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Ukraine soll der Nato angeschlossen werden

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Von Brigitte Queck am 18. Februar 2010 00:56:49:

Die Wahlverliererin und Noch- Premierministerin Frau Timoschenko ficht die Ergebnisse der Präsidentenwahl an und wird dabei vom Noch-Präsidenten Juschtschenko unterstützt Oberstes Verwaltungsgericht gibt der Wahlüberprüfung nach von Brigitte Queck und Dr. Falkenhagen

Liebe Freunde !
Da vor nicht allzu langer Zeit die ganze westliche Presse voll war über angebliche Wahlfälschungen im Iran, möchten wir Euch zum Vergleich zur Kenntnis geben, wie ein Noch-Präsident der Ukraine, der nach der sog. „orange“ Revolution jetzt nur noch ca. 5 % Wählerstimmen während der kürzlichen Präsidentenwahl erhalten hat, dort mit aller Raffinesse an der Macht bleiben will. Und seine vormalige Erzfeindin, Frau Timoschenko, unterstützt ihn dabei.
Die Hintergründe ihres raffinierten Ränkespiels über „Wahlbetrugsanklage“ gegenüber dem Wahlsieger Janukowitsch, schließlich trotzdem an der Macht zu bleiben, werden in der Westpresse ausgeblendet. Geht es bei diesem Spiel doch nicht vordergründig um
„Wer wen ?“, sondern darum, die Ukraine recht schnell der NATO anzuschließen. Und der Wahlsieger Janukowitsch würde dabei nur stören !!
Deshalb schweigen und schwiegen sich auch in den vergangenen Jahren alle Zeitungen des Westens über das wirklich diktatorische Vorgehen von Juschtschenko aus, der mehrere Male sogar einen Staatstreich und die Auflösung des dortigen Parlaments in Angriff genommen hatte. Geht es doch bei dem Noch-Präsidenten Juschtschenko um einen der ihren, der sein Land bereitwillig den ausländischen Monopolen zum Fraß vorwerfen will !

Nun zu unserem Bericht über die Ukraine:
Noch-Premierministerin Julija Timoschenko hat beim Obersten Verwaltungsgericht der Ukraine eine Klage über die Ungesetzlichkeit des Protokolls der Zentralen Wahlkommission über die Festlegung der Ergebnisse der Präsidentenwahlen eingereicht, die dem Gericht am 16. Februar zugestellt wird, teilte der Leiter ihres Wahlstabes, der 1. Vizepremier Turtschinow mit. Er präzisierte, „dass Subjekt der Klage persönlich die Präsidentschaftskandidatin Timoschenko sein wird“.
Nach den Worten von Turtschinow ersucht die Premierministerin Timoschenko darum, dass ihre Klage „vom Richterkollegium des Obersten Verwaltungsgerichts in voller Besetzung geprüft und verhandelt wird und das Verfahren direkt vom Fernsehen und Rundfunk übertragen wird. Dies gewährleistet die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens, und das ganze Land kann die Argumente und die Position der Seiten hören“, stellte “ Turtschinow fest.
Er informierte darüber, dass seitens der Klägerin dem Gericht Video-Materialien zur Verfügung gestellt werden, die Fakten der Fälschung der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen bestätigen. An dem Prozess werden „viele Zeugen teilnehmen, die bereit sind, Aussagen und Angaben über diese und jene Formen der Fälschung vorzulegen, die beweisen, dass die Resultate der Wahlen zu Gunsten von Viktor Janukowitsch gefälscht wurden“, sagte Turtschinow. Nach seinen Worten werden Frau Timoschenko im Gericht vertreten: der ukrainische Expräsident Leonid Krawtschuk, der Führer der Volksbewegung Ruch, der ehemalige Außenminister Boris Tarasjuk und noch vier Parlamentsabgeordnete vom Block Julija Timoschenko (BJUT).
www.itar-tass.com/level2.html?NewsID=14825669&PageNum=0Wie
Und wie bestellt, lief am 15. Februar auch die Meldung über die Nachrichtenticker, dass der ukrainische Generalstaatsanwalt Medwed’ko 42 Strafprozesse auf Grund von Verstößen bei den Präsidentenwahlen eingeleitet hat. Ein wahrhaft gut abgestimmtes Timing und ein Schelm der Böses dabei denkt!
Wie wir bereits mitteilten, ist der Generalstaatsanwalt ein Juschtschenko-Anhänger, der, obwohl selbst Nichtmitglied, kurz vor den kürzlichen Präsidentschaftswahlen von Juschtschenko zu einer wichtigen Sitzung des Rates für Nationale Sicherheit und Verteidigung eingeladen worden.

Der Parlamentsbeschluss über die Amtseinführung des durch die Wahlen gewählten Janukowitschs als neuen Präsidenten der Ukraine, am 25. Februar, hat zweifellos die Position der Kräfte, die sich an die demokratischen Regeln halten, außerordentlich gestärkt.

# Doch wie verhielt sich nun der Noch-Präsident zu den für ihn selbst und Frau Timoschenko nicht so erfolgreich gelaufenen Wahlen ?


Juschtschenko erklärte auf einer Pressekonferenz, am 16. Februar, heuchlerisch, dass er „stolz darauf“ sei, „dass der Urnengang 2010 demokratisch verlaufen ist.... Wir haben gezeigt, dass wir eine Nation sind, die das Gesetz respektiert“, sagte er. Aber auf der selben Pressekonferenz unterstützte er eine gründliche Verhandlung der Klage von Frau Timoschenko vor dem Obersten Verwaltungsgericht und anderer anhängiger Klagen betreffs der Präsidentenwahlen vor Verwaltungsgerichten der verschiedenen Ebenen. Er habe darüber mit dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Pasenjuk, gesprochen, sagte er. Er trete für die gerichtliche Entscheidung über alle offenen Fragen des Wahlvorgangs ein und auch dafür
dass alle 55 Richter des Obersten Verwaltungsgericht über die Klage von Frau Timoschenko verhandeln, wie es in der Klageschrift von Frau Timoschenko gefordert wird. Doch was passiert, wenn sich die Klagen hinziehen? Diese Frage beantwortete Juschtschenko nicht.

Juschtschenko erklärte nur, dass es bis zur Entscheidung über alle anliegenden und zugelassenen Klagen betreffs der Anfechtung des Wahlergebnisses offen bleibt, wer der neue ukrainische Präsident wird (s. www.president.gov.ua/news/16569.html)
Mit anderen Worten: Sollte das Oberste Verwaltungsgericht entscheiden, dass die Wahlen in der Ukraine anfechtbar sind, würden sowohl Juschtschenko, als auch Frau Timoschenko vorläufig weiter im Amt bleiben !!

Wie wir soeben heute Abend ( 18.20 Uhr ) gehört haben, haben Juschtschenko als Noch-Präsident und Frau Timoschenko als Noch-Premierministerin, einen Etappensieg errungen.

Am 17. Februar fasste das Oberste Verwaltungsgericht einen Beschluss, die Amtseinführung des neuen Präsidenten Janukowitsch bis zu einem Gerichtsentscheid über die Klage von Frau Timoschenko auszusetzen. Zugesagt wurde lediglich, das Urteil über die Klage bis zum 22. Februar zu fällen. Erst dann solle klar sein, ob Janukowitsch als Präsident der Ukraine am 25. Februar im Parlament vereidigt werden kann. Aber offen gelassen wurde die Frage, was mit den anderen Klagen zur Wahlanfechtung wird.



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