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Verfassung der Islamische Bundesrepublik Deutschland?

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Von Yavuz Özoguz am 21. Januar 2011 18:25:42:

Verfassung der Islamische Bundesrepublik Deutschland?

Folgt man den Androhungen von Autoren, die mit ihren zu Buch gebrachten Drohgebärden ihre Konten gefüllt haben, so läuft Deutschland Gefahr, in absehbarer Zeit eine Islamische Republik zu werden.

Einmal abgesehen davon, dass bis heute noch niemand erklärt hat, wie keine 5 % der Bevölkerung den restlichen 95 % ihre Vorstellung von Zusammenleben aufzwingen können sollen, und einmal abgesehen davon, dass ständig mit dem Todschlagargument Kasse gemacht wird, dass Muslime ihre eigentlichen Ziele verschleiern würden, was jeden sachliche Dialog verhindert, der die perfiden Methoden der Angstmacher und Hassprediger offen legen würde, soll im Folgenden der Versuch unternommen werden, rein utopisch eine Art “Islamische Bundesrepublik Deutschland“ anzudenken. Wie könnte man sich z.B. eine Verfassung der “Islamischen Bundesrepublik Deutschland (IBRD)“ vorstellen, wenn sie auf der Basis islamischer Werte erstellt werden würde. Bei solch einer Spekulation sind die besonderen historischen Umstände Deutschlands, die hier bestehende Kultur und die Mentalität der Menschen mitzuberücksichtigen, worauf der Islam großen Wert legt. Der rein spekulative Blick auf solch eine mögliche Verfassung soll helfen, die gemäß einiger Autoren unmittelbar bevorstehende “Gefahr“ besser einzuordnen und die “Gefahr“ besser abwehren zu können.

Zweifelsohne würde die Präambel der Verfassung einer IBRD „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ beginnen und unter anderem das Ziel von „dem Frieden der Welt zu dienen“ formulieren, da der beste Gottesdienst in der Dienlichkeit für den Menschen und hier für Frieden liegt.

Wahrscheinlich würden zunächst die Grundrechte formuliert werden. Eine der wichtigsten Grundrechte dürfte am Anfang stehen, wie z.B.:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Zugegebenermaßen würde Deutschland auf einen Schlag ganz anders aussehen. Denn da auch ungeborene Menschen in jenem Artikel geschützt werden, würden Abtreibungen – bis auf wenige Ausnahmen – zu einem Verbrechen werden. Da die Mehrheit der Deutschen in Prostitution, insbesondere wenn sie mit sado-masochistischen Bezahlungen verbunden ist, eine Antastung der Würde des Menschen erkennt, würden Maßnahmen ergriffen, diese Antastung zu vermeiden. Auch im öffentlichen Vollrausch erkennt kaum ein Deutscher die Wahrung der Würde des Menschen, so dass der Alkoholmissbrauch eingeschränkt werden würde. Schließlich würde in solch einer Verfassung die Würde des Menschen höher gewertet werden als die Freiheit, die Würde anzutasten. Dennoch hat auch die richtig verstandene Freiheit ihren Stellenwert. Gott hat dem Menschen Freiheit verliehen, was sich zweifelsohne auch in der Verfassung widerspiegeln würde, wie z.B. in einem Artikel, der so lauten könnte:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Und schon wieder würde Deutschland in einem völlig anderen Licht dastehen. Denn ein Sittengesetz ist ja bisher nicht vorgesehen, so dass Pornographie in allen seinen perversesten Formen Einzug in die Öffentlichkeit genommen hat. Eine Unterteilung zwischen über 18-jährigen, die gegen Sittengesetze verstoßen dürften, und unter-18-jährigen, die es nicht dürfen, wäre absurd und bestimmte Veranstaltungen würden nicht mehr zugelassen werden. Auch würde der Kapitalismus als verfassungsfeindlich eingestuft werden, da eine wirklich freie Entfaltung weder des einzelnen noch der Gesellschaft möglich ist auf Basis eines Wirtschaftssystems, das auf Schulden und Zinsen beruht.

Der Islam lehrt unter anderem eine gewaltfreie Erziehung! Dieses müsste sich auch in Form eines der Grundrechte widerspiegeln, der so aussehen könnte:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Der gottgebene Charakter des Menschseins drückt sich vor allem dadurch aus, dass sie allesamt gleichberechtigt vor Gott sind. Das müsste auch in der Gesetzgebung deutlich zum Ausdruck kommen, wie z.B. in folgendem Artikel:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Wiederum wird sofort der gravierende Unterschied zwischen einer islamisch durchdachten Verfassung und der aktuellen bundesdeutschen Realität sichtbar. Ein Koalitionsvertrag, in dem z.B. gefordert wird, dass ein Staat “jüdisch“ zu sein habe und daher Nichtjuden in dem Staat zwangsläufig nicht gleichberechtigt sein können, wäre ein öffentlicher Aufruf zum Verfassungsbruch! Auch würde die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau gravierende Änderungen zur Folge haben, denn alle Hausfrauen und Mütter hätten einen rechtlichen Anspruch auf mindestens die Hälfte des Überschusses, den der versorgende Familienvater erwirtschaftet. Zudem würde es einen gravierenden Mangel an Arbeitskräften geben, da viele Ehefrauen es unter wirklich gleichberechtigten Umständen vorziehen würden, ihr eigener Chef im Haus- und Familienmanagement zu sein. Genau so würden Rentenansprüche und Ähnliches auf die Zukunft der Gesellschaft erziehende Mütter gleichberechtigt übertragen, ohne das sie jemals für einen Arbeitgeber gearbeitet haben. Bücher von Autoren, die eine gesonderte Behandlung von bestimmten Menschengruppen fordern, wären verfassungsfeindlich. Politiker, die eine Sonderbehandlung von bestimmten Menschengruppen fordern (z.B. bei Flughafenkontrollen) würden als Verfassungsfeinde geächtet werden. Deutschland würde ein ganz anderes menschlicheres Gesicht erhalten. Selbstverständlich müsste auch so etwas wie

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

in solch einer Verfassung stehen. Dann wäre es unmöglich, Menschen im Mutterleib zu ermorden, nur weil sie eine Behinderung aufweisen!

Da Religionen ein wichtiger Bestandteil des Daseins des Menschen sind, müsste diesbezüglich einige Artikel die Rechte der Menschen schützen. Der Texte könnte z.B. so aussehen:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Auch im Sinn der Gewaltenteilung wäre die eigenmächtig anmutende Regelung, dass Innenminister einfach Vereine, die seiner religiösen Vorstellung nicht entsprechen, verbieten kann, zu hinterfragen, und dass jeder geldgierige Autor die Einschränkung von Religionsausübung fordern kann, ohne als Verfassungsfeind angesehen zu werden, würde ebenfalls nicht der Verfassung entsprechen.

Die Meinungsfreiheit ist ein sehr wertvolles Gut für die Entwicklung de Menschen zur wahren Gottesliebe. Daher könnte es einen Artikel geben, der wie folgt lautet:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Um solch einen bedeutsamen Artikel in die Tat umsetzen zu können, müsste ein Konzern, wie z.B. der Springer-Verlag, enteignet werden, da ansonsten niemals von einer wahren Pressefreiheit im Land sondern eher von einer Art Pressemonopol die Rede sein müsste. Insbesondere in der Wissenschaft und Lehre müssten Meinungen frei geäußert werden dürfen. Das kann seinen Ausdruck finden in einem Artikel wie:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Damit wäre einerseits sichergestellt, dass keine verfassungsfeindlichen Äußerungen unter dem Deckmantel der Wissenschaft veröffentlicht werden dürften. Andererseits müsste bestehende Verbote aufgehoben werden, die bestimmte Meinungen zu geschichtlichen Ereignissen mit schwerer Strafe belegen und somit die unabhängige Forschung verhindert.

Aufgrund der besonders heiligen und gottgefälligen Institution der Familie müsste es einen Artikel geben, der diese schützt. Er könnte so lauten:

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Solch ein Artikel wäre das Ende der heutigen Politikerkaste (bis auf wenige Ausnahmen). Denn denjenigen, die nicht einmal in der Lage sind, die Verantwortung für eine Familie zu übernehmen und konstruktiv auszugestalten, würde man noch weniger zutrauen, die Verantwortung für einen ganzen Staat zu übernehmen.

Ja so oder so ähnlich könnte eine utopische Verfassung einer IBRD in seinen ersten Artikeln aussehen. Sie müsste selbstverständlich dem Volk zur Abstimmung gestellt werden, denn nur eine Verfassung, die vom Volk direkt mitgetragen wird, kann auch wirklich als Verfassung angesehen werden.

Es ist abschließend festzustellen, dass die hier rein spekulativ vorgestellte Verfassung in weiten Teilen den heutigen Gegebenheiten krass widerspricht und somit offenkundig eine Gefährdung des bestehenden Systems darstellen würde. Allerdings ist davon auszugehen, dass keine 5% der Bevölkerung, die muslimisch orientiert ist, ihre Vorstellungen diesbezüglich sicherlich nicht der 95%igen Mehrheit aufzwingen kann, noch will. Daher sind sämtliche Spekulationen diesbezüglich reine Angstmache von Autoren, die damit ihre eigenen Taschen füllen auf Kosten der vielen, die Angst haben.

Aber einstmals sagte einer der größten Menschen der Menschheitsgeschichte, der im Heiligen Qur´an erwähnt wird: „Fürchtet Euch nicht“. Möglicherweise könnte zumindest dieser islamische Aspekt in die deutsche Kultur übernommen werden, selbst wenn es keinen Gesetzescharakter haben kann.



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