Abwehr des Angriffs und zum Schutz des Angriffsopfers einleiten. Die für den Angriffskrieg verantwortlichen Täter (Politiker und Militärs, auch Wirtschaftsbosse) sind zu bestrafen.

Die 1974 einstimmig von der UNO-Vollversammlung angenommene Definition der Aggression (Resolution 3314) ist deswegen im hochaktuellen Sinne ein wichtiges Dokument des Völkerrechte, die auf Grund der vielfältig bitteren Erfahrungen der Menschheit mit Aggressionskriegen im Interesse der Gewährleistung der Souveränitätsrechte der Völker sowie der dauerhaften und verlässlichen Friedensicherung in der Welt der Benutzung jeglicher Vorwände und Scheinausreden für Aggressionshandlungen entgegentreten und allgemein Kriege aus dem Leben der Völker der Welt verbannen sollte.
Die Kette der Vorwände und argumentativen Ausflüchte für Angriffskriege sollte endlich durchbrochen werden, um gerade im Atomzeitalter den für das Überleben und Gedeihen der Menschheit so wichtigen Frieden zu gewährleisten. Mit der Zulassung von Angriffskriegen kann gerade im Atomzeitalter die Welt nicht nur aus den Fugen geraten, sondern in der atomaren Katastrophe untergehen. Deswegen ist die unbedingte Friedensicherung heute wichtiger denn je.

Dieses Dokument (die Resolution 3314 von 1974) bestimmt in allgemein rechtsverbindlicher Form den Begriff der Aggression als Anwendung bewaffneter Gewalt, die ein Staat gegen die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit eines anderen UNO-Staates richtet oder die in irgendeiner anderen Form mit der UNO-Charta unvereinbar ist. Ausdrücklich wurde festgestellt, dass der Staat oder das Staatenbündnis als Aggressor zu bezeichnen, zu verurteilen und auch rechtlich zu sanktionieren ist, der als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zur UNO-Charta anwendet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Aggressionshandlungen von der Supermacht USA, einer Großmacht wie Großbritannien und Frankreich oder einer Mittelmacht bzw. einem Kleinstaat begangen werden. Aggression (die Führung eines Angriffskrieges) wurde von der UNO schon vorher als schlimmstes Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit definiert. Danach darf sich bei einer Aggressionshandlung kein Staat auf den Begriff eines gerechten Krieges herausreden.

In der Definition der UNO werden sieben Arten von Aggressionshandlungen aufgeführt: 1. die militärische Invasion; also der militärische Angriff mit Landstreitkräften auf einen anderen Staat;
2. die Bombardierung, wobei als Bombardierung jede Form des Luftkrieges gegen Bodenziele eines anderen Staates anzusehen ist;
3. die Blockade von Häfen und Küsten eines anderen Staates;
4. der Angriff auf die Streitkräfte oder die zivile See- und Luftflotte anderer Staaten;
5. der Missbrauch von Stationierungsverträgen; um z. B. eine Regierung zu stürzen;
6. die Durchzugserlaubnis eines Staates für Aggressoren;
7. die Duldung oder Entsendung von bewaffneten Banden, Gruppen oder Söldnern zur Ausführung von Aggressionsakten.
Ein Aggressionskrieg ist der bewaffnete Überfall eines Staates oder einer Koalition von Staaten auf einen oder mehrere Staaten. Der Sicherheitsrat der UNO kann darüber hinaus noch weitere Handlungen von Staaten zu Aggressionshandlungen erklären.

Nicht unter dem Begriff einer Aggression oder eines Aggressionskrieges fallen Handlungen innerhalb des Territoriums eines UNO-Staates seitens seiner legitimen Regierung. gegen separatistische Akte oder kriminelle und terroristische Akte. Die obige Definition der Aggression verbietet es folglich auch einem Staat oder einer Staatenkoalition, zu Gunsten separatistischer Bewegungen oder von Aufstandsbewegungen in einem anderen Staat einzugreifen. Es gilt auch hier das völkerrechtlich verbindliche Gebot der militärischen Nichteinmischung.

Ein gerechter Krieg kann demnach nur ein Verteidigungskrieg zur Abwehr einer völkerrechtswidrigen Aggression sein, der nach UNO-Recht auch immer legitim ist.

Die Bewertung von Aggressionen als schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfordert die strenge Bestrafung aller für Aggressionshandlungen verantwortlichen Personen einschließlich von Ausführenden von Aggressionshandlungen. Das legt schon das Statut der Nürnberger Militärgerichts fest, das für die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse galt und denen international eine Musterrolle für zukünftige Kriegsverbrecherprozesse zuerkannt wurde Das Römische Statut, die Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes, verbietet den Angriffskrieg und stellt ihn unter Strafe. In Deutschland heißt es in Artikel 26 des Grundgesetzes: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ist demnach Friedensverrat eine strafbare Handlung. In Artikel 60 des STGB heißt es: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26, Absatz 1 des Grundgesetztes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Strafbar sind auch bei Angriffskriegen verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Niemand darf sich mehr bei Aggressionshandlungen auf Befehle oder gar einen Befehlsnotstand berufen können. So haben zwei renommierte französische Anwälte, nämlich Roland Dumas und Jaques Vergés am Sonntag den 29. Mai 2011 während einer Pressekonferenz in Tripolis angekündigt, im Namen der Familien der Opfer der barbarischen Luftangriffe der NATO auf Libyen gegen den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy Strafanzeige wegen Verantwortung für schwere Kriegsverbrechen zu stellen. Sarkozy ist der Initiator und Hauptverantwortliche der schweren Luftangriffe, die seit dem 19. März 2011 ohne UNO-Ermächtigung und anfänglich nicht einmal mit Ermächtigung des NATO-Rats auf libysche Städte und Siedlungen durchgeführt werden (Sarkozy initiierte zur Eröffnung von barbarischen Luftangriffen auf den souveränen libyschen Staat einen völlig eigenmächtigen Eilbeschluss in einem dazu nicht ermächtigtem Gremium, dessen Abstimmungsergebnis er vor Erteilung des Angriffsbefehls an die Luftstreitkräfte nicht einmal abwartete).
Roland Dumas, übrigens früher französischer Außenminister, erklärte, dass ihnen die Mandate zur Strafanzeige gegen Sarkozy von Familien ziviler Opfern der NATO-Bombardements erteilt wurden. Roland Dumas sagte, dass er durch den Fakt verblüfft ist, dass diese Mission, die nach den UNO-Resolutionen darauf abzielte, die Bevölkerung zu schützen, darauf und dran ist, die Bevölkerung zu töten, wobei er von einer brutalen Aggression gegen einen souveränen Staat sprach. Jaques Vergés sprach von einer „Atlantischen Allianz von Mördern“. „Wir wollen jetzt die Mauer des Schweigens durchbrechen“, fügte er hinzu. Sie sagten u.a. auch, dass die westliche Allianz mit der Bombardierung von Tripolis und anderer Städte ausnahmslos Kriegspartei zu Gunsten der Aufständischen ergriffen hat, was im Widerspruch zu den betreffenden UNO-Resolutionen steht. (http://www2.irna.ir/fr/news/line-98/1105304716223549.htm und http://www.rg.ru/20111/05/30/sarkozy-site.html).

Es darf auch keine Siegerjustiz oder Verlierjustiz geben. Es ist im höchsten Maße Bruch des Völkerrechts und Menschenrechts, wenn in Umkehrung des Rechts und der Gerechtigkeit die politischen und militärischen Führer von Staaten die Opfer von Aggressionen wurden, vor Gericht gestellt und bestraft werden, weil sie einen Verteidigungskrieg geführt haben. Das ist Verkehrung von Recht in schlimmstes Unrecht, die höchste Form der Rechtsbeugung, des Rechtszynismus und Rechtsnihilismus. Inter arma silent leges (im Kriege schweigen die Gesetze) dieser Spruch im Imperium Romanum darf in der modernen Zeit nicht gelten.
Es ist die zynischste Form der Anwendung von Siegerjustiz und erfordert auch die Bestrafung der Staatsanwälte und Richter die rechtsbrüchig und rechtsbeugerisch solche Rechtssprechung im Auftrag mächtiger Sieger vollziehen, die vermeinen, sich über das Völkerrecht stellen zu können, indem sie Angriffskriege nach Gutdünken durchführen und dann auch die Personen bestrafen lassen, die sich dagegen verteidigen. Die Beispiele einer solchen Rechtsverdrehung sind inzwischen auch schon Legion. Besonders infam ist es dann, den Politikern und Militärs von Staaten, die Verteidigungskriege geführt haben, in gemeiner Art und Weise Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für Handlungen zu unterstellen, die in einem Kriege auf das Konto der Angreifer gehen oder die in einem Kriege von ihnen gar nicht vermieden werden konnten oder die man einfach frei erfunden hat. Die Namen von Slobodan Milosevic, Radovan Karadzic, Ratko Mladic, Saddam Hussein stehen für Siegerjustiz in Reinkultur, jetzt sollen auch Muammar al-Gaddafi und weitere Libyer Opfer einer zynischen Siegerjustiz werden, weil sie die Souveränität und territoriale Integrität ihres Vaterlandes, ihres Heimatlandes verteidigen.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch Beispiele der Praktizierung von Lynch- und Killerjustiz. Osama bin Laden wurde nicht einmal vor Gericht gestellt. Er wurde Opfer eines Lynchjustizkillerkommandos der USA. Angeblich sei er der Drahtzieher der Terrorflüge des 11. Septembers 2001 gewesen, was nicht nur unbewiesen ist, sondern auch von zahlreichen Juristen, Flugzeugexperten, Bauexperten, Feuerwehrexperten usw. schon als widerlegt gilt. Es gibt zu 9/11 dazu auch eine umfangreiche Literatur. .

Eindeutig stellen die gegenwärtigen Luftangriffe auf Bodenziele in Libyen Aggressionshandlungen dar, die auch nicht durch die UNO-Resolution 1973 gedeckt sind, denn diese erlaubt nur, im Rahmen einer Flugverbotszone libysche Kampfflugzeuge in der Luft zu bekämpfen, insofern diese die libysche Zivilbevölkerung angreifen, was in sofern schon schnell hypothetisch wurde, als die libysche Regierung sofort kurz nach der Verabschiedung der UNO-Resolution 1973 Startverbot für alle libyschen Kampfflugzeuge und auch Kampfhubschrauber erteilt hatte. Die Resolution 1973 erlaubt auch der NATO nicht die Bombardierung oder Beschießung von Städten und Ortschaften sowie auch nicht die einseitige Parteiergreifung für die Bürgerkriegspartei in Bengasi. Sie verfügt die sofortige Herstellung eines Waffenstillstandes, zu dem dann nicht die NATO und die Separatistenregierung in Bengasi, sondern nur die Regierung in Tripolis bereit war und ist. Der südafrikanische Präsident Zuma hat am 30./31. Mai 2011 erneut den Versuch gestartet, einen sofortigen Waffenstillstand zu vermitteln. In Tripolis wurden seine im Namen der Afrikanischen Union unterbreiteten Vorschläge bereits akzeptiert, nur in den Reihen der Übergangsregierung in Bengasi und von den NATO-Regierungen wurden seine Bemühungen abgelehnt. Die Road map der Afrikanischen Union sieht neben einem sofortigen Waffenstillstand eine Transitionsperiode bis zu demokratischen Wahlen vor. Der selbsternannte Nationale Übergangsrat in Bengasi lehnt aber jede Friedensinitiative ab, die keinen sofortigen Machtverzicht von Gaddafi beinhaltet. Dabei geht es nicht nur um den Machtverzicht von Muammar al-Gaddafi, sondern auch um den sofortigen Rücktritt der vom Volkskongress gewählten libyschen Regierung und um die sofortige Auflösung des vom Volke gewählten Algemeinen Volkskongresses selbst, was ein Machtvakuum und Machtchaos schaffen würde. Es stehen zwar neue Politiker zur Machtübernahme bereit, diese sind aber vom Nordafrikabeauftragten der US-Administration, Jeffrey Feltman, ausgewählte und abgecheckte Leute, die teils unqualifiziert sind, meist korrupt sind und teils sogar aus kriminellen Milieu stammen. Auf jeden Fall sind es keine volksverbundenen Politiker und ihnen fehlt von Anfang an jede demokratische Legitimation. In der von Gaddafi akzeptierten Transitonsperiode können hingegen freie demokratische Wahlen vorbereitet werden, wobei auch ausgeschlossen werden kann, dass diese Wahlen durch kriminelle Methoden dann zu Gunsten irgendeiner Seite manipuliert werden.

Viele Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Welt haben die gegenwärtigen Luftangriffe auf Libyen als Bruch des Völkerrechts und auch der UNO-Resolution 1970 und 1973 gebrandmarkt. Der Begriff „neuzeitlicher Kreuzzug“ (engl. crusade) des Westens gegen die arabischen Völker macht die Runde. Gebrandmarkt wird von ihnen auch, dass ein offener Aggressionskrieg in verlogener Form als „Kampf für Demokratie und Menschenrechte“ deklariert und kaschiert wird!


Hans-Jürgen Falkenhagen/Brigitte Queck



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