In Moldawien ordnet das Verfassungsgericht die Neuauszählung der Wählerstimmen vom 28. November an
Am 6. Dezember wurde bekannt, dass nach den vorfristigen Parlamentswahlen am 28. November 2010 nach der amtlich von der Zentralen Wahlkommission als endgültig bestätigten Zusammensetzung des Parlaments eine Koalition aus der Kommunistischen Partei PCMR und der Demokraten Partei (PDM) vereinbart worden ist. (s.www.rg.ru/2010/12/06/moldaviya.html). Die Koalition wird nach dem bestätigten Endergebnis der Parlamentswahlen von einer Parlamentsmehrheit von 57 Parlamentsabgeordneten getragen (42 Abgeordnete der Kommunistischen Partei und 15 Abgeordneten der Demokratischen Partei). Das reicht für eine Regierungsbildung aus, für die eine einfache Mehrheit von 52 Abgeordnetenstimmen bei insgesamt 101 Abgeordnetenmandaten notwendig ist. Diese Mehrheit genügt allerdings nicht für die Wahl eines neuen Staatspräsidenten, für die gemäß der moldawischen Verfassung mindestens 61 Abgeordnetenstimmen im 101-köpfigen Parlament (eine Dreifünftelmehrheit) erforderlich sind.
Insoweit schien mit der angekündigten Koalitionsbildung alles nach den Regeln der parlamentarischen Demokratie zu verlaufen. Ein historischer Kompromiss ermöglichte es, dass sich die Kommunistische Partei (PCRM) unter Wladimir Woronin und die Demokratische Partei (PDM) unter Marian Lupu zusammengefunden haben. Abgesehen davon, dass diese Vereinbarung den Liberaldemokraten und Liberalen nicht passt, hat eine solche Regierung aus der PCRM und PDM auch für den Westen einen Haken, denn es würde unter diesen Umständen keinen Anschluss Moldawiens an die EU und NATO, geben, geschweige denn eine Wiedervereinigung mit Rumänien. Dann könnten die in der moldawischen Verfassung festgeschriebene dauerhafte Neutralität der Republik Moldawien, sowie andere wichtige demokratische und soziale Verfassungsgrundsätze weiterhin gewährleistet werden. Dies würde auch den Interessen Moskaus und Kiews entsprechen. So kann zurecht vermutet werden, dass der Westen alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die Bildung einer solchen Koalition von Kommunisten und Demokraten zu verhindern. Man setzte sich dabei kaltblütig und skrupellos über die ständig beschworenen demokratischen Grundrechte hinweg, die den westlichen Regierungen angeblich so unantastbar und heilig sind. Obwohl das Wahlergebnis nach einer erneuten Änderung als schon endgültig bestätigt war ( den Kommunisten nahm man zuletzt von 44 Mandaten sogar noch zwei weg ) bemühte man das Verfassungsgericht unter seinem offenbar bestechlichen Vorsitzenden und setzte es entsprechend unter Druck. Und prompt fasste das Verfassungsgericht am 10. Dezember den bestellten Beschluss (von wem –das kann man, wenn dies auch geheim gehalten werden soll, unschwer erraten ! ), in dem eine Neuauszählung der Wählerstimmen angeordnet wird, obgleich sich das Parlament schon in der Zusammensetzung wie folgt gebildet hatte: PCMR 42, PLDM 32, PDM 15 und PLM 12. Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission erklärte, dass er den Beschluss des Verfassungsgerichts umsetzen wird. (s.www.rg.ru/2010/12/10/mold-anons.html). Dieser skandalöse Vorgang einer Vergewaltigung der Demokratie findet merkwürdigerweise in keinem der etablierten Presseorgane, Fernsehprogramme und anderen Medien des Westens entsprechenden Widerhall und entsprechende Kritik. .
Hans-Jürgen Falkenhagen / Brigitte Queck |