Auskunftsanfrage zur deutschen Staatsangehörigkeit - Brief an
Türkischstämmige
Erster Brief
(Fettschrift auch im Original fett)
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich . Bürgerbüro
oder Dienststelle . Meldewesen
Tag 5.4.2005
Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit
Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
Zur Vorbereitung der Landtagswahl bitte ich Sie nachfolgend um
Auskunft über Ihre Staatsangehörigkeit.
Ich bitte Sie, die anliegende Erklärung sorgfältig zu lesen,
auszufüllen und unterschrieben innerhalb einer Woche nach Zugang dieses
Schreibens an mich zurückzusenden. Für die Rücksendung ist ein frankierter
Rückumschlag beigefügt.
Eine türkische Übersetzung dieses Schreibens (s. u.) sowie der
Erklärung (s. Rückseite) ist zum leichteren Verständnis beigefügt. Bitte
antworten und unterschreiben Sie nur in dem deutschsprachigen Exemplar der
Erklärung.
(hier: türkische Übersetzung des obigen Textes)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reudenbach
Auf der zweiten Seite folgt ein Formular
Name:
Vorname:
Anschrift:
Erklärung zur Staatsangehörigkeit für die
Landtagswahl 2005
Seit dem 1. Januar 2000 verlieren Deutsche kraft Gesetzes die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit
erwerben. Diese Rechtsfolge tritt nur dann nicht ein, wenn sie vor dem
Erwerb die Genehmigung der zuständigen Einbürgerungsbehörde erhalten
haben, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Personen, die ab
dem 1. Januar 2000 eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, ohne
dies der Einbürgerungsbehörde mitzuteilen, werden im Melderegister ihrer
Gemeinde irrtümlich noch als deutsche Staatsangehörige geführt.
Nach Mitteilung der türkischen Regierung haben bundesweit ca. 50.000
ehemals türkische Staatsangehörige nach der Einbürgerung in Deutschland
die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen. Es besteht deshalb
die Gefahr, dass ein erheblicher Teil dieser Personen an der Landtagswahl
am 22.05.2005 unberechtigt teilnimmt. Das Wahlrecht besitzen nur Deutsche.
Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt und dennoch wählt, kann wegen
Wahlfälschung bestraft werden.
Ich bitte Sie daher, zur Berichtigung des Melderegisters folgende Frage
zu beantworten:
| Haben Sie ab dem 1. Januar 2000 die türkische
Staatsangehörigkeit angenommen, ohne zuvor eine Genehmigung zur
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten zu haben?
(hier türkische Übersetzung der Frage)
() Ja (Evet)
() Nein (Hayir)
..................................
..................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
(Yer, tarih)
(Imza) |
Zur Erteilung dieser Auskunft sind Sie nach dem Meldegesetz rechtlich
verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflicht kann erforderlichenfalls
mittels Zwangsgeld durchgesetzt wenden.
Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte unverzüglich an die zuständige
Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde. Diese wird Ihnen auch den
schnellsten Weg zeigen, wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit wieder
erwerben können. Ehemaligen Deutschen kann unter erleichterten
Voraussetzungen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erteilt
werden.
Zweiter Brief (datiert eine Woche nach dem
ersten Brief)
Der Oberbürgermeister
Fachbereich . Bürgerbüro
Dienststelle . SG Wahlen
Tag . 11.04.05
Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit
- Androhung eines Zwangsmittels gern. § 63 des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NW
Sehr geehrter Herr bzw. Frau (Name des Angeschriebenen!),
vor kurzem habe ich Sie mit der Bitte angeschrieben, mir zwecks
Vorbereitung der Landtagswahl 2005 binnen Wochenfrist Auskunft über Ihre
Staatsangehörigkeit zu erteilen.
Auf diese Bitte um Auskunftserteilung, zu der Sie gemäß § 19 des
nordrhein-westfälischen Meldegesetzes verpflichtet sind, haben Sie bis
heute nicht reagiert.
| Sie laufen somit Gefahr, an der Wahl zum Landtag am 22. Mai
2005 nicht teilnehmen zu können bzw. sich strafbar zu machen, falls
Sie ohne im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zu sein,
dennoch wählen sollten! |
Ungeachtet dessen halte ich an meinem Auskunftsverlangen fest, welches
ich nötigenfalls mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von
250,00 Euro durchzusetzen beabsichtige.
Ich vermute, dass Sie die rechtzeitige Rücksendung des Ihnen
übersandten Fragebogens - Freiumschlag war beigefügt - lediglich vergessen
haben. Dies lässt sich ohne Nachteile für Sie heilen, wenn Sie meinem
Auskunftsverlangen nunmehr bis spätestens 29. April 2005 nachkommen.
Sollten Sie allerdings auch diese Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen,
käme ich nicht umhin, das o. a. angedrohte Zwangsmittel tatsächlich gegen
Sie festzusetzen, was ich außerordentlich bedauern würde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schrade