Die völkerrechtlich verbindliche Definition von Angriffskriegen durch die UNO-Vollversammlung im Jahre 1974 bleibt hochaktuell
Für Angriffskriege sind in der Geschichte der Menschheit immer wieder Begründungen verwendet worden, die angeblich edle Absichten bekunden sollen. Die Römer griffen Nachbarstaaten mit der Begründung an, ihnen die Werte der Zivilisation vermitteln zu wollen, während sie die unterworfenen Völker zu Sklaven machten. Im Mittelalter und bis ins XIX. Jahrhundert wurden Angriffskriege, die reine koloniale Eroberungskriege waren, mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, das Christentum als den einzig wahren Glauben zu verbreiten, die Gebote Gottes und von Jesus Christus durchzusetzen und die Ungläubigen zu wahren Menschen machen zu wollen. Unter solchen Vorwänden wurden von den Spaniern, Briten, Franzosen, Belgiern, Holländern und US-Amerikanern, auch Deutschen und Italienern barbarische Kolonialkriege und Kolonialisierungskriege geführt. Genannt seien hier die Eroberung des nordamerikanischen und südamerikanischen Kontinents, von Afrika und Teilen Asiens, die Indianerkriege der USA, die zur Ausrottung von 500 Indianer-Nationen führten. Ab dem XX. Jahrhundert zählen dazu die modernen Neokolonialisierungskriege und neokolonialen Verbrechen der imperialistischen Mächte.
Gegenwärtig ist es sozusagen opportun, Kriege im Namen von Demokratie und Menschenrechten in Form sog. humanitärer Interventionen sowie auch präventiv zur Terrorabwehr zu führen. Angriffskriege werden als „Kriege im Namen der Menschlichkeit gegen Diktatur und Terrorismus“ bemäntelt. Als Anlass nahmen die USA hierfür den 11. September 2011, den mittlerweile selbst hoch stehende US-Militärs und US –Flugabwehroffiziere ad als selbst inszeniert hinstellen. Das alles soll den modernen Raub- und Kolonialisierungskriegen den Edelanstrich verleihen; den man z. B. früher mit dem Gottesbezug zu erreichen gedachte. Der Begriff „Gott mit uns“ stand noch auf den Koppelschlössern deutscher Soldaten im 1. und 2. Weltkrieg. Heutzutage werden immer ungehemmter, mit vorgetäuschtem Edelsinn, weiter Angriffskriege geführt, wobei scheinheilig unter der Maske der Demokratie und Menschenrechte gelogen wird, dass, sich die Balken biegen. Es gibt ab 1991 nun schon fünf ganz schlimme Angriffskriege unter der Ägide der USA und NATO, den Jugoslawienkrieg von 1999, der im Wesen schon Jahre vorher von den Siegern im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion mit der Aufhetzung der Völker Jugoslawiens gegeneinander begonnen wurde, den Afghanistankrieg, der mit den selbst inszenierten Terrorangriffen vom 11. September 2001 begründet wurde, die man Bin Laden und seinen Leuten in Afghanistan begangen zu haben unterstellte, den Irakkrieg von 2003, der mit einem erlogenen Atomprogramm des Iraks motivierte wurde, dem aber schon ein erster Interventionskrieg der USA im Jahre 1991 vorausging. Aggressionsopfer der imperialistischen Großmächte im Jahre 2011 wurde nun Libyen. Verstärkte Sanktionsmaßnahmen gegen Syrien, Iran, Weißrussland deuten nach der Eröffnung des Libyenkrieges unter dem Motto der „Demokratie und der Menschenrechte“ schon auf die nächsten Aggressionsopfer hin. Aber auch der Sudan ist als potentielles Aggressionsopfer vorgesehen, wie auch andere Staaten. Speziell geht es auch um die Beherrschung der Erdöl- und Erdgasvorräte und anderer Bodenschätze der Welt hauptsächlich durch die Konzerne der USA und Großbanken der USA. Mit der Herrschaft über die Weltrohstoffressourcen erhofft man sich auch, den kranken US-Dollar sanieren zu können. Einige europäische Politiker, die ja größtenteils den USA innerhalb der NATO willig folgen, wie Sarkozy, denken in diesem Zusammenhang u.a. auch an eine vermeintliche EURO-Rettung. Es drohen deswegen in schneller Abfolge neue Aggressionskriege durch die USA und NATO.
Die 1974 einstimmig von der UNO-Vollversammlung angenommene Definition der Aggression ist deswegen im hochaktuellen Sinne ein wichtiges Dokument des Völkerrechts, das hauptsächlich auf Initiative der sozialistischen Staaten und der Staaten der Befreiungsbewegung angenommen wurde. Die Kette der Vorwände für Angriffskriege sollte damit endlich durchbrochen werden, um gerade im Atomzeitalter den für das Überleben und Gedeihen der Menschheit so wichtigen Frieden zu gewährleisten. Dieses Dokument bestimmt in allgemein rechtsverbindlicher Form den Begriff der Aggression als Anwendung bewaffneter Gewalt, die ein Staat gegen die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit eines anderen UNO-Staates richtet, oder Handlungen, die in irgendeiner Form mit der UNO-Charta unvereinbar ist. Ausdrücklich wurde festgestellt, dass DER Staat (oder Staatenbündnis!) als Aggressor zu bezeichnen, zu verurteilen und auch rechtlich zu sanktionieren ist, der als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zur UNO-Charta anwendet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Aggressionshandlungen von der Supermacht USA, einer Großmacht wie Großbritannien und Frankreich oder einer sog. Mittelmacht bzw. einem Kleinstaat begangen werden. Aggression (die Führung eines Angriffskrieges) wurde von der UNO in seiner UNO-Charta schon vorher als schlimmstes Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit definiert. Danach darf sich bei einer Aggressionshandlung kein Staat auf den Begriff eines gerechten Krieges herausreden.
In der Definition der UNO von 1974 werden sieben Arten von Aggressionshandlungen aufgeführt: Ein gerechter Krieg kann demnach nur ein Verteidigungskrieg ( ein aufgezwungener Krieg ) sein, der nach UNO-Recht auch immer legitim ist. Nicht unter dem Begriff einer Aggression oder eines Aggressionskrieges fallen Handlungen innerhalb des eigenen Territoriums eines UNO-Staates seitens seiner legitimen Regierung. gegen separatistische Akte oder kriminelle und terroristische Akte. Die obige Definition der Aggression verbietet es folglich auch einem Staat oder einer Staatenkoalition, zu Gunsten separatistischer Bewegungen oder von Aufstandsbewegungen in einem anderen Staat einzugreifen. Es gilt auch hier das völkerrechtlich verbindliche Gebot der militärischen Nichteinmischung.
Die Bewertung von Aggressionen als schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfordert die strenge Bestrafung aller für Aggressionshandlungen verantwortlichen Personen einschließlich von Ausführenden von Aggressionshandlungen. Es darf auch keine Siegerjustiz oder Verlierjustiz geben. Es ist im höchsten Maße Bruch des Völkerrechts und Menschenrechts, wenn in Umkehrung des Rechts und der Gerechtigkeit die politischen und militärischen Führer von Staaten die Opfer von Aggressionen wurden, vor Gericht gestellt und bestraft werden, weil sie einen Verteidigungskrieg geführt haben. Das ist Verkehrung von Recht in schlimmstes Unrecht, die höchste Form der Rechtsbeugung, des Rechtszynismus und Rechtsnihilismus. Es ist die zynischste Form der Anwendung von Siegerjustiz und erfordert auch die Bestrafung der Staatsanwälte und Richter die rechtsbrüchig und rechtsbeugerisch solche Siegerjustiz betreiben. Die Beispiele einer solchen Rechtsverdrehung sind inzwischen schon Legion. Die Namen von Slobodan Miloseviæ, Radovan Karadciæ, Ratko Mladiæ und Saddam Hussein stehen für Siegerjustiz in Reinkultur! Jetzt sollen auch Muammar al-Gaddafi und weitere Libyer Opfer einer zynischen Siegerjustiz werden, weil sie die Souveränität und territoriale Integrität ihres Vaterlandes, ihres Heimatlandes verteidigen. Es gibt in diesem Zusammenhang auch Beispiele der Praktizierung von Lynch- und Killerjustiz. Bin Laden wurde z.B.nicht einmal vor Gericht gestellt. Er wurde Opfer eines Lynchjustizkillerkommandos der USA. Angeblich sei er der Drahtzieher der Terrorflüge des 11. Septembers 2011 auf das Welthandelszentrum in New York gewesen, was nicht nur unbewiesen ist, sondern auch von zahlreichen Juristen, Flugzeugexperten, Bauexperten, Feuerwehrexperten usw. schon als eindeutig widerlegt gilt. Es gibt zum 9/11 auch eine umfangreiche Literatur.
Eindeutig stellt die gegenwärtige Luftangriffe auf Bodenziele in Libyen Aggressionshandlungen dar, die auch nicht durch die UNO-Resolution 1973 gedeckt sind, denn diese erlaubt nur, im Rahmen einer Flugverbotszone libysche Kampfflugzeuge in der Luft zu bekämpfen, insofern diese die libysche Zivilbevölkerung angreifen, was in sofern schon schnell hypothetisch wurde, als die libysche Regierung sofort kurz nach der Verabschiedung der UNO-Resolution 1973 Startverbot für alle libyschen Kampfflugzeuge und auch Kampfhubschrauber erteilt hatte. Viele Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Welt haben die gegenwärtigen Luftangriffe auf Libyen als Bruch des Völkerrechts und auch der UNO-Resolution 1970 und 1973 gebrandmarkt. Der Begriff „neuzeitlicher Kreuzzug“ (engl. crusade) des Westens gegen die arabischen Völker macht die Runde. Gebrandmarkt wird von ihnen auch, dass ein offener Aggressionskrieg in verlogener Form als „Kampf für Demokratie und Menschenrechte“ deklariert und kaschiert wird! Hans-Jürgen Falkenhagen/Brigitte Queck .
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- Einschüchterung des erwachenden islamischen Nordafrika Muhammad Krüger 13.06.2011 22:57
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- Re: Einschüchterung des erwachenden islamischen Nordafrika Cengiz Tuna 14.06.2011 19:09
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- Re: Einschüchterung des erwachenden islamischen Nordafrika Fatima Özoguz 14.06.2011 20:17
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- Re: NATO = North Atlantic Terror Organization Cengiz Tuna 14.06.2011 20:58
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- Re: NATO = North Atlantic Terror Organization Cengiz Tuna 14.06.2011 20:58
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- Re: Einschüchterung des erwachenden islamischen Nordafrika Fatima Özoguz 14.06.2011 20:17
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- Re: Einschüchterung des erwachenden islamischen Nordafrika Cengiz Tuna 14.06.2011 19:09
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- Re: Aggressionsdefinition Michael Feisal Thomas 07.06.2011 12:46
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- Re: Aggressionsdefinition Fatima Özoguz 07.06.2011 17:13
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- Re: Aggressionsdefinition Fatima Özoguz 07.06.2011 17:13
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