Im Namen des Erhabenen  
Muslim-Speise
 

 

Emig

August 2013

Sehr geehrter Herr Akkuc,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

Zunächst möchten wir Ihnen erläutern, dass Gelatine als tierischer Bestandteil (1.) zur Klärung von Säften oder (2.) als Träger für Zusätze verwendet wird.

Zu 1., Klärung: Naturtrübe Säfte, wie zum Beispiel der „Vitafit Apfelsaft naturtrüb“ oder „Vitafit Orangensaft“ sind nicht geklärt und daher nicht mit Gelatine behandelt.

Zur Herstellung klarer Säfte wie auch des Zitronen- oder Pfirsichgrundstoffs in den Eisteevarianten stehen verschiedene Technologien zur Verfügung. Im klassischen Verfahren werden dem trüben Saft zunächst Gelatine, Kieselsol und/oder Bentonite zugesetzt. Kieselsol ist eine wässrige, kolloide Kieselsäurelösung, unter Bentoniten versteht man eine quellfähige Tonerde. Die Gelatine wird meistens aus Schweineknochen gewonnen, aber auch Rindergelatine findet Anwendung. Die Stoffe binden die im Saft vorhandenen Trubpartikel an sich und diese fallen aus. Über einen Filter wird dann der klare Saft gewonnen. Neue Verfahren arbeiten mit Hilfe von Ultrafiltration, d.h. der trübe Saft wird an eine feine Membran geführt. Alle trüben Partikel können nicht durch diese Membran gelangen und bleiben zurück. Beide Verfahren werden von unseren Zulieferern angewendet, so dass die Verwendung von Gelatine bei den von uns gelieferten klaren Saftprodukten nicht auszuschließen ist.

Zu (2.) Trägerstoff: Wir können nicht ausschließen, dass Gelatine als Trägerstoff für Zusätze wie Vitamine oder Provitamine eingesetzt wird.

Die von uns eingesetzten Aromen weisen Alkohol als Lösemittel auf. Wir möchten Sie jedoch auch darauf aufmerksam machen, dass Alkohol in Spuren, also in geringsten Mengen, in allen Saftprodukten und safthaltigen Produkten vorkommt. Nach aktueller Vorschrift sind maximal 3 g/ltr zulässig, aber reell liegen die Werte weit darunter.

Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

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