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Der Militärangriff auf Libyen unter d. Aspekt des Völkerrechts

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Von Brigitte Queck am 06. April 2011 02:43:35:

Der militärische Angriff auf Libyen unter d. Aspekt des Völkerrechts

Nach dem Ende der verbrecherischen faschistischen Aggressionskriege Hitlerdeutschlands
und seinen furchtbaren Auswirkungen auf das Leben von Millionen Menschen: ca. 50 Millionen Toten, einschließlich der in den KZs von den Faschisten umgebrachten Andersdenkenden, Juden und Menschen anderer Rassen wie Zigeuner, Slawen, Hunderten von Millionen Verwundeten, auf Jahre zerstörter Häuser, Fabriken, der Infrastruktur in ganz Europa und anderen Erdteilen wurde 1945 die Weltorganisation von Staaten, die UNO, gegründet, die künftig Kriege zwischen Staaten unmöglich machen sollte.
Einer der wohl wichtigsten Artikel in der von den Gründungsstatten angenommenen UNO-Charta, im Artikel 2 Ziffer 3 der Charta wurde festgehalten:
„Alle Mitglieder der Organisation... regeln ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln auf solche Weise, dass der Weltfriede und die internationale Sicherheit, sowie die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. “Das Gleiche ist in Artikel 33 der UNO-Charta fixiert.

Was macht einen Staat laut Völkerrecht eigentlich aus?
Er definiert sich durch:
ein Staatsgebilde, das sich innerhalb bestimmter Grenzen befindet, an deren Spitze sich ein
Staatsoberhaupt befindet, der die Geschicke des Staates leitet, nebst einer eigenen
Rechtssprechung, Gerichtsbarkeit, staatlichen Organen, die für die Stabilität im Inneren
verantwortlich sind und Organen, die die Beziehungen auf dem Gebiet der Außenpolitik das
Verhältnis mit und zu anderen Staaten regeln, als da sind außenpolitische wirtschaftliche und
militärische Beziehungen zu anderen Ländern.

Das Souveränitätsrecht gesteht jedem Staat der Welt zu, seine inneren Angelegenheiten selbst zu regeln.
Herr Reiner Merkel schrieb dazu am 23.3.2011:
„Gaddafi führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die ihrerseits Krieg gegen ihn führen. Kämpfende Aufständische, und wären sie Stunden zuvor noch Bäcker, Schuster und Lehrer gewesen, sind keine Zivilisten. Dass Gaddafis Truppen gezielt Zivilisten töteten, ist vielfach behauptet, aber nirgends glaubhaft belegt worden. Und jeder nach außen legitimierte, also autonome Staat der Welt, darf .... bewaffnete innere Aufstände ...bekämpfen.“, was übrigens in der Verfassung aller Länder der Welt so fixiert, also legitim ist. Auch in unserem Grundgesetz! Eine Selbstbewaffnung und Beschießung von Polizei-oder Armeeeinheiten im eigenen Lande wird z. B. in den USA mit Landesverrat, sprich der Todesstrafe geahndet !
Der Angriff der sog. 3 er Koalition der NATO ( USA, Frankreich und Großbritannien ) auf Libyen unter dem Vorwand, die Zivilbevölkerung dort zu schützen, ist von der UNO-Charta nicht gedeckt, ja sie höhlt den Kern der UNO-Charta aus und diskreditiert die Weltorganisation in höchstem Maße und widerspricht ihren eigenen Prinzipien!

In diesem Zusammenhang kommt die Resolution der UNO-Vollversammlung 3314 vom 14.12. 1974 zum Tragen, in der es unter Angriffskrieg heißt:
„Ungeachtet einer Kriegserklärung sind als Akte der Aggression zu bezeichnen:
- eine Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staates gegen Gebiete eines anderen Staates,
- Bombardements u.a. gegenüber einem anderen Staatsgebiet,
- Duldung des Missbrauchs eines eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebietes als Basis für eine Aggression gegen einen dritten Staat
Dagegen ist Selbstverteidigung laut Art. 51 der UNO-Charta zur Erhaltung eines Staates zulässig, da es sich nicht um Angriff, sondern um Verteidigung handelt.

Der Luftraum über dem libyschen Territorium und Küstenmeer ist libysches Hoheitsgebiet, das der ausschließlichen Hoheitsgewalt Libyens unterliegt. Gegen den Willen Libyens, mehr noch, ohne dessen Willen kann eine Flugverbotszone nicht eingerichtet werden. Auch darf kein fremdes Luftfahrzeug in diesen Luftraum einfliegen. Dies bedeutet, dass weder einzelne Staaten noch eine internationale Organisation wie die EU noch ein Bündnis wie die NATO eine Flugverbotszone einrichten dürfen.
Somit ist die Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates über die Einrichtung einer Flugverbotszone ein Verstoß gegen das Interventionsverbot und die Durchsetzung der Zone – also der Abschuss libyscher Militärflugzeuge in libyschem Luftraum – ein Verstoß gegen das Gewaltverbot, deutlicher: ein kriegerischer Akt.
Die Einrichtung einer No-fly-Zone im Sinne des humanitären Völkerrechts wäre dagegen zulässig – wenn sich die beteiligten Staaten in einem internationalen bewaffneten Konflikt befänden, was bezüglich Libyen nicht der Fall ist.

In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen 1945/46 hat der US-Hauptankläger Jackson, damaliger Bundesrichter der USA,
den Aggressionskrieg als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, indem er vorausschauend erklärte:

"Dieses Gesetz hier wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schließt aber ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die hier zu Gericht sitzen“

Drei Tage nach Beginn des Bombardements libyscher Regierungstruppen und Städte durch die USA, Frankreich, Großbritannien und andere NATO-Länder erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine scharfe Kritik der rechtlichen Grundlagen dieser militärischen Aggression.

In der Ausgabe vom 22. März 2011 nimmt Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, die UN Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 gründlich auseinander. Er geht damit auch mit all jenen Parteien ins Gericht, die (wie SPD und Grüne in Deutschland) die brutale Bombardierung eines ehemaligen Koloniallandes rechtfertigen und die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung über die UN-Resolution im Sicherheitsrat von rechts kritisieren.

„Das Ziel, einen Tyrannen zu stürzen und bewaffneten Aufständischen dabei zu helfen, ist kein legitimer Titel zur gewaltsamen Intervention dritter Staaten“, schreibt Reinhard Merkel und verweist auf zahlreiche Normen des positiven Völkerrechts, welche das militärische Eingreifen in Bürgerkriege auf fremdem Territorium strikt verbieten. Dazu gehören beispielsweise Artikel 3 des Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977 und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs von 1986 im Streitfall „Nicaragua gegen die USA“.

Damals wurden die USA verurteilt und zu Reparationszahlungen verpflichtet, weil sie jahrelang in Nicaragua US-hörige Rebellen-Truppen, die sogenannten „Contras“, gegen die Sandinista-Regierung finanziert, bewaffnet und bei Anschlägen auf die Infrastruktur und auf Politiker des Landes angeleitet hatten. Die amerikanische Regierung hat dieses Urteil nie anerkannt. Sie hat jahrzehntelang in Dutzenden fremden Ländern auf ähnliche Weise interveniert, um ihre wirtschaftlichen und militärischen Interessen zu verfolgen.

Im Falle von Libyen haben sich jetzt auch die europäische Großmächte wieder als Initiatoren solcher imperialistischer Überfälle zurückgemeldet, im Falle Frankreichs zum ersten Mal seit dem Ende des Algerienkrieges, im Falle Italiens zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Die gewaltsame Entscheidung eines inneren Konfliktes durch das militärische Eingreifen externer Mächte, schreibt Reinhard Merkel, „bedroht die Grundnorm des Rechtsverhältnisses aller Staaten: deren Gleichheit und Autonomie.“
Das Argument, es gehe in Libyen nicht um die Parteiname in einem Bürgerkrieg, sondern um den Schutz von Zivilisten und die Verhinderung eines blutigen Massakers, beurteilt Merkel folgendermaßen: „Der demokratische Interventionismus [d.h. der Krieg im Namen von ‚Demokratie‘ und ‚Menschenrechten‘], propagiert 2003, als sich die irakischen Massenvernichtungswaffen als Lüge erwiesen, und jetzt in der euphemistischen Maske einer Pflicht zu kriegerischen Hilfe im Freiheitskampf wieder erstanden, ist politisch, ethisch und völkerrechtlich eine Missgeburt.“
Der „Schutz der Zivilbevölkerung“ sei von Anfang an eine gezielte Lüge.


Dass Gaddafi keinen Völkermord begonnen habe, aber sei evident.
Hätten die Verfasser der UNO- Resolution 1973 deren humanitäre Begrenzung ernst gemeint, dann hätten sie die drohende Nötigung, mit der Gewalt aufzuhören, deutlich an beide Seiten richten müssen. Das haben sie nicht.
Es sei „aber ein normatives Unding, zur Befriedung eines militärischen Konflikts die Machtmittel der einen Seite auszuschalten, um denen der anderen zur freien Wirkung zu verhelfen“
Ein Völkermord setzt hinter allen dabei begangenen Taten das Ziel voraus, „eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche“ zu zerstören. Nichts spricht dafür, dass die offensichtliche Intention Gaddafis, einen Aufstand – mit welcher Brutalität immer – niederzuschlagen, von diesem für ihn sinnlosen Motiv begleitet wäre...
Wer so fahrlässig wie die Regierungen der Intervenienten, viele westliche Medien und leider auch die Resolution des Sicherheitsrates mit solchen Zuschreibungen umgeht, tastet die Grundnorm des Völkerrechts und damit dieses selbst an: das Gewaltverbot zwischen den Staaten..
„Der Diktator führt Krieg gegen sein eigenes Volk, bombardiert systematisch seine eigene Bevölkerung, massakriert die Zivilbevölkerung seines Landes“ - ja, das alles, in den vergangenen Tagen tausendfach wiederholt, wären Beispiele für gravierende Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber Gaddafi führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die ihrerseits Krieg gegen ihn führen....
„Die Intervention der Alliierten.... steht auf brüchigem normativem Boden.“
Es geht um.... die Garantie des Gewaltverbots und seiner vernünftigen Grenzen als Grundprinzip der Weltordnung.“
Die NATO würde die „Fundamente des Völkerrechts...nicht decken“. Mit anderen Worten verletzen!


Brigadegeneral a. D. Dr. Heinz Loquai hat in seinem Vortrag am 14.02.03 im EineWeltHaus München
Balkan- Afghanistan - Irak. Krieg als Mittel der Politik u. a. folgende wichtige Feststellungen gemacht:
„Wir wollen unsere Söhne nie mehr in die Kasernen schicken. Und wenn doch einmal irgendwo wieder der Wahnsinn des Krieges ausbrechen sollte, und wenn dabei das Verhängnis es wollen sollte, dass unser Land das Schlachtfeld wird, nun, dann wollen wir eben untergehen und dabei wenigstens das Bewusstsein mitnehmen, dass nicht wir das Verbrechen begangen und gefördert haben."
Mit diesen Worten sprach der bekannte Sozialdemokrat Professor Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, auch sicherlich vielen Deutschen 1946 aus dem Herzen. Es war die komprimierte Erfahrung zweier Weltkriege, für die Deutschland mit- beziehungsweise allein verantwortlich war. Deutschland wollte damals mit dem Verbrechen Krieg nichts mehr zu tun haben. Und in der Präambel des Grundgesetzes verpflichtet sich das deutsche Volk, dem Frieden in der Welt zu dienen. Unter dem Eindruck von 50 Millionen Toten, zerbombter Städte, von Flüchtlingsströmen, Hunger und Krankheit standen jedoch nicht nur die Deutschen und die deutsche Politik. Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen beginnt: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, ..."
Loquai fährt fort:
„Ein Krieg, eine militärische Intervention, in einem anderen Land, ist nur erlaubt als Ausnahme vom Gewaltverzichtsgebot der UNO Charta, wenn ein Akt der Selbstverteidigung vorliegt nach Artikel 51 der UNO Charta.“
Im Hinblick auf den NATO-Krieg gegen Jugoslawien von 1999 erklärte er:
„Den UNO-Sicherheitsrat hat man damals bewusst umgangen, weil Russland ein Veto eingelegt hätte und man deshalb ein Mandat nicht bekommen hätte. Das heißt: Der Krieg war nach Buchstaben und Geist völkerrechtswidrig.
Er war auch verfassungswidrig. Ich bin kein Jurist, aber ich kann das Grundgesetz , ich kann unsere Verfassung lesen , und viele Juristen kamen zu dem gleichen Urteil. Der ehemalige Bundeskanzler Schmidt sagte:" Ein vierfacher Rechtsbruch. "In der hierauf folgenden Zeit hielten sich nicht nur die Mehrheiten, wenn es darum ging, die Bundeswehr, ob mit oder ohne UNO-Mandat einzusetzen., sie vergrößerten sich noch im neuen Bundestag von Mal zu Mal. Konsequent in der Opposition blieben nur die PDS als Partei und einige wenige, dann als Abweichler titulierte Abgeordnete in allen anderen Parteien. Die Bundesregierung konnte sich nach dem 16.10. mehr als 90%iger Mehrheiten gewiss sein, wenn es um den Einsatz der Bundeswehr irgendwo im Ausland ging. Eine solche Mehrheit wurde in keinem anderen Politikgebiet erreicht.
Im Oktober 1998 wurde der Krieg als normales Mittel deutscher Politik wiederbelebt. "Uneingeschränkte Solidarität" hat man Im Kosovokonflikt praktiziert. Man hat sie dann später, nach dem 11. September, noch ausdrücklich deklariert. Aber eine, wie aus allen Dokumenten ersichtliche, fast Vasallenpolitik gegenüber den USA wurde im Jahre 1998/99 angewendet. An erster Stelle stand fast bedingungslose Gefolgschaft hinter den USA. Die logische Konsequenz einer Politik der uneingeschränkten Solidarität ist eine Politik ohne Alternativen...
Für die Entwicklung der neuen NATO-Strategie hat der Kosovo-Konflikt wie ein politischer Katalysator gewirkt. Die neue NATO-Strategie, eine Interventionsstrategie, wurde verabschiedet während des Krieges , am 23./24. April. Die NATO verabschiedet sich darin eindeutig von ihrer Verteidigungsfunktion und Verteidigungsstrategie hin zu einer Interventionsstrategie. Was im November, beim NATO-Gipfel in Prag beschlossen wurde, ist im Grunde genommen nur eine zusätzliche Instrumentalisierung. Es wurde eine 20 000 Mann starke Eingreiftruppe beschlossen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung. Eine veränderte Strategie hatte notwendige Folgen für die Bundeswehr. Die Bundeswehr wurde in ihrer Struktur und wird noch in ihrer Struktur umgestaltet, sie wird umgebaut zu einer Interventionsarmee....
Verteidigung ist für diese Armee kaum mehr als die Erinnerung an die eigene Entstehungsgeschichte. Der eigentliche Ernstfall, für den sie geschaffen wird, ist die militärische Intervention. Man könnte den Eindruck gewinnen, als sei die deutsche Armee im 21. Jahrhundert wieder im 19. Jahrhundert angekommen. Von Verteidigungsminister Struck war nun zu hören, Deutschland könne auch am Hindukusch verteidigt werden. Und der Generalinspekteur der Bundeswehr sagt, "der Begriff der Verteidigung muss neu definiert werden", dazu könne dann auch die Frage gehören, ob Verteidigung präventiv ausgeführt werden müsse. Damit schwenkt die Bundeswehrführung auf die Bush - Doktrin der Präventivverteidigung ein. Sie löst sich damit gleichzeitig vom Auftrag der Bundeswehr, so wie er im Grundgesetz eindeutig festgelegt ist. Dort heißt es, unmissverständlich:" Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. "Und zu nichts anderem. Wenn man natürlich den Begriff der Verteidigung so interpretiert, dass er auf die ganze Welt angewendet werden kann, dann wird der Begriff zur leeren Hülse.
Wegen des Fehlens eines Mandats des UNO-Sicherheitsrats halten Völkerrechtler den Krieg von NATO-Staaten gegen Jugoslawien für völkerrechtswidrig. Es blieb nur die zweifelhafte Krücke des Völkerrechts der "humanitären Intervention". Einige wenige Fakten zu dieser "humanitären Intervention":
In einem Bericht des Auswärtigen Amtes über die humanitäre Lage im Kosovo vom 19. März 1999, also fünf Tage vor Kriegsbeginn, heißt es, ich zitiere:" Von Flucht, Vertreibung und Zerstörung im Kosovo sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen." Und die Nachrichtenexperten des Verteidigungsministeriums stellen am 23. März 1999 fest, also einen Tag vor Kriegsbeginn, "Tendenzen zu ethnischen Säuberungen sind weiterhin nicht zu erkennen." Das war die Lage, die Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Scharping mit "Völkermord" bezeichneten. Noch heute behauptet der Generalsekretär der SPD, Olaf Scholz, mit dem Militäreinsatz der Bundeswehr im Kosovo habe Deutschland bei der Bekämpfung von Völkermord geholfen. In der gestrigen Ausgabe der "Zeit" liest man in einem Artikel von Robert Leicht, die Bundesregierung habe eingreifen müssen in einer Situation "völkermörderischen Gemetzels" und "akuten Genozids". Was nun als Völkermord bezeichnet war, dazu vielleicht noch einige wenige dünne Zahlen: Im März 1999 hat ,die OSZE in einer Statistik ermittelt, sind 39 Menschen im Kosovo gewaltsam zu Tode gekommen. Dies waren Opfer krimineller Delikte, das waren serbische Polizisten, jugoslawische Soldaten, Kämpfer der UCK und albanische Zivilisten. Es war ein Bürgerkrieg. Es war ein mörderischer Bürgerkrieg. Es war ein Bürgerkrieg. Während des Krieges hat die NATO zweimal irrtümlich albanische Flüchtlingstrecks angegriffen.
Bei diesen beiden Angriffen sind mehr albanische Kinder, Frauen und alte Menschen umgekommen als in den zwei Jahren Bürgerkrieg vor Beginn des Krieges. Die Medien hatten einen großen Anteil an diesem Krieg. Ein Bonner Professor für öffentliches Recht , Christian Hillgruber, schreibt hierzu: ‚Die von den Medien geschürte öffentliche Meinung verlangte unerbittlich moralisch begründeten Aktionismus. Sie erhielt, was sie einforderte: blutigen Tribut an eine von den Medien erzeugte öffentliche Meinung. Maßgebliche deutsche Zeitungen waren mit daran beteiligt, die Stimmung für einen Krieg anzufachen.’
Lassen Sie mich hier klarstellen, und das sollte auch ohne Zweifel sein: Im Kosovo herrschte Anfang 1999 ein grausamer Bürgerkrieg. Doch was hat die "humanitäre Intervention" der NATO nun bewirkt? Was hat der Krieg gegen Jugoslawien bewirkt? Dazu nur einige Informationen: Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen in den Nachbarländern war zu Beginn des Krieges etwa 70 000. Mit dem Beginn des Krieges sieht man einen rapiden Anstieg auf bis zu 900 000. Das heißt, der Krieg hat ermöglicht, dass sich die Zahl der Flüchtlinge vervielfachte. Nach dem Krieg fiel die Zahl der Flüchtlinge ab, doch nach dem Krieg ist die Statistik falsch. Man hat nämlich vergessen, den Anstieg der serbischen Flüchtlinge bis zu 200 000 hier einzuzeichnen. Auch das war eine "humanitäre Katastrophe", doch man hat sie nie so genannt. Der SPD-Abgeordnete Erler listet folgende materielle zivile Schadensbilanz der NATO-Angriff auf: 200 Fabriken zerstört, 190 Schulen, 50 Spitäler, 50 Brücken, ungezählte Wohnhäuser und Agrarbetriebe, insgesamt 30 Milliarden Dollar Schaden. Mindestens. Ca 7000 Tote. Serben und Kosovo-Albaner. Der heutige serbische Ministerpräsident Djindjic stellt fest: Vor dem Krieg war eine normale multiethnische, multikulturelle Gesellschaft im Kosovo wenigstens noch denkbar und vorstellbar. Heute kann man nicht einmal mehr darauf hoffen. Was hat der Krieg bewirkt, der eine humanitäre Katastrophe unterbinden, unterbrechen, verhindern wollte? Er hat zwei humanitäre Katastrophen ermöglicht: Die Vertreibung der Kosovo-Albaner, die dann wieder zurückgekehrt sind, als eine Katastrophe und die zweite Katastrophe, die meistens nicht benannt wird, die Vertreibung der Serben, die bisher nicht zurückgekehrt sind, obwohl dort
30 000 Soldaten sind. Das waren die Ergebnisse einer "humanitären Intervention". ....
Das völkerrechtliche Gerüst einer zivilisierten Weltordnung wurde gerade durch die Versuche, diesen Krieg zu rechtfertigen, beschädigt. Dass man etwas, das Unrecht ist, als Recht bezeichnet, ist viel schlimmer, als wenn man Unrecht auch als Unrecht bezeichnet. Das Völkerrecht wurde ausgehöhlt, völkerrechtliche Normen und Doktrinen als Ordnungsrahmen für eine Politik spielen heute offenbar in den politischen Überlegungen und in der praktizierten Politik der jetzigen amerikanischen Regierung keine Rolle mehr. Hierzu nur wenige Beispiele: Sie können sicher selbst noch viele hinzufügen, wenn Sie jeden Tag die Zeitung aufschlagen. Der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegte Grundsatz, in den internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung - Androhung! - oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen, gilt nicht mehr. Die USA drohen mit der Anwendung von Gewalt jeden Tag vier- fünfmal gegen ein souveränes Land, den Irak, Mitglied der Vereinten Nationen. Sie teilen Staaten und Personen in gute und böse ein und kündigen an, die bösen zu bestrafen. Sie kündigen auch an, notfalls, den Einsatz von Nuklearwaffen. Sie brechen permanent das bestehende Völkerrecht. Der amerikanische Präsident stellt den Vereinten Nationen faktisch ein Ultimatum. Das heißt, mehrmals hat er ja schon Ultimaten gestellt...
Er nötigt den Sicherheitsrat: Entweder es gibt eine starke, oder robuste oder scharfe UN-Resolution, oder wir, die USA, handeln alleine. Auf so brutale und erpresserische Weise ist wohl noch niemand mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen umgegangen...
Und die Bush - Doktrin, um ein letztes Beispiel zu nennen, der präventiven Verteidigung ist nichts anderes als eine verbale Entfremdung einer Konzeption des Präventivkrieges. Und Präventivkriege sind eben völkerrechtswidrig, noch, so weit hat sich das Völkerrecht noch nicht entwickelt, dass Präventivkriege völkerrechtlich zulässig sind...
Gerade deutsche Politiker könnten sich mit guten Argumenten nicht nur völkerrechtlich sondern auf Grund der Verfassung gegen einen Angriffskrieg wenden. Denn nach Artikel 26 unseres Grundgesetzes ist schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt. Nach § 80 des Strafgesetzbuches ist dieses Delikt mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren zu ahnden. Meines Wissens gibt es in der Verfassung keines anderen Landes ein derart striktes Verbot des Angriffskrieges....
Der "Dritte Weltkrieg" - wir sind mittendrin. Nur keiner merkt es. Dieser Dritte Weltkrieg ist weltweit. Der von Bush erklärte Krieg gegen den weltweiten Terrorismus - Bush sagt immer wieder "war", "campaign" - ist weltweit und er ist zeitlich im Grunde genommen unbegrenzt. Er sieht auch den Einsatz aller Mittel vor. Das hören wir auch aus dem Munde der amerikanischen Regierung. Die NATO hat den Verteidigungsfall ausgerufen, zum ersten Mal in ihrer Geschichte. Artikel 5. Es ist ein Krieg des modernen Typs, ein sogenannter "asymmetrischer Krieg". Da kämpfen nicht vor allem Staaten gegeneinander , sondern Staaten gegen Gruppen, gegen Netzwerke. Die amerikanische Regierung hat ein neues Konzept von Bündnissen entwickelt:" coalition of the willing (Koalition der Willigen )...
Die erste Phase in einem modernen Krieg ist die Ausschaltung der feindlichen Luftverteidigung. Das ist, was die Briten und Amerikaner jetzt tun, um dann zu Beginn des Krieges, die so genannte Luftherrschaft zu haben. Das heißt, ohne nennenswerte Gegenwehr Luftangriffe führen zu können...
Das ist eine Aggression im Sinne des Völkerrechts . Mehrere hundert CIA- Agenten sollen bereits im Irak (heute würde man sagen in Libyen sein!), um dort auszukundschaften, wo wichtige Ziele für die Bombenangriffe sind...
In allen ... Fällen handelt es sich objektiv nach dem Völkerrecht um eindeutig völkerrechtswidrige Maßnahmen...
Im Medienzeitalter ist der Medienkrieg eine integraler Bestandteil der Gesamtkriegsführung..
Medien haben aber auch wirtschaftliche Interessen in einem Krieg. Wenn Sie überlegen, dass CNN und andere amerikanische Nachrichtensender inzwischen fast eine Milliarde Dollar in die Berichterstattung über den Irakkrieg investiert haben, dann ersehen sie daraus auch, dass dieser Krieg stattfinden muss. Denn, wenn er nicht stattfindet, dann wäre das der Ruin einiger amerikanischer Fernsehgesellschaften, die sowieso schon wirtschaftlich schlecht dastehen. Eine besondere Rolle spielen Medien bei der Vorbereitung von Kriegen....
Wir bekommen das "Menü" der Medienberichterstattung ja täglich serviert. Aus welchen Bestandteilen, aus welchen "Gängen" besteht ein solches Menü? Das verläuft bei allen Vorbereitungen zu einem Krieg in etwa immer gleich. Nur die konkret Ausprägung ist oft etwas anders. Erstens: Eine akute und äußerst gefährliche Bedrohung wird aufgezeigt. Bei der Vorbereitung des Krieges gegen Jugoslawien waren es Schlagwörter wie "Massaker", "humanitäre Katastrophe" und " Völkermord"....
Es gehört dazu, den Kriegsgegner zu bestialisieren. Hier haben die Medien im letzten Irakkrieg schon gute Vorarbeit geleistet. Saddam gleich Hitler, Stalin. Bildzeitung, Frankfurter Rundschau, alle fuhren sie auf dieser Schiene ab. Milosevic war dann laut Bildzeitung der "Schlächter"....
Ein drittes Element: Die Glorifizierung der eigenen Führungspersönlichkeiten. Sie kennen alle Condoleeza Rice, Sicherheitsberaterin des Präsidenten. Wolfgang Koydl von der Süddeutschen Zeitung schreibt wörtlich über Condoleeza Rice:" Immer war sie die Erste, die Beste, die Schnellste und die Klügste, bei allem, was sie anpackte. " Wie mit einem Zauberstab steuere sie die Debatte. Und er nennt sie zärtlich immer wieder "Condy". "Condy" sei eine "Kriegerprinzessin", meint Wolfgang Koydl in der Süddeutschen Zeitung...
Vierter Punkt: Bagatellisierung des Ereignisses Krieg und der Kriegsschäden. Für den Begriff des Krieges findet man verharmlosende Begriffe: "Bewaffnete Mission", "Intervention", "Militärintervention....
Von "chirurgischen Eingriffen" ist die Rede, eingesetzt werden "intelligente Waffen", "smart bombs" gegen "soft targets", weiche Ziele. "Weiche Ziele" sind Menschen. Das ist der Prototyp des weichen Ziels. Alle diese Etiketten für eine schlimme Sache werden vor allem im Fernsehen nachgeplappert, und sie setzen sich unbewusst fest, und das ist ja die eigentliche Gefahr.....
Ein weiterer Punkt: Der Krieg wird als unvermeidlich dargestellt. Seit langer Zeit geht es schon gar nicht mehr darum, ob der Krieg stattfindet, es geht nur noch darum, wann, unter welchen Bedingungen , wie er gerechtfertigt wird. Aber dass er stattfindet, das steht eigentlich auch in den Medien schon lange fest. Was bewirkt das? Oft Resignation beim Publikum. Der Krieg kommt wie ein Naturereignis über die Menschen. "The game is over" verkündet der zornige Gott im Weißen Haus. Und es gehört auch dazu, dass Kriegsgegner missachtet werden. Verschweigen von Sachverhalten ist heute die wirksamste Zensur...
Es gibt es schon ein breites Spektrum von Meinungen, nur im Teil "Politik" erscheint praktisch kaum etwas Kritisches mehr....
Der amerikanische Präsident, der die Vereinten Nationen erpresst und wiederholt verkündet hat, er werde auch Krieg führen, ohne sich an das Regelwerk der UN-Charta zu halten, kann eigentlich nicht als verantwortungsvoller Sachwalter der UN gelten. Auch sein Vorgänger Clinton hat im Krieg gegen Jugoslawien die Vereinten Nationen ins Abseits gestellt. Die USA und insbesondere die gegenwärtige Regierung sind keine glaubwürdigen Beschützer der UN....
Objektive Studien, selbst Analysen von Geheimdiensten sehen ... keine Bedrohung der USA
Die Weltmacht USA ist in einem dramatischen Ausmaß von der ungehinderten Zufuhr von Erdöl abhängig. Wenn die USA die Golfregion kontrollieren, haben sie die Kontrolle über das Öl, von dem ihre Wirtschaft, ihre Gesellschaft, ja ihre gesamte Lebensform in so hohem Maße abhängen. Ist es sehr abwegig, ein wichtiges Kriegsziel darin zu sehen, einen beträchtlichen Teil der Welterdölreserven unter eigene Kontrolle zu bringen und den wichtigsten strategischen Rohstoff der Gegenwart und Zukunft unter eine hegemoniale Kontrolle zu bekommen?("Mit der Neuordnung des Persischen Golfs will Washington nun das Stichwort Energiesicherheit neu definieren....mit ihrer unangefochtenen militärischen Macht werden sie nicht länger zusehen, dass die Instabilität der wichtigsten Lieferregion für Öl wie einst 1973 und 1979/80 abermals zu dem führt, was die Weltwirtschaft nicht braucht: zu Lieferunterbrechungen und zu Preisschocks."....

Von einem demokratisierten Irak aus soll nach den politischen Strategien amerikanischer Denker der gesamte Mittlere Osten in eine neue Form der Demokratie überführt werden.
Im ... Sprachgebrauch des US-Präsidenten steht jetzt eine ‚neue Welle der Demokratisierung bevor’. Das entspräche „einer zum eigenen Vorteil gewendeten Domino - Theorie: Erst fällt der Irak, wodurch sich die aufgeklärten Mittelschichten in den Nachbarstaaten ermutigt fühlen werden. Dann würden Saudi-Arabien und sukzessive auch andere Staaten folgen, schließlich auch das OPEC-Kartell- falls nötig mit kleinerer Hilfe der USA...

Man könnte sagen: ‚Die Ent-Saddammisierung des Irak’ als Voraussetzung für die Demokratisierung des Mittleren Ostens.... Bis zum Abschluß dieses Transformationsprozesses, der auch von seinen Befürwortern als ein sehr langfristiger Vorgang angesehen wird, soll die Stationierung amerikanischer Truppen in der Konfliktregion den politischen Prozess absichern....

Und in diesem Anfangsprozess zur Umgestaltung des Nahen Ostens und Afrikas im Sinne des internationalen Monopolkapitals , den General ad Loquai vorausschauend beschreibt, befinden wir uns gerade beim gegenwärtigen Aggressionskrieg gegen Libyen, der wiederum wie schon beim NATO-Krieg gegen Jugoslawien, bei den NATO-Kriegen gegen den Irak, dem NATO-Krieg gegen Afghanistan und jetzt beim Angriffskrieg gegen Libyen in einen Krieg für Menschenrechte umgelogen wird.

Wie unmenschlich und heuchlerisch heutzutage auch in Deutschland, das 1945/46 vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als Aggressorstaat verurteilt wurde, ganz offen Kriege wie auf dem Schachbrett vorbereitet werden, im Wissen darüber, das man das heute offen und im Verbund mit anderen kapitalistischen Staaten innerhalb der NATO eine gemeinsame Strategie der westlichen Staaten gegen die Rohstoff besitzenden Staaten entwickeln kann, zeigt folgendes Beispiel:

Eine Forschungsgruppe des sozialwissenschaftlichen Instituts der Universität Oldenburg entwickelt Strategien für westliche Militärinterventionen in Entwicklungsländern. Darin heißt es; dass das völkerrechtlich bindende Prinzip der staatlichen Souveränität sei längst "ad acta gelegt" sei, weshalb Verstöße dagegen als "legitim" zu gelten hätten. Die Wissenschaftler beschreiben westliche Militärinterventionen wie z.B. in Afghanistan als groß angelegte "Sozialreformprojekte".
Um diese zum Erfolg zu führen, sollten die Besatzungsmächte einerseits eine gewisse "Sensibilität für kulturelle Faktoren" an den Tag legen und andererseits die rigide "Durchsetzung eines Gewaltmonopols" gewährleisten - auch unter Inkaufnahme ziviler Opfer.

Auf deutscher Seite bestehe in diesem Zusammenhang allerdings ein gewisser "Nachholbedarf an Wissen, das die ehemaligen Kolonialmächte noch gespeichert haben", heißt es da.
Die"Arbeitsstelle Interventionskultur", die am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Oldenburg (Niedersachsen) angesiedelt ist, beschäftigt sich nach eigener Aussage mit den "sozialen Auswirkungen von militärisch gestützten humanitären Interventionen".
Der Leiter der Arbeitsstelle, Professor Michael Daxner, war selbst für die in Afghanistan engagierten westlichen Besatzungsmächte tätig.

Über das "Netzwerk Interventionskultur" ist die Oldenburger Arbeitsstelle mit zahlreichen anderen akademischen Institutionen verbunden, die im Dienst westlicher Besatzungsstrategen stehen.

Zu ihren Kooperationspartnern zählen die Deutsche Stiftung Friedensforschung, das Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg, der Sonderforschungsbereich 700 der Freien Universität Berlin und der maßgeblich von der Bundeswehr gestaltete Studiengang "Military Studies" an der Universität Potsdam.

Alle genannten Einrichtungen sind der Ansicht und versuchen dies über diverse Medien auch der Bevölkerung einzutrichtern, dass das Prinzip der völkerrechtlich garantierten Staatensouveränität längst "ad acta gelegt" sei, weshalb Verstöße gegen die Souveränität von Staaten als "legitim" zu gelten haben.

Westliche Militärinterventionen wie in Afghanistan werden von den in der Oldenburger Arbeitsstelle beschäftigten Soziologen als groß angelegte "Sozialreformprojekte" verstanden.
Das für Afghanistan anstehende Modernisierungsprojekt beschreiben die Forscher als "Staatsgründung nach westeuropäischem Muster" - inklusive eines "Kriegs um die Herstellung eines Gewaltmonopols".

Die Universität Oldenburg, an der die "Arbeitsstelle Interventionskultur" beheimatet ist, trägt heuchlerischer Weise den Namen des Publizisten und Friedenspreisträgers von 1936 Carl von Ossietzky.
Der engagierte Antimilitarist lag zum Zeitpunkt der Preisverleihung in einem Berliner Gefängniskrankenhaus, in das man ihn nach einem mehrjährigen Aufenthalt in NS-Konzentrationslagern eingeliefert hatte. Ossietzky starb am 4. Mai 1938 an den während der Lagerhaft erlittenen Misshandlungen.

Brigitte Queck, Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik



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