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Der verwässerte Betrug zionismushöriger Medien

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Von Yavuz Özoguz am 02. Juni 2010 08:48:47:

Zweifelsohne wird niemand auf die Idee kommen, das jüngste israelische Massaker als propagandistischen Erfolg des Zionismus zu feiern. Warum es dennoch einer war, soll die Weltbevölkerung nicht erfahren.

In inzwischen übereinstimmenden Medien wird darüber berichtet, dass Israel sein jüngstes Massaker in internationalen Gewässern durchgeführt hat. Darin gibt es keinen Unterschied in der Berichterstattung zwischen Freund und Gegner des Zionismus! Israel selbst gibt zu, sein jüngstes Blutbad in internationalen Gewässern durchgeführt zu haben! Zwar versuchen deutsche Kommentatoren immer noch das israelische Verbrechen reinzuwaschen bzw. einer anderen Seite irgendwie eine Mitschuld zu geben, aber das wirkt inzwischen derart abgedroschen und derart lächerlich, dass am Ende jenes Kommentars nur noch der Schlusssatz fehlt: „Und das alles musste ich sagen, weil die Unterstützung des Zionismus in meinem Arbeitsvertrag steht; doch ich glaube es selbst nicht“.

Allerdings gibt es eine Frage, die selbst jene zionismushörigen Kommentatoren nicht beantworten können und verwundert vor der Frage stehen: Warum hat Israel nicht gewartet, bis die Friedensflotte (sie schreiben “sogenannte“ Friedensflotte) in israelische Gewässer eingedrungen wäre. Dann wäre – so die Vorstellung der Kommentatoren – zumindest ein Aspekt des Massakers nicht mehr kritikwürdig. Selbst die nur indirekt zionismushörigen Medien außerhalb der Springer-Presse behandeln diesen Aspekt aufbauend auf einer dpa-Meldung zum Thema sehr ausführlich, und niemand merkt, dass der eigentliche Betrug der Angelegenheit genau in diesem Aspekt liegt!

Zunächst ein Blick auf das internationale Seerecht: Im UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 sind klare Grenzen im Meer definiert, und diese werden auch von keinem Staat angezweifelt. Diverse Behörden wie der Internationale Seegerichtshof (Hamburg), die Kommission für die Grenze des Kontinentalschelfs (New York) und die Internationale Meeresboden-Behörde (Kingston/Jamaika) sind zuständig für die Überwachung und die Klärung von Streitfällen. Eine Zone von zwölf Seemeilen (1 Seemeile = ca. 1,85 Kilometer) vor der eigenen Küste gehört direkt zum jeweiligen Staatsgebiet. Allerdings muss die Durchfahrt ziviler Schiffe geduldet werden. In einer weitere zwölf Seemeilen umfassenden Anschlusszone gelten hoheitliche Rechte wie Zoll-, Steuer und Einwanderungsbestimmungen. Dann gibt es noch die sogenannte Wirtschaftszone, die 200 Seemeilen ins Meer reicht, in der die Staaten das alleinige Nutzungsrecht für alles haben, was im Meer und am Boden zu finden ist. Letzteres gilt natürlich nur dann, wenn “gegenüber“ oder “nebenan“ nicht ein anderer Staat ebenfalls über jene Rechte verfügt.

Das jüngste Massaker erfolgte 70 Seemeilen vor der israelischen Küste. Insofern gibt es gar keinen Zweifel, dass Israel gar nicht das Recht hatte, dort mit Soldaten zivile Schiffe zu stürmen, um dann auch noch scheinbar dilettantisch Küchenmesser als Bewaffnung der Schiffsbesatzung gegen bis an die Zähne bewaffnete Sturmtruppen der Zionisten vorzuführen.

Doch der Überfall war wohl kalkuliert inklusive Küchenmesser-Theater (ja auch Zionisten kennen das Internationale Recht; selbst wenn sie sich selten darum scheren!). Er erfolgte ganz bewusst in “internationalen Gewässern“ und jene Küchenmesser wurden ganz bewusst mit Inkaufnahme der Lächerlichmachung der eigenen Elitesoldaten vorgeführt. Und er erfolgte in internationalen Gewässer, nicht obwohl im Anschluss über den Einsatz außerhalb des Hoheitsgebietes Israels diskutiert werden würde, sondern DAMIT das geschieht! Denn in diesem Zusammenhang haben SÄMTLICHE größere Medien, ob eingebetet oder nicht, ob Hofberichterstatter oder nicht, ob gleichgeschaltet oder nicht, einen entscheidenden Aspekt überhaupt nicht angesprochen!

Bei der Grenzziehung im Meer gilt bei Staaten, die benachbart sind, dass sozusagen die Landgrenze in das Meer hinein gedanklich weiterverlegt wird. So haben benachbarte Staaten am Mittelmeer entsprechend eine ins Meer hinein verlaufende gemeinsame Grenze! Bei sämtlichen Medien der Welt ist durch die Medienpropaganda der Eindruck entstanden, dass das jüngste Massaker zwar in internationalen Gewässern stattgefunden habe, aber es eigentlich nur eine Frage der Zeit gewesen wäre, bis die Friedensflotte in israelische Gewässer eingedrungen wäre! Das Massaker lenkt den Focus auf Tote, auf Blut, auf die Schuldfrage, auf Küchenmesser usw. aber lenkt von dem entscheidenden Aspekt der Friedensflotten-Fahrt ab:

Die Friedensflotte hatte NIEMALS vor, in israelische Gewässer einzudringen!

Die Gewässer vor dem Gaza-Streifen gehören Israel nicht! Es gibt kein internationales Recht, dass die Küste vor dem Gaza-Streifen dem zionistischen Staat zuerkennen würde. Immer wieder wurde behauptet, dass der Gaza-Streifen zwar nicht mehr besetzt aber eben noch blockiert sei. Diese Behauptung ist unzutreffend! Das Seegebiet vor dem Gaza-Streifen gehört zum Gaza-Streifen gemäß dem oben beschriebenen Seerecht. Israel beschießt aber selbst kleine Fischerboote, die nur wenige Meilen vor die Küste fahren. Der Gaza-Streifen ist nach wie vor besetzt. Israel aber hatte niemals vor, dem Gaza-Streifen (oder irgendeinem anderen Teil Palästinas) irgendwelche Souveränitätsrechte einzuräumen. Israel beansprucht das gesamte Seegebiet vor dem Gaza-Streifen als sein Eigentum! Das aber verstößt gegen das internationale Recht. Die Friedensflotte hatte vor, in dem dünnen Streifen, der gemäß internationalem Recht zum Gaza-Streifen gehört, den Hafen von Gaza anzulaufen. Hätte Israel in dem Bereich die Flotte angehalten, so wäre eine Diskussion darüber entbrannt, wer eigentlich die Hoheitsrechte über jenes Seegebiet hat, und das wäre zweifelsohne verheerender für die langfristigen Ziele der zionistischen Expansion gewesen. Genau aus diesem Grund hat das entsprechende Ministerium den Befehl zum brutalen Einsatz auf hoher See gewählt. Es war sozusagen das geringere Übel. Wenn jetzt eine neue Friedensflotte kommt, dann kann man sie ggf. auch (mit einigen Kontrollen) “durchlassen“. Man wird den Eindruck erwecken, als wenn man jene Schiffe durch das eigene Seegebiet “durchgelassen“ hat; sozusagen aufgrund des “öffentlichen Drucks“.

Man sollte den Grad der perfiden und ausgeklügelten zionistischen Propaganda niemals unterschätzen. Dazu gehört auch der Spruch deutscher Politiker, dass das Selbstverteidigungsrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehöre. Ist eigentlich jemals jemanden der Gedanke oder die Frage gekommen, ob es irgendeinen Staat dieser Erde gibt, dem Deutschland kein Selbstverteidigungsrecht zubilligt? Ganz offensichtlich ist das der Fall für jeden Staat, der sich nicht dem Imperialismus westlicher Herrenmenschengedanken unterwirft. Denn ansonsten hätten auch Afghanistan oder Irak ein Selbstverteidigungsrecht und nicht zuletzt hätten die Passagiere auf der Friedensflotte ein Selbstverteidigungsrecht gegenüber Angreifern, die auf hoher See die Schiffe mit Waffengewalt entern wollen.

Die Aussage deutscher Politiker bezüglich des Selbstverteidigungsrechts Israels ist ein ausschließliches Recht, das nur Israel gewährt wird, und das macht jedes Recht unrechtmäßig und widerspricht dem eigenen Grundgesetz. Doch wem sollte das auffallen bei einer Regierung, die schon mehrfach die Werte des eigenen Grundgesetzes mit Füßen getreten hat? Der Staat Israel in seiner heutigen Form ist das verbrecherische Angesicht der gesamten Westlichen Welt und eine Schande für das Judentum. So lange nicht Juden, Christen und Muslime gleichberechtigt in ihrer Heimat Jerusalem leben können, so lange wird es keinen Frieden in der Region geben. Der Kapitalismus ist eine Ideologie, die zum Überleben den Dauerkrieg benötigt, was heutzutage deutlicher geworden ist, als je zuvor. Aber konkurrierende Ideologien kommen auch ohne Krieg aus. Die Menschheit selbst entscheidet, welchem Menschenbild, welchem Weltbild und damit welcher Zukunft sie zum Erfolg verhelfen wird.



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