Bestimmte Ereignisse haben dazu geführt, dass der Muslim-Markt in dieser Sache nicht
mehr aktiv sein kann, wir beten darum, dass Allah unserem betroffenen Bruder einen Weg
zeigt, seine Probleme zu lösen - inschaallah. Das war der Stand am 21.März
2002 und die Aktion wurde beendet.
Ein Jahr danach!
Fast ein Jahr danach erreicht den Muslim-Markt völlig überraschend
folgender Brief vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Sächsischen
Landtages datiert 19.3.2002. Empfänger ist "Frau Fatima Yelmas"
in der Adresse des Muslim-Markt. Eine solche Person arbeitet nicht im
Muslim-Markt noch ist sie uns bekannt. So überraschend die angegeben Adresse
ist, so überraschend ist der Inhalt:
SÄCHSISCHER LANDTAG PETITIONSAUSSCHUSS
Die Vorsitzende
Dresden, den 19.03.2002
Fernruf 493-5219
Aktenzeichen: 03/02025/7
(Bitte bei Antwort stets angeben)
betr. Beschwerden über Landesbehörden
Sehr geehrte Frau Yelmas,
der 3. Sächsische Landtag hat in seiner 57. Sitzung am 14.03.2002 nach der
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Drucksache 3/6062) zu Ihrer
Petition vom 21.12.2000 beschlossen:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Als Anlage lege ich zu Ihrer Information den Bericht des Petitionsausschusses
zu Ihrer Petition bei.
Mit freundlichen Grüßen
Unterzeichnet: Angela Schneider
Anlage
Petition 03/02025/7
Beschwerden über Landesbehörden
Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Die Petentin, die nach eigenem Bekunden Mitglied des
Internet-Portals Muslim-Markt" ist, setzt sich für den Studenten S.
ein, der an der Technischen Universität Chemnitz Politikwissenschaften
studiert. Sie beklagt sich darüber, dass dem Betroffenen ohne Vorwarnung die
ihm von der Universität zur Verfügung gestellten Dateien und Webseiten
gesperrt und seine Mail-Box mit über 150 E-Mails in Beschlag genommen worden
sei. Versuche des Muslim-Marktes", die Angelegenheit begütigend"
beizulegen, seien erfolglos geblieben. Die TU Chemnitz habe den Studenten
beschuldigt, auf seinen Webseiten der Universität sich dem Verdacht der
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung"
ausgesetzt zu haben. Der Rektor habe in aller Deutlichkeit jeden Weg der
Verständigung abgelehnt und nunmehr das in der Pressemitteilung der
Universität angedrohte Ordnungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Als
der Betroffene mit dem Rektor in seinem Büro habe sprechen wollen, sei er
diskriminiert, regelrecht kriminalisiert und anschließend von Polizeibeamten
erniedrigend behandelt worden. Die äußeren Umstände ließen für unabhängige
Beobachter den Gedanken zu, dass hier offensichtlich ein Student fertiggemacht"
werden solle. Die Petentin kritisiert darüber hinaus, die TU Chemnitz habe
durch eine Pressemitteilung vom 24.02.1999 mit dem Titel Neuer Brückenschlag
von Sachsen nach Israel?" die Pressetätigkeit einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts schwer missbraucht, weil sie für eine
privatwirtschaftliche Unternehmung derart massiv Werbung mit öffentlichen
Geldern betreibe.
Die Petentin erklärt, sie verfolge das Ziel, im
Zusammenwirken mit genügend vernunftsorientierten Mitarbeitern" eine
faire Lösung zu erarbeiten. Es sei ihr tiefster Wunsch, diesen Fall mit der
Mitteilung über eine geeignete Lösung des Falls an ihre Leser abschließen zu
können und sie werde den Fall solange begleiten, solange dies aus
Gerechtigkeitsgründen geboten sei.
Es trifft zu, dass die TU Chemnitz gegen Herrn S. ein
Ordnungsverfahren wegen der beschriebenen Vorwürfe durchgeführt hat. Die
Angelegenheit wurde vor dem Ordnungsausschuss der Hochschule am 20.12.2000
verhandelt. Mit Bescheid vom 10.01.2001 wurde für Herrn S. der Zugang zur
zentralen Datenverarbeitungsinfrastruktur bis auf Weiteres gesperrt. Als
frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Entsperrung wurde der 01.10.2001
festgesetzt. Die Verfügung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Sie erging,
nachdem sich der Betroffene trotz Ladung und Aufforderung zur Stellungnahme zu
den Vorwürfen nicht geäußert hatte. Herr S. hat innerhalb der
Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung ist deshalb
bestandskräftig.
Aus der Pressemitteilung der TU Chemnitz vom 24.02.1999 mit
dem Titel Neuer Brückenschlag von Sachsen nach Israel?" ist
ersichtlich, dass der in der Petition
kritisierte schwere Missbrauch der Pressestelle der TU
Chemnitz wegen einer angeblich massiven Werbung mit öffentlichen Geldern für
den Industriepark Tefen (Israel) unhaltbar ist. Die Pressestelle der TU Chemnitz
hat lediglich zu einer Vortragsveranstaltung im IBZ der TU Chemnitz eingeladen,
in der u. a. ein Professor für Erwachsenenbildung und betriebliche
Weiterbildung der TU Chemnitz über ein Projekt in Israel referiert hat.
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
[Ende des Briefes und der Anlage]
Der Muslim-Markt hat noch nie eine Petition in
irgendeinem Landtag gestellt, noch haben wir ein "Mitglied"
Namens Fatima Yelmas, zumal eine "Mitgliedschaft" in einem als Gewerbe
gemeldeten Portal ohnehin nicht existiert; der Muslim-Markt hat nämlich
überhaupt keine Mitglieder, nur Mitarbeiter, aber die sind uns alle bekannt!
Unabhängig davon, dass es sehr merkwürdig ist, dass jemand den Namen und die
Adresse des Muslim-Markt scheinbar missbraucht hat, erscheint uns die
Vorgehensweise des Sächsischen Landtages noch merkwürdiger.
Da wird ein Jahr nach Abschluss der Ereignisse eine Petition im Sächsischen
Landtag recherchiert, verhandelt und beantwortet, ohne dass man weiß, ob es die
anfragende Person überhaupt gibt. Sollte es wirklich so einfach sein einen
Landtag Deutschlands zu einer derartigen Handlung über ein Jahr nach den
Ereignissen zu bewegen? Zudem scheint kein einziger Recherchierende jemals in
den Muslim-Markt geschaut zu haben, denn mit einer einfachen suche, hätte man
diese Seite finden können und erkannt, dass der Muslim-Markt selbst die Aktion
bereits vor einem Jahr beendet hat. Sicher wäre diese Geschichte reif für eine
Dokumentation in der Lokalpresse in Dresden. Aber wir belassen es dabei uns zu
wundern und ein Rundmail an unsere Abonnenten zu senden und den Vorgang in die
entsprechende Seite anzuhängen.