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Darf ein Integrationsminister verfassungsfeindliche Forderungen stellen?

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Von Yavuz Özoguz am 27. Februar 2010 20:15:19:

Darf ein Integrationsminister verfassungsfeindliche Forderungen stellen?

Menschen, die ihren politischen Posten als Instrument zur Unterdrückung und Demütigung von Menschen verstehen, sind eine Gefahr für jedes menschliche System.

Es ist fast wie ein Naturgesetz: Unterdrücker, die eine Chance zur Unterdrückung erhalten, weiten ihre Unterdrückungsmaßnahmen stets aus. Menschen, die Demütigung als Mittel zum Umgang mit anderen Menschen verstehen, weiten die Demütigung aus, wenn man ihnen die Chance dazu gibt.

Nach der Einschätzung mancher Muslime gehört der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) zu dieser Art von Menschen. Er hat in der Affäre um den nunmehr zurückgetretenen Imam der Fatima Zahra Moschee in Frankfurt eine Forderung auf die nächste getürmt und die Leitung der Fatima Zahra Moschee hat nicht nur jede seiner Forderungen erfüllt, sondern ist noch weit darüber hinaus gegangen. In der Hoffnung durch diese Positionierung einen zum scheitern drohenden Dialog zu retten, wurden in einer Presseerklärung von der Moscheeleitung sogar Positionen vertreten, die von vielen Muslimen abgelehnt werden und der Moscheeleitung viel Ärger unter den Glaubensgeschwistern eingebracht hat. Wer aber geglaubt hat, dass damit zumindest der Dialog gerettet sein könnte, und die Dialogpartner dieses extreme Entgegenkommen würden würden, der sieht sich nunmehr getäuscht. Denn das genügt dem Integrationsminister offenbar nicht.

Gemäß Medienangaben verlangt der der hessische Integrationsminister nunmehr neuerlich ein Bekenntnis zur Verfassung “ohne Wenn und Aber“. Er soll wortwörtlich gesagt haben: "Ich hätte ein klares Bekenntnis zu den Werten unserer Verfassung erwartet. Ohne Wenn und Aber! Dies ist leider ausgeblieben. Darüber müssen wir reden." Liest man die bereits am 23.2.2010 veröffentliche Presseerklärung der Fatima Zahra Gemeinde, so findet man sehr schnell das mehr als deutliche Bekenntnis: „Die Hazrat Fatima Moschee bekennt sich eindeutig zum Grundgesetz und zur demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und sieht darin keinen Widerspruch zu ihrer islamischen Identität. Weder die Demokratie selbst noch ihre Werte befinden sich im Widerspruch zum Islam.“ Nach einem Wenn und Aber sucht man vergeblich! Selbst das Existenzrecht Israels wird schriftlich bescheinigt! Was also verlangt der hessische Integrationsminister noch?

Für die Berurteilung der Angelegenheit in Hessen, lohnt dabei ein Blick in die hessische Verfassung. Darin heißt es z.B. in Artikel 2 (2) heißt es: „Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, wenn nicht ein Gesetz oder eine auf Gesetz beruhende Bestimmung es verlangt oder zulässt.“ Noch deutlicher wird Artikel 9: „Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei.“ In Artikel 11 (1) steht: „Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden, und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt. …“ Die Leitung der Fatima Zahra Moschee steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat, hat sämtliche Forderungen inklusive Distanzierung von einem angesehen islamischen Gelehrten erfüllt und soll trotzdem zu weiteren Bekenntnissen gezwungen werden und anderenfalls Nachteilen entgegensehen. Das genau würde dem Verhalten von jenen Politikern entsprechen, die Demütigung als Mittel der Politik verstehen. Ist das nicht ein verfassungsfeindliches Verhalten durch diejenigen, die scheinbar zur Verfassung aufrufen?

Wie das Verhalten dieses hessischen Integrationsministers von der Leitung der Fatima Zahra Moschee einzustufen ist, werden die Verantwortlichen – so Gott will – selbst am besten wissen und angemessen darauf reagieren. Wie aber grundsätzlich auf Menschen zu reagieren ist, die nur die Sprache von Unterdrückung und Demütigung kennen, lehrt der Islam! Solche Menschen verstehen keine Freundlichkeit und kein Entgegenkommen. Sie verstehen nicht, dass man selbst auch eine zu schützende Würde hat. Und sie haben gar kein Interesse an einem Dialog auf Augenhöhe, sondern wollen Untertanen, die sich ihrem Diktat unterwerfen. Dazu sagt der Islam: „Unterdrücke nicht und lasse dich nicht unterdrücken.“

Ob der hessische Integrationsminister zu solchen Menschen gehört, müssen die betroffenen Muslime selbst entscheiden. Sollten sie aber zu dem Schluss kommen, dass er so einzustufen ist, dann müssten sie ihn in aller Deutlichkeit auf die hessische Verfassung aufmerksam machen, die dem Integrationsminister offenbar nur unzureichend bekannt ist. Für ein Gespräch könnte man auch gewisse Gegenforderungen stellen. Mit welchem Recht “bittet“ denn der Integrationsminister die Vertreter der Fatima Zahra Moschee nach Wiesbaden? Soll er doch nach Frankfurt kommen! Nebenbei könnte als Voraussetzung für das Gespräch die Anerkennung des Existenzrechts Palästinas eingefordert werden! Wenn man heute den unverschämten Äußerungen eines solchen Integrationsminister nicht in angemessener Art und Weise antwortet, werden morgen ganz andere Muslime vor ganz anderen Forderungen wiederfinden, die sich noch deutlicher grenzwertig gegenüber der eigenen Verfassung verhalten. Gleich mehrmals haben derartige Politiker Muslimen mit Abbruch des Dialogs gedroht, wenn sie sich nicht vorbehaltlos fügen. Wenn jene Muslime sich aber gefügt haben und dann noch unverschämtere Forderungen folgen, dann wird es Zeit, die Gegenforderung aufzustellen, dass die Anhaltende Unverschämtheit ein Ende finden muss, da sonst der Dialog gar keinen Sinn macht!

Ein unabdingbares islamisches Prinzip heißt, wie bereits erwähnt: „Unterdrücke nicht und lasse dich nicht unterdrücken.“ Das gilt auch im Umgang mit Politikern!



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