Es ist die Gothaer Versicherung:
Gütersloh. Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind. Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine Hausarbeit verrichte.(...)
(...)Der Großteil der restlichen Summe fällt auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Denn M. konnte lange Zeit die anfallenden Arbeiten Haus und Garten nicht mehr verrichten. http://www.nw-news.de/lokale_news/guetersloh/guetersloh/3788789_Ein_Muslim_spuelt_nicht_ab.html Wer dort Kunde ist, sollte ein Zeichen gegen dieses unglaubliche Verfahren der Versicherung setzen und kündigen!
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