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Aggressionsdefinition

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Von Brigitte Queck am 01. Juni 2011 10:37:49:

Die völkerrechtlich verbindliche Definition von Angriffskriegen durch die UNO-Vollversammlung im Jahre 1974 bleibt hochaktuell

Für Angriffskriege sind in der Geschichte der Menschheit immer wieder Begründungen verwendet worden, die angeblich edle Absichten bekunden sollen. Die Römer griffen Nachbarstaaten mit der Begründung an, ihnen die Werte der Zivilisation vermitteln zu wollen, während sie die unterworfenen Völker zu Sklaven machten. Im Mittelalter und bis ins XIX. Jahrhundert wurden Angriffskriege, die reine koloniale Eroberungskriege waren, mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, das Christentum als den einzig wahren Glauben zu verbreiten, die Gebote Gottes und von Jesus Christus durchzusetzen und die Ungläubigen zu wahren Menschen machen zu wollen. Unter solchen Vorwänden wurden von den Spaniern, Briten, Franzosen, Belgiern, Holländern und US-Amerikanern, auch Deutschen und Italienern barbarische Kolonialkriege und Kolonialisierungskriege geführt. Genannt seien hier die Eroberung des nordamerikanischen und südamerikanischen Kontinents, von Afrika und Teilen Asiens, die Indianerkriege der USA, die zur Ausrottung von 500 Indianer-Nationen führten. Ab dem XX. Jahrhundert zählen dazu die modernen Neokolonialisierungskriege und neokolonialen Verbrechen der imperialistischen Mächte.
Der Hitlerfaschismus stellte den Überfall auf die Sowjetunion unter das Kampfmotto: „Kultur gegen Barbarei“ und die modernen Imperialisten der Neuzeit stellen ihre Kriege unter das Motto „Für Demokratie und Menschenrechte gegen Diktatur“.
Eine wichtige Rolle zur Rechtfertigung von Angriffkriegen spielten auch in der Geschichte immer wieder vorher selbst inszenierte Angriffshandlungen, die man dem auserkorenen Aggressionsopfer zuschiebt. Solche selbst inszenierten Kriegsanlässe waren z. B. im Imperium Romanum vorgetäuschte Angriffe auf die römische Flotte durch Karthago, in der Neuzeit der Angriff auf den Sender Gleiwitz durch die Hitlerfaschisten, den man den Polen zuschob, um dann den Angriffkrieg der deutschen Faschisten auf Polen zu rechtfertigen usw.
Eine wichtige Ausrede, einen Aggressionskrieg zu führen, ist der Präventivkrieg, den man angeblich beginnen müsse, um einen gegnerischen Angriff zuvorzukommen. Dieser wurde auch von Hitler als Grund zum Bruch des Nichtangriffsvertrages mit der Sowjetunion und zum vertragsbrüchigen hinterhältigen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 angeführt.

Gegenwärtig ist es sozusagen opportun, Kriege im Namen von Demokratie und Menschenrechten in Form sog. humanitärer Interventionen sowie auch präventiv zur Terrorabwehr zu führen. Angriffskriege werden als „Kriege im Namen der Menschlichkeit gegen Diktatur und Terrorismus“ bemäntelt. Als Anlass nahmen die USA hierfür den 11. September 2011, den mittlerweile selbst hoch stehende US-Militärs und US –Flugabwehroffiziere ad als selbst inszeniert hinstellen. Das alles soll den modernen Raub- und Kolonialisierungskriegen den Edelanstrich verleihen; den man z. B. früher mit dem Gottesbezug zu erreichen gedachte. Der Begriff „Gott mit uns“ stand noch auf den Koppelschlössern deutscher Soldaten im 1. und 2. Weltkrieg.
Die Formen der schönrednerischen Begründungen von Angriffskriegen sind in der Geschichte der Menschheit Legion. Auf alle kann hier auch nicht eingegangen werden. Nur so viel gilt für diese Aggressionskriege immer: sie sollen edle humane Absichten vortäuschen. Immer handelt es sich aber um schmutzige Kriegslügen zur Kaschierung von nackter Eroberungssucht, Profitsucht und brutalen Machtgewinn, die zu Aggressionskriegen antreiben. Früher gab es zwischenzeitlich noch Perioden, wo man offen und mit Stolz das Recht des Stärkeren als ius ad bellum (Recht zum Kriege) geltend machte. Der Stärkere bezeichnete sich auch dementsprechend oft als der Jupiter im Verhältnis zu den Schwachen und weniger Starken, Quod licet Iovi non licet bovis (was dem Jupiter erlaubt ist, ist nicht dem Ochsen erlaubt) hieß es schon im Römischen Reich.

Heutzutage werden immer ungehemmter, mit vorgetäuschtem Edelsinn, weiter Angriffskriege geführt, wobei scheinheilig unter der Maske der Demokratie und Menschenrechte gelogen wird, dass, sich die Balken biegen. Es gibt ab 1991 nun schon fünf ganz schlimme Angriffskriege unter der Ägide der USA und NATO, den Jugoslawienkrieg von 1999, der im Wesen schon Jahre vorher von den Siegern im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion mit der Aufhetzung der Völker Jugoslawiens gegeneinander begonnen wurde, den Afghanistankrieg, der mit den selbst inszenierten Terrorangriffen vom 11. September 2001 begründet wurde, die man Bin Laden und seinen Leuten in Afghanistan begangen zu haben unterstellte, den Irakkrieg von 2003, der mit einem erlogenen Atomprogramm des Iraks motivierte wurde, dem aber schon ein erster Interventionskrieg der USA im Jahre 1991 vorausging. Aggressionsopfer der imperialistischen Großmächte im Jahre 2011 wurde nun Libyen. Verstärkte Sanktionsmaßnahmen gegen Syrien, Iran, Weißrussland deuten nach der Eröffnung des Libyenkrieges unter dem Motto der „Demokratie und der Menschenrechte“ schon auf die nächsten Aggressionsopfer hin. Aber auch der Sudan ist als potentielles Aggressionsopfer vorgesehen, wie auch andere Staaten. Speziell geht es auch um die Beherrschung der Erdöl- und Erdgasvorräte und anderer Bodenschätze der Welt hauptsächlich durch die Konzerne der USA und Großbanken der USA. Mit der Herrschaft über die Weltrohstoffressourcen erhofft man sich auch, den kranken US-Dollar sanieren zu können. Einige europäische Politiker, die ja größtenteils den USA innerhalb der NATO willig folgen, wie Sarkozy, denken in diesem Zusammenhang u.a. auch an eine vermeintliche EURO-Rettung. Es drohen deswegen in schneller Abfolge neue Aggressionskriege durch die USA und NATO.

Die 1974 einstimmig von der UNO-Vollversammlung angenommene Definition der Aggression ist deswegen im hochaktuellen Sinne ein wichtiges Dokument des Völkerrechts, das hauptsächlich auf Initiative der sozialistischen Staaten und der Staaten der Befreiungsbewegung angenommen wurde.
Darin spiegeln sich die vielfältig bitteren Erfahrungen der Menschheit mit Aggressionskriegen im Interesse der Gewährleistung der Souveränitätsrechte der Völker sowie der notwendigen dauerhaften und verlässlichen Friedensicherung in der Welt. Diese Definition eines Angriffskrieges ist sozusagen eine Absage an jegliche Vorwände und Scheinausreden für Aggressionshandlungen und zielte darauf, Kriege künftig aus dem Leben der Völker der Welt zu verbannen.

Die Kette der Vorwände für Angriffskriege sollte damit endlich durchbrochen werden, um gerade im Atomzeitalter den für das Überleben und Gedeihen der Menschheit so wichtigen Frieden zu gewährleisten. Dieses Dokument bestimmt in allgemein rechtsverbindlicher Form den Begriff der Aggression als Anwendung bewaffneter Gewalt, die ein Staat gegen die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit eines anderen UNO-Staates richtet, oder Handlungen, die in irgendeiner Form mit der UNO-Charta unvereinbar ist. Ausdrücklich wurde festgestellt, dass DER Staat (oder Staatenbündnis!) als Aggressor zu bezeichnen, zu verurteilen und auch rechtlich zu sanktionieren ist, der als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zur UNO-Charta anwendet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Aggressionshandlungen von der Supermacht USA, einer Großmacht wie Großbritannien und Frankreich oder einer sog. Mittelmacht bzw. einem Kleinstaat begangen werden. Aggression (die Führung eines Angriffskrieges) wurde von der UNO in seiner UNO-Charta schon vorher als schlimmstes Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit definiert. Danach darf sich bei einer Aggressionshandlung kein Staat auf den Begriff eines gerechten Krieges herausreden.

In der Definition der UNO von 1974 werden sieben Arten von Aggressionshandlungen aufgeführt:
1. die militärische Invasion; also der militärische Angriff mit Landstreitkräften auf einen anderen Staat;
2. die Bombardierung, wobei als Bombardierung jede Form des Luftkrieges gegen Bodenziele eines anderen Staates anzusehen ist;
3. die Blockade von Häfen und Küsten eines anderen Staates;
4. der Angriff auf die Streitkräfte oder die zivile See- und Luftflotte anderer Staaten;
5. der Missbrauch von Stationierungsverträgen; um z. B eine Regierung zu stürzen;
6. die Durchzugserlaubnis eines Staates für Aggressoren;
7. die Duldung oder Entsendung von bewaffneten Banden, Gruppen oder Söldnern zur Ausführung von Aggressionsakten.
Ein Aggressionskrieg ist somit der bewaffnete Überfall eines Staates oder einer Koalition von Staaten auf einen oder mehrere Staaten.
Der Sicherheitsrat der UNO kann darüber hinaus noch weitere Handlungen von Staaten zu Aggressionshandlungen erklären.

Ein gerechter Krieg kann demnach nur ein Verteidigungskrieg ( ein aufgezwungener Krieg ) sein, der nach UNO-Recht auch immer legitim ist.

Nicht unter dem Begriff einer Aggression oder eines Aggressionskrieges fallen Handlungen innerhalb des eigenen Territoriums eines UNO-Staates seitens seiner legitimen Regierung. gegen separatistische Akte oder kriminelle und terroristische Akte. Die obige Definition der Aggression verbietet es folglich auch einem Staat oder einer Staatenkoalition, zu Gunsten separatistischer Bewegungen oder von Aufstandsbewegungen in einem anderen Staat einzugreifen. Es gilt auch hier das völkerrechtlich verbindliche Gebot der militärischen Nichteinmischung.

Die Bewertung von Aggressionen als schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfordert die strenge Bestrafung aller für Aggressionshandlungen verantwortlichen Personen einschließlich von Ausführenden von Aggressionshandlungen.
Das gilt auch für bei Angriffskriegen verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Niemand darf sich mehr bei Aggressionshandlungen auf Befehle oder gar einen Befehlsnotstand berufen können. So haben zwei renommierte französische Anwälte, nämlich Roland Dumas und Jaques Vergés am Sonntag, den 29. Mai 2011, während einer Pressekonferenz in Tripolis angekündigt, im Namen der Familien der Opfer der barbarischen Luftangriffe der NATO auf Libyen gegen den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy Strafanzeige wegen Verantwortung für schwere Kriegsverbrechen zu stellen. Sarkozy ist der Initiator und Hauptverantwortliche der schweren Luftangriffe, die seit dem 19. März 2011 ohne UNO-Ermächtigung und anfänglich nicht einmal mit Ermächtigung des NATO-Rats, auf libysche Städte und Siedlungen durchgeführt werden. (Sarkozy initiierte zur Eröffnung von barbarischen Luftangriffen auf den souveränen libyschen Staat einen völlig eigenmächtigen Eilbeschluss in einem dazu nicht ermächtigtem Gremium, dessen Abstimmungsergebnis er vor Erteilung des Angriffsbefehls an die Luftstreitkräfte nicht einmal abwartete).
Roland Dumas, übrigens früher französischer Außenminister, erklärte, dass ihnen die Mandate zur Strafanzeige gegen Sarkozy von Familien ziviler Opfern der NATO-Bombardements erteilt wurden. Roland Dumas sagte, dass er durch den Fakt verblüfft ist, dass diese Mission, die nach den UNO-Resolutionen ( z. der Resolution 1973 !) darauf abzielen sollte, die Bevölkerung zu schützen, darauf und dran ist, die Zivilbevölkerung Libyens zu töten, wobei er von einer brutalen Aggression gegen einen souveränen Staat sprach. Jaques Vergés sprach von einer „Atlantischen Allianz von Mördern“. Wir wollen jetzt die Mauer des Schweigens durchbrechen, fügte er hinzu. Sie sagten u.a. auch, dass die westliche Allianz mit der Bombardierung von Tripolis und anderer Städte ausnahmslos Kriegspartei zu Gunsten der Aufständischen ergriffen hat, was im Widerspruch zu den betreffenden UNO-Resolutionen steht. (http://www2.irna.ir/fr/news/line-98/1105304716223549.htm und http://www.rg.ru/20111/05/30/sarkozy-site.html).

Es darf auch keine Siegerjustiz oder Verlierjustiz geben. Es ist im höchsten Maße Bruch des Völkerrechts und Menschenrechts, wenn in Umkehrung des Rechts und der Gerechtigkeit die politischen und militärischen Führer von Staaten die Opfer von Aggressionen wurden, vor Gericht gestellt und bestraft werden, weil sie einen Verteidigungskrieg geführt haben. Das ist Verkehrung von Recht in schlimmstes Unrecht, die höchste Form der Rechtsbeugung, des Rechtszynismus und Rechtsnihilismus. Es ist die zynischste Form der Anwendung von Siegerjustiz und erfordert auch die Bestrafung der Staatsanwälte und Richter die rechtsbrüchig und rechtsbeugerisch solche Siegerjustiz betreiben. Die Beispiele einer solchen Rechtsverdrehung sind inzwischen schon Legion. Die Namen von Slobodan Miloseviæ, Radovan Karadciæ, Ratko Mladiæ und Saddam Hussein stehen für Siegerjustiz in Reinkultur! Jetzt sollen auch Muammar al-Gaddafi und weitere Libyer Opfer einer zynischen Siegerjustiz werden, weil sie die Souveränität und territoriale Integrität ihres Vaterlandes, ihres Heimatlandes verteidigen. Es gibt in diesem Zusammenhang auch Beispiele der Praktizierung von Lynch- und Killerjustiz. Bin Laden wurde z.B.nicht einmal vor Gericht gestellt. Er wurde Opfer eines Lynchjustizkillerkommandos der USA. Angeblich sei er der Drahtzieher der Terrorflüge des 11. Septembers 2011 auf das Welthandelszentrum in New York gewesen, was nicht nur unbewiesen ist, sondern auch von zahlreichen Juristen, Flugzeugexperten, Bauexperten, Feuerwehrexperten usw. schon als eindeutig widerlegt gilt. Es gibt zum 9/11 auch eine umfangreiche Literatur.

Eindeutig stellt die gegenwärtige Luftangriffe auf Bodenziele in Libyen Aggressionshandlungen dar, die auch nicht durch die UNO-Resolution 1973 gedeckt sind, denn diese erlaubt nur, im Rahmen einer Flugverbotszone libysche Kampfflugzeuge in der Luft zu bekämpfen, insofern diese die libysche Zivilbevölkerung angreifen, was in sofern schon schnell hypothetisch wurde, als die libysche Regierung sofort kurz nach der Verabschiedung der UNO-Resolution 1973 Startverbot für alle libyschen Kampfflugzeuge und auch Kampfhubschrauber erteilt hatte.
Die Resolution 1973 erlaubt der NATO auch nicht die Bombardierung von Städten und Ortschaften sowie nicht die einseitige Parteiergreifung für die Bürgerkriegspartei in Bengasi. Sie verfügt die sofortige Herstellung eines Waffenstillstandes, zu dem dann nicht die NATO und die Separatistenregierung in Bengasi, sondern nur die Regierung in Tripolis bereit war und ist. Der südafrikanische Präsident Zuma hat erst diese Woche ab dem 30. Mai erneut den Versuch gestartet, einen sofortigen Waffenstillstand zu vermitteln. In Tripolis wurden seine im Namen der Afrikanischen Union unterbreiteten Vorschläge bereits akzeptiert, nur in den Reihen der Übergangsregierung in Bengasi und bei den NATO-Regierungen würden seine Bemühungen auf Skepsis stoßen, heißt es in den westlichen Medien.
Die afrikanische Delegation unter Zuma musste unter dem Bombenregen der NATO-Staaten fliehen !! Mit anderen Worten: die NATO-Staaten wollten gar keinen Frieden in Libyen, sondern von vornherein Krieg ! Hierin zeigt sich eindeutig, wer am Frieden und an der Beendigung des Völkermordens interessiert ist !

Viele Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Welt haben die gegenwärtigen Luftangriffe auf Libyen als Bruch des Völkerrechts und auch der UNO-Resolution 1970 und 1973 gebrandmarkt. Der Begriff „neuzeitlicher Kreuzzug“ (engl. crusade) des Westens gegen die arabischen Völker macht die Runde. Gebrandmarkt wird von ihnen auch, dass ein offener Aggressionskrieg in verlogener Form als „Kampf für Demokratie und Menschenrechte“ deklariert und kaschiert wird!

Hans-Jürgen Falkenhagen/Brigitte Queck

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