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Der nächste Monat Ramadan kommt bestimmt &8211; Inschaallah

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Von Yavuz Özoguz am 22. Juni 2010 12:26:14:

Der nächste Monat Ramadan kommt bestimmt – Inschaallah

Gleich am Anfang soll darauf hingewiesen werden, dass dieser Artikel – im Gegensatz zu meinen anderen Artikeln – ausschließlich für die religiösen Anhänger Imam Chamene’is, für die Nachahmer [muqallidien] des Vorbildes des Nachahmung [mardscha-u-taqlid] Imam Chamene’i geschrieben ist. Für alle anderen ist der Inhalt nicht bestimmt, so dass sie den vergleichsweise langen Text nicht zu studieren brauchen, selbst wenn sie sonst gerne diese Texte lesen.

Bei Diskussionen und Meinungsunterschieden ist die Zeit der Hektik, die Zeit der “schnellen Entscheidungsnotwendigkeit“ nicht die beste Zeit, um sachliche Argumente auszutauschen und Verständnis aufzubauen. Daher wähle ich ganz bewusst eine Zeit hinreichend lange vor dem gesegneten und heiligen Monat Ramadan, um einige mögliche Missverständnisse aufzuklären, die es in den letzten Jahren gegeben haben kann, und die teilweise mit meiner Wenigkeit und meiner persönlichen Ansicht zusammenhängen. Es ist dazu festzustellen, dass nicht alles, was mir zugeschrieben wurde, auch tatsächlich von mir stammt, was diejenigen bestätigen werden, die mich näher kennen.

Die Problematik

Wie allgemein bekannt, beginnt der Monat Ramadan (aber nicht nur der) mit der Sichtung der Neumondsichel des entsprechenden Monats. Hierbei gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsschulen und innerhalb der Rechtsschulen zwischen den Organisationen, sondern auch Unterschiede innerhalb der Schia und zuweilen auch in der Interpretation des gleichen Rechtsgelehrten. Im Folgenden soll versucht werden, die Problematik zunächst in drei voneinander unabhängige Bereiche aufzuteilen, um nicht alles miteinander zu vermischen, selbst wenn sie zusammenhängen. Betrachtet werden sollen die Methode der Sichtung, der Gültigkeitsbereich der Sichtung und die Verkündung der Sichtung.

Methode der Sichtung

Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Methode der Sichtung angeht. So glauben manche Muslime, dass eine Sichtung irgendwo auf der Welt ausreicht, damit der Monat Ramadan weltweit gültig ist. Diese Sichtweise wird “globale Sichtung“ genannt. Bei der globalen Sichtung gibt es noch die Differenzierung, ob die Sichtung auf einem theoretischen Festland erfolgen kann oder auch auf hoher See (z.B. im Atlantik). Wie bei allen andere Methoden wird zudem unterschieden zwischen der “theoretischen globalen Sichtung“, also einer berechneten Methode, und einer “tatsächlichen globalen Sichtung“, also der Sichtung durch Menschen. Bei der tatsächlichen Sichtung gibt es den Unterschied, ob sie mit bloßem Auge erfolgen muss oder Hilfsmittel (wie z.B. Fernglas) genutzt werden dürfen. Gegenüber der globalen Sichtung steht die “lokale Sichtung“ bzw. “regionale Sichtung“, bei der eine globale Sichtung eben nicht weltweit gültig ist, sondern nur auf eine Region begrenzt wird, womit wir bei Gültigkeitsbereich der Sichtung sind.

Gültigkeitsbereich der Sichtung

Beim Gültigkeitsbereich der Sichtung gibt es nicht nur den Unterschied zwischen der globalen und regionalen Sichtung, sondern auch den Unterschied des Vorbildes der Nachahmung. So stellt sich z.B. die Frage, ob für einen Anhänger Ay. Sistanis im Irak die Sichtung erfolgt ist, wenn der Vertreter von Imam Chamene’i die Sichtung verkündet, Ay. Sistani aber es noch nicht tut.

Eine weitere “Verwirrung“ entstand durch undifferenzierte Hinweise, dass ein religiöses Rechturteil (Fatwa) Imam Chamene’is sich in der letzten Zeit geändert hätte. Hierbei ging es um die Definition des sogenannten religionsrechtlichen Horizontes. Früher haben Muslime den religionsrechtlichen Horizont vereinfacht als Längengrad betrachtet. Das bedeutete, dass wenn irgendwo in der Welt der Mond gesichtet wurde, in den Regionen “westlich“ davon die Sichtung gültig war, aber eben nicht “östlich“ davon. Dabei hatte nie ein Mardscha jemals eine uneingeschränkte Gleichsetzung von Längengrad und religionsrechtlichem Horizont behauptet. Imam Chamene’i hat in den letzten Jahren den Begriff präzisiert und auf den tatsächlichen Mondsichtungsverlauf hingewiesen, der eher eine gekippten Parabel auf der Weltkarte entspricht, als einem Längengrad. Gemäß dieser Betrachtung war es dann unter Umständen eben doch möglich, dass die Mondsichel zwar im Iran gesichtet wird, aber in Deutschland (obwohl es westlicher liegt) noch nicht.

Etwas verkompliziert wurde die Angelegenheit dadurch, dass in einem Jahr in Österreich und Deutschland die Vertreter Imam Chamene’is unterschiedliche Tage verkündet haben und es den Gläubigen nicht einleuchten wollte, warum mit einer staatlich verlaufenden Grenze die Mondsichtung sich ändert. Genau diese Fragestellung hat auch viele Bürger der islamischen Republik Iran veranlasst bei Imam Chamene’i nachzufragen, was denn wäre, wenn in einem vergleichsweise großen Land wie dem Iran an einem Ende die Sichtung erfolgen kann und am anderen Ende nicht. Darauf kam die Antwort, dass wenn der rechtmäßige Befehlshaber den Monat verkündet, es für das ganze Land gültig ist.

Eine zusätzliche Komplikation ergab sich in Deutschland dadurch, dass hier eine zeitlang eine Vertretung tätig war, die nicht so recht den Kontakt zur Basis hatte und dementsprechend die Basis auch nicht in der Lage war, die Entscheidungen nachzuvollziehen, was dazu geführt hat, dass man sich an anderen orientiert hat, zu denen der Kontakt bestand. Denn im Gegensatz zu vielen westlichen Vorstellungen haben wir tatsächlich eine Art “basisdemokratisches“ System (auch wenn wir es nicht so nennen würden), bei dem die Verbindungslinie von unten nach oben läuft, und nicht eine Diktatur.

Neben all der oben beschriebenen Komplexität kommt noch die Frage der Verkündung hinzu. Wer verkündet die Sichtung?

Verkündung der Sichtung

Der Aspekt der Verkündung der Sichtung ist wohl mit der “heikelste“ in der ganzen Problematik. Betrachtet man z.B. allein die Islamische Republik Iran, so konnte man die letzten Jahre feststellen, dass zuweilen viel zu viele Leute sich gemüßigt gefühlt haben, die Sichtung des Mondes für “ihre“ Anhänger zu verkünden! Das war bei “großen“ Gelehrten nicht anders als bei kleinen Möchtegerngelehrten! Und außerhalb des Iran war es zuweilen noch extremer! Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, dass der Statthalter der Befehlgewalt (Wali-ul-Amr) niemals dazu aufrufen wird, unbedingt ihm zu folgen, obwohl das selbstverständlich wäre. Diese Art des Bewusstseins kann eben nicht “von oben“ nach unten verordnet werden – und der wahre Islam hat das nie getan – , sondern muss von unten nach oben verstanden werden. So müssten z.B. die Anhänger einer lokalen geistigen Größe im Iran ihren Gelehrten bedrängen und nachfragen, warum er denn die Sichtung verkündet, ohne es dem Imam mitzuteilen und seine Entscheidung abzuwarten?! Und genau die gleiche Frage stellt sich bei Gelehrten in anderen Ländern. Denn es ist z.B. – aus Sicht des Mondes – absurd, dass ein Teil der Libanesen im Libanon fastet und ein anderer Teil nicht.

Genau diese Problematik hat – und das ist meine persönliche Interpretation – vor wenigen Jahren zu einer sehr dramatischen Maßnahme Imam Chamene’is am Anfang des Monats Ramadan geführt. Imam Chamene’i hatte den ersten Fastentag mitten am Tag (also nach Sonnenaufgang) verkündet, was dazu führte, dass diejenigen, die bereits ein freiwilliges Fasten begonnen hatten, ihre Absicht auf ein Pflichtfasten änderten, und diejenigen, die noch nicht gefastet hatten, einen Tag nachzuholen hatten. Da die Sichtung und die Entscheidung dazu unmöglich am Morgen fallen kann, habe ich das als einen sehr deutlichen Hinweis an uns alle verstanden. Denn in jenem Jahr hatten viele Gelehrte ihre Entscheidung (ob die Sichtung erfolgt ist oder nicht) in aller Öffentlichkeit geäußert, ohne die Entscheidung des Imams abzuwarten.

Da ich in jenen Jahren “direkt“ zusammen mit Imam Chamene’i mein Fasten begonnen und gebrochen hatte (und nicht mit dessen damaligen Vertreter in Deutschland), kam die Begrifflichkeit der “direkten“ und “indirekten“ Befolgung Imam Chamene’is auf.

Direkte und indirekte Befolgung

Dazu ist festzustellen, dass es weder religionsrechtlich noch in irgendeiner anderen Form eine Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Befolgung gibt! Wer vertrauen zu dem Vertreter des Imams in seiner Nähe hat und dessen religionsrechtlichen Hinweis befolgt, der befolgt Imam Chamene’i direkt! Und wer kein Vertrauen zu ihm hat, der befolgt ihn auch direkt, indem er einem Anderen Vertrauen schenkt! Eine “Abqualifizierung“ der einen gegenüber den anderen ist unsachlich und nicht hilfreich!

Aktuelle Wertung

Betrachtet man obige Fragestellungen, so ist die Frage der Sichtungsmethode unter Anhängern von Imam Chamene’i unumstritten. Wir wissen, dass Hilfsmittel wie Ferngläser genutzt werden dürfen und dass der Mond erst nach dem Sonnenuntergang gesichtet werden muss usw.. Allerdings ist dieser Aspekt für Muslime in Deutschland ohnehin irrelevant! Mir ist kein Muslim bekannt, der vor Imam Chamene’is Verkündung (oder gleichzeitig) den Mond in Deutschland jemals gesichtet hätte. Dazu sind die Sichtungsmöglichkeiten in Deutschland viel zu ungünstig, und zudem gibt es überhaupt keine hinreichende Sichtungsdichte, so dass in verschiedenen Regionen Experten gleichzeitig in die richtige Richtung Ausschau halten würden. Insofern entfallen hier die Fragestellungen der Sichtungsdetails.

Beim Gültigkeitsbereich der Sichtung gibt es sicherlich noch einige Unklarheiten, denn es ändert sich nichts an der Problematik, dass eine bestimmte Sichtungsfeststellung eines bestimmten Vertreters (sobald sie vom Imam abweicht) irgendwo auf eine Grenze stößt. Wenn z.B. Imam Chamene’i die Neumondsichtung heute verkündet und sein Vertreter in England morgen, dann muss es irgendeine Region geben, in der die “Grenze“ verläuft. Es spielt dabei keine Rolle, ob jene Grenze in Österreich oder in Bulgarien liegt. Irgendwo werden Menschen leben, in deren Land in einem Teil der Mond sichtbar ist und im anderen Teil nicht (da die Mondsichtungsgrenze nie mit der Staatsgrenze übereinstimmen wird). Wenn dieser Fall im Islamischen Staat erfolgt, dann hat Imam Chamene’i sich klipp und klar dazu geäußert, dass dann auch der Teil, bei dem die Sichtung noch nicht der Fall ist, sich an die Feststellung des Imams hält, und die ist für das ganze Land gültig.

Bliebe noch die Frage der Verkündung. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Verkündung der Mondsichtung innerhalb des Islamischen Staates durch einen anderen als den amtierenden Imam eine Unverschämtheit! Meine Empörung diesbezüglich hat aber wenig Auswirkungen auf unsere Situation in Deutschland, da die Verkündung hier durch den offiziellen Vertreter des Imams erfolgt.

Vertretung des Imams in Deutschland

Die religionsrechtliche Vertretung Imam Chamene’is für Deutschland ist bekannt und steht außer Frage. Die Irritationen diesbezüglich in vergangenen Zeiten sind inzwischen – Gott sei Dank – zweifelsfrei ausgeräumt und es gibt aus meiner Sicht keinen einzigen Grund an der amtierenden Vertretung zu zweifeln! Die Ansicht der amtierenden Vertretung ist religionsrechtlich gleichzusetzen der Bestimmung und Entscheidung Imam Chamene’is selbst! Völlig unabhängig davon, ob beim bevorstehenden Monat Ramadan die amtierende Vertretung am gleichen Tag wie Imam Chamene’i oder einen Tag davon abweichend den Monat Ramadan beginnt oder beendet ist seine Ansicht hierzu religionsrechtlich abgesichert. Jeder Anhänger, der ihn befolgt, erfüllt seine religionsrechtliche Pflicht! Daran gibt es keinen Zweifel und das muss hier – einmal mehr – in aller Deutlichkeit betont werden!

Dennoch stehe ich persönlich vor dem Dilemma, dass manche Anhänger Imam Chamene’is neben ihm auch mich fragen, wann ich denn das Fasten beginne bzw. breche, und falls meine Ansicht von derjenigen des religionsrechtlich Bevollmächtigten abweicht, so kann ich nicht lügen. Aber zu dieser abweichenden Meinung ist einiges festzustellen.

Persönliche Rechtsfindung

Die religiöse Rechtsfindung ist in der Schia eine klare Sache. Entweder ist man selbst Experte und damit Mudschtahid oder sogar Mardscha, wenn man umfassender Experte ist, oder man ist Befolger eines Experten. So bin ich z.B. in ein Muqallid (Nachahmer) von Imam Chamene’i, genau so, wie es seine aktuelle rechtmäßige Vertretung in Deutschland ist (im Gegensatz zu einigen Irritationen in der Vergangenheit). Die Interpretation, Auslegung und Umsetzung der religionsrechtlichen Fatwas des Imams obliegt für die Öffentlichkeit und für alle Nachahmer des Imams ausschließlich seinem rechtmäßigen Vertreter!

Es ist aber möglich, dass in einer einzelnen Teilfrage der Religion ein “Experte dieser Teilfrage“ zu einem anderen Schluss kommt als der offizielle Vertreter (das gilt nicht nur für das Fasten). Dann kann er in dieser Teilfrage für sich allein (aber für NIEMANDEN ANDERES!) die Verantwortung übernehmen, seine abweichende Meinung für sich selbst umzusetzen. Er darf weder andere dazu auffordern, es ihm gleich zu tun, noch dafür werben! Nur so ist Einheit möglich!

Wir haben derzeit – Gott sei Dank – eine vertrauenswürdigen Experten als rechtmäßigen Vertreter in Deutschland, und somit gibt es keinerlei Grund, nicht seinen Anweisungen bezüglich der Verkündung des Tages zum Fasten bzw. Fastenbrechen zu folgen. Wenn ich selbst durch eigene Schlüsse (weil ich mir anmaße in diesem einen Punkt hinreichend Experte zu ein) zu einem anderen Schluss komme, dann kann und darf das nicht für andere Anhänger des Imams Gültigkeit haben! Daher werde ich die Gründe für meine persönliche abweichende Meinung hier auch nicht weiter im Detail erläutern. Sie sind nichts für die Öffentlichkeit. Diejenigen, die mich persönlich kennen, kennen auch die Gründe, die ich niemandem verheimliche, aber sie sind irrelevant für jeden anderen als mich!

In diesem Zusammenhang habe ich einstmals die Meinung geäußert, dass die Befolgung des religionsrechtlichen Vertreters die “sichere“ Methode ist und ich die “riskantere“ Methode ausübe. Einige Jugendliche haben darauf aufbauend die “riskantere“ Methode vorgezogen, da Jugendliche das Risiko lieben! Das aber ist keine sachliche Herangehensweise. Es ist zu bedenken, dass jemand, der an einem Fastentag bewusst nicht fastet, zwei Monate nachzuholen hat, davon 31 Tage zusammenhängend.

Widerspruch in der eigenen Aussage

Zugegebenermaßen stehe ich vor dem Dilemma, dass ich einen Widerspruch in meiner eigenen Aussage habe, welche insbesondere Jugendliche nicht nachvollziehen können oder wollen. Wie kann man einerseits dazu aufrufen in dieser Sache uneingeschränkt die Entscheidung des amtierenden Vertreters des Imams Folge zu leisten, es aber unter Umständen selbst nicht tun?! Das ist tatsächlich ein Widerspruch, den ich hier religionsrechtlich nicht aufklären kann und darf. Denn sobald ich meine eigenen Argumente in die Öffentlichkeit bringen würde, würde ich dem religionsrechtlichen Vertreter in der Öffentlichkeit widersprechen, und das darf ich nicht und das will ich auch nicht!

Einige Brüder rufen mich an besagten Abenden an, um zu erfahren, ob ich mit dem Pflichtfasten beginne oder nicht. Und unter diesen befinden sich dann wiederum einige, die mich hinterher kritisieren, warum ich denn nicht der Entscheidung des Vertreters folge. Ich habe einmal zurück gefragt, warum er denn mich anrufe? Die Antwort war, dass man mir vertrauen würde.

Was sich aber wenige vorstellen können, ist die Tatsache, dass ich nicht anders vorgehe! Auch ich rufe einen vertrauenswürdigen Bruder an, der in meinen Augen der Heiligkeit unserer Zeit mit am nächsten steht, und komme dadurch zu meinem Schluss. Die darauf aufbauende religionsrechtliche Argumentation ist ein Hilfsmittel, nicht aber der entscheidende Aspekt. Allerdings kann und darf jene Entscheidungskette nur bis zu mir laufen, denn ich entscheide so für mich allein! Nicht einmal meine geliebte Ehefrau dürfte ich bitten, meiner ggf. abweichenden Meinung zu folgen. Wenn sie es dennoch tut, dann aus eigener Verantwortung. Und im Muslim-Markt schreiben wir an jenem Tag (falls er von Deutschland abweicht) ausdrücklich zum Datum den Hinweis “im Iran“ dazu, was wir an keinem andere Tag tun! Das tun wir aber nicht, um der offiziellen Vertretung zu widersprechen (die bezweifelt ja auch nicht, dass ein bestimmtes Datum im Iran besteht), sondern um mir selbst die Telefonarbeit an jenem Abend zu erleichtern!

Wenn also jemand wegen mir einen anderen Tag wählt, so weise ich erneut darauf hin, dass ich selbst zur Befolgung der Vertretung des Imams in Deutschland aufrufe. Wenn er dennoch meiner abweichenden Meinung folgt, so tut er das in eigener Verantwortung. Und dazu ist klärend auch festzustellen, dass ich weder irgendeine religionsrechtliche Legitimation von irgendwem habe, noch die dazugehörige Ausbildung noch in der Lage bin, für irgendjemanden außer mir selbst die Verantwortung zu übernehmen. Eine Befolgung meiner Wenigkeit befreit von nichts!

Gruppenzwang und Verhalten der Wahrhaftigkeit

Im Zusammenhang mit obiger Problematik habe ich im Laufe der Jahre erfahren, dass es in manchen Minigruppen eine Art “Gruppenzwang“ zu der einen oder anderen Tendenz gibt, der sich dann die Mitglieder der Gruppe beugen. Das aber darf nicht sein; insbesondere dann nicht, wenn es um eine abweichende Meinung handelt! Ich distanziere mich von JEDEM, der wegen mir irgendwen dazu nötigt (selbst wenn es nur ganz schwach ist und selbst wenn es liebevoll gemeint ist), sich einer von der Vertretung abweichenden Meinung anzuschließen! Die wahre Befolgung Imam Chamene’is wird vor allem im liebevollen Verhalten des Befolgers zu seinem Mitmenschen im Allgemeinen und zu seinen Mitbefolgern im Speziellen deutlich. Wenn jemand, der – aus welchen Gründen auch immer – meiner abweichenden Meinung folgend auch nur den geringsten Groll, die geringste Respektlosigkeit, die geringste Lieblosigkeit oder auch nur ein minimal abweichendes Verhalten gegenüber denjenigen zeigt, die dem rechtmäßigen Vertreter des Imams in Deutschland folgen, dann hat er schon alles verloren, unabhängig davon, wann er fastet. Es kann auch sein, dass ein “Abweichler“ von den anderen für seine “Abweichung“ beschimpft wird. Auch dann hat er liebevoll zu reagieren. Tut er das nicht, verliert er alles, wofür er dem Imam bestmöglichst zu folgen versucht.

Letztendlich dienen doch alle unsere Entscheidungen, all unser Bestreben, doch nur dem einen Ziel, uns Gott zu nähern. Es geht doch nicht um das Fasten oder den Imam, sondern ausschließlich um Gott. Gottesehrfurcht zeichnet sich im Dienst am Menschen aus. Und es ist eben nicht möglich, sich Gott mit einer Methode zu nähern, die unbotmäßig ist. Der Zweck heiligt im Islam NICHT die Mittel, und der wahre Islam unterscheidet sich eben genau dadurch von allen falschen Denkweisen, dass nicht jedes Mittel erlaubt ist.

Diskutieren oder nicht diskutieren?

Wenn ich “selbst“ gefragt werden würde, würde ich es vorziehen, dass über das Thema nicht all zu breit diskutiert wird. Aber solch eine ichbezogene Ansicht wäre nicht fair! Man kann nicht einen solch ausführlichen kontroversen Text ins Internet setzen und dann darauf bestehen, dass nicht darüber diskutiert werden soll. Ich habe aber eine Bitte dazu: Unabhängig davon, wo die Diskussion stattfindet (ob in der Familie oder in Foren), so bitte ich höflichst darum, die Diskussion spätestens mit dem Geburtstag des erwarteten Imams zu beenden, so dass bis dahin die Argumente ausgetauscht sein sollten und danach sich jeder weitere zwei Wochen segensreich auf den heiligen Monat vorbereiten kann. Zudem bitte ich bei allen Diskussionen den Respekt gegenüber dem Anderen zu wahren, selbst wenn sie seiner Ansicht nach so abweichend erscheint. Und was zwischen den Anhängern von Imam Chamene’i gilt, gilt zweifelsohne auch gegenüber den Anhängern anderer Vorbilder der Nachahmung (Maradscha).

Letzte Bitte dazu

Lasst uns stets gemeinsam füreinander beten, dass Allah uns durch seine klaren und deutlichen Zeichen rechtleiten möge und wir gemeinsam diese Zeichen erkennen und richtig deuten lernen.

Euer Bruder im Islam

yavuz



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