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Fall TU Chemnitz


Fall TU Chemnitz

Unser Leser Samir Jamli hat sich mit schwersten Vorwürfen gegen die TU Chemnitz an uns gewandt. Zur Aufklärung des Sachverhaltes übersandten wir folgenden Brief an den Rektor der Technischen Universität Chemnitz ohne vorher andere Leser zu informieren:

bullet Erste Mail des Muslim-Markt an den Rektor der TU Chemnitz (22.11.2000)

Daraufhin erhielten wir eine Antwort, die wir als empörend empfanden, und sandten folgendes zweite Mail an den Rektor (die erste Antwort des Rektors ist vollständig eingebunden).

bullet Zweite Mail an den Rektor der TU Chemnitz (30.11.2000)

Gleichzeitig informierten wir alle Leser im Rundmail-Service über unsere Mails an den Rektor und seine Reaktion. Daraufhin erhielten wir den Hinweis auf eine Presseerklärung der TU Chemnitz vom 16.11.2000. Der Hinweis kam allerdings nicht von der TU Chemnitz an uns, sondern von einem unserer Leser.

bulletPresseerklärung der TU Chemnitz

Hätte der Rektor der TU Chemnitz den Muslim-Markt auf diese Pressemitteilung hingewiesen, dann wäre der Muslim-Markt möglicherweise anders mit dem Fall umgegangen. Umsomehr ist es erstaunlich, dass der Rektor es vorgezogen hat, statt die bereits von der TU Chemnitz verbreiteten Informationen weiterzuleiten, den Muslim-Markt verdeckt zu bedrohen. Warum?

Nach Rücksprache mit Bruder Jamli, dessen Stellungnahme hier aufgrund des Verfahrens gegen ihn nicht  veröffentlicht wird, und ausgehend von den Signalen, die weitere aktive Geschwister uns zugesandt haben, gaben wir dem Rektor der TU Chemnitz ein zweites Mal die Möglichkeit, Stellung zu beziehen:

bullet Zweite Antwort des Rektors der TU Chemnitz an den Muslim-Markt (1.12.2000)

Daraufhin hat der Muslim-Markt erneut geantwortet in der Hoffnung bald einer Lösung Nahe zu kommen, inschaallah.

bullet Dritte Mail des Muslim-Markt an den Rektor der TU Chemnitz (5.12.2000)

Bedauerlicherweise erhielten wir daraufhin vom Rektor der TU eine Antwort, die uns in die Ausgangslage zurückversetzte:

bullet Dritte Antwort des Rektors der TU Chemnitz an den Muslim-Markt (7.12.2000)

Leider blieb dem Muslim-Markt auf diesen Brief des Rektors nichts anderes übrig, als dem Rektor zu verdeutlichen, dass wir den Fall weiterhin verfolgen werden und wir schrieben ihm:

bullet Vierte Mail des Muslim-Markt an den Rektor der TU Chemnitz (5.12.2000)

Derweil liefen allerdings noch diverse Brief- und Mailwechsel mit lokalen Politikern und anderen Hochschullehrern der TU, die Hoffnung auf eine "stille" Lösung zuließen. Deshalb ließ der Muslim-Markt auch nahezu zwei weitere Wochen vergehen. Erst als wir erkennen mussten, dass die erhoffte Schlichtung ausfiel und zudem angekündigt wurde, dass nunmehr auch die Bild-Zeitung sich für den Fall interessiert, haben wir es für unumgänglich erachtet, den lange vorbereiteten Offenen Brief an Zeitungen, Zeitschriften, lokale Politiker und Flüchtlingsorganisationen zu versenden. Eine reihe von Hochschulangehörigen erhielten die Mail ebenfalls. Hier der vollständige Wortlaut

bulletOffener Brief des Muslim-Markt an die Leitung der TU Chemnitz und alle Mitarbeiter der TU (18.12.2000) 

Die Gebete der Gläubigen begleiten den Fall, damit der Bruder sein ihm zustehendes Recht zurückerhält.

bulletMit einiger Verspätung erhielten wir ein Antwortmail des von uns informierten Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (9.1.2001), das allerdings absolut nichtssagend war.

Völlig überraschend erhielt dann der Muslim-Markt einen Brief vom Sozialamt der Stadt Chemnitz, der ein Indiz für die enge Verstrickung der Behörden in Chemnitz miteinander in Ihren Aktionen gegen einen Ausländer ist.

bulletBrief des Sozialamtes der Stadt Chemnitz an den Muslim-Markt (29.1.2001)
bullet Der Muslim-Markt antwortete nach einigen weiteren Recherchen am 7.2.2001

Bestimmte Ereignisse haben dazu geführt, dass der Muslim-Markt in dieser Sache nicht mehr aktiv sein kann, wir beten darum, dass Allah unserem betroffenen Bruder einen Weg zeigt, seine Probleme zu lösen - inschaallah. Das war der Stand am 21.März 2002 und die Aktion wurde beendet.

Ein Jahr danach!

Fast ein Jahr danach erreicht den Muslim-Markt völlig überraschend folgender Brief vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages datiert 19.3.2002. Empfänger ist "Frau Fatima Yelmas" in der Adresse des Muslim-Markt. Eine solche Person arbeitet nicht im Muslim-Markt noch ist sie uns bekannt. So überraschend die angegeben Adresse ist, so überraschend ist der Inhalt:

SÄCHSISCHER LANDTAG PETITIONSAUSSCHUSS

Die Vorsitzende

Dresden, den 19.03.2002
Fernruf 493-5219

Aktenzeichen: 03/02025/7

(Bitte bei Antwort stets angeben)

betr. Beschwerden über Landesbehörden

Sehr geehrte Frau Yelmas,

der 3. Sächsische Landtag hat in seiner 57. Sitzung am 14.03.2002 nach der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Drucksache 3/6062) zu Ihrer Petition vom 21.12.2000 beschlossen:

Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Als Anlage lege ich zu Ihrer Information den Bericht des Petitionsausschusses zu Ihrer Petition bei.

Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnet: Angela Schneider

Anlage

Petition 03/02025/7

Beschwerden über Landesbehörden

Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Die Petentin, die nach eigenem Bekunden Mitglied des Internet-Portals „Muslim-Markt" ist, setzt sich für den Studenten S. ein, der an der Technischen Universität Chemnitz Politikwissenschaften studiert. Sie beklagt sich darüber, dass dem Betroffenen ohne Vorwarnung die ihm von der Universität zur Verfügung gestellten Dateien und Webseiten gesperrt und seine Mail-Box mit über 150 E-Mails in Beschlag genommen worden sei. Versuche des „Muslim-Marktes", die Angelegenheit „begütigend" beizulegen, seien erfolglos geblieben. Die TU Chemnitz habe den Studenten beschuldigt, auf seinen Webseiten der Universität sich „dem Verdacht der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung" ausgesetzt zu haben. Der Rektor habe in aller Deutlichkeit jeden Weg der Verständigung abgelehnt und nunmehr das in der Pressemitteilung der Universität angedrohte Ordnungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Als der Betroffene mit dem Rektor in seinem Büro habe sprechen wollen, sei er diskriminiert, regelrecht kriminalisiert und anschließend von Polizeibeamten erniedrigend behandelt worden. Die äußeren Umstände ließen für unabhängige Beobachter den Gedanken zu, dass hier offensichtlich ein Student „fertiggemacht" werden solle. Die Petentin kritisiert darüber hinaus, die TU Chemnitz habe durch eine Pressemitteilung vom 24.02.1999 mit dem Titel „Neuer Brückenschlag von Sachsen nach Israel?" die Pressetätigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts schwer missbraucht, weil sie für eine privatwirtschaftliche Unternehmung derart massiv Werbung mit öffentlichen Geldern betreibe.

Die Petentin erklärt, sie verfolge das Ziel, im Zusammenwirken mit „genügend vernunftsorientierten Mitarbeitern" eine faire Lösung zu erarbeiten. Es sei ihr tiefster Wunsch, diesen Fall mit der Mitteilung über eine geeignete Lösung des Falls an ihre Leser abschließen zu können und sie werde den Fall solange begleiten, solange dies aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei.

Es trifft zu, dass die TU Chemnitz gegen Herrn S. ein Ordnungsverfahren wegen der beschriebenen Vorwürfe durchgeführt hat. Die Angelegenheit wurde vor dem Ordnungsausschuss der Hochschule am 20.12.2000 verhandelt. Mit Bescheid vom 10.01.2001 wurde für Herrn S. der Zugang zur zentralen Datenverarbeitungsinfrastruktur bis auf Weiteres gesperrt. Als frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Entsperrung wurde der 01.10.2001 festgesetzt. Die Verfügung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Sie erging, nachdem sich der Betroffene trotz Ladung und Aufforderung zur Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht geäußert hatte. Herr S. hat innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung ist deshalb bestandskräftig.

Aus der Pressemitteilung der TU Chemnitz vom 24.02.1999 mit dem Titel „Neuer Brückenschlag von Sachsen nach Israel?" ist ersichtlich, dass der in der Petition

kritisierte schwere Missbrauch der Pressestelle der TU Chemnitz wegen einer angeblich massiven Werbung mit öffentlichen Geldern für den Industriepark Tefen (Israel) unhaltbar ist. Die Pressestelle der TU Chemnitz hat lediglich zu einer Vortragsveranstaltung im IBZ der TU Chemnitz eingeladen, in der u. a. ein Professor für Erwachsenenbildung und betriebliche Weiterbildung der TU Chemnitz über ein Projekt in Israel referiert hat.

Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

[Ende des Briefes und der Anlage]

Der Muslim-Markt hat noch nie eine Petition in irgendeinem Landtag gestellt, noch haben wir ein "Mitglied" Namens Fatima Yelmas, zumal eine "Mitgliedschaft" in einem als Gewerbe gemeldeten Portal ohnehin nicht existiert; der Muslim-Markt hat nämlich überhaupt keine Mitglieder, nur Mitarbeiter, aber die sind uns alle bekannt! Unabhängig davon, dass es sehr merkwürdig ist, dass jemand den Namen und die Adresse des Muslim-Markt scheinbar missbraucht hat, erscheint uns die Vorgehensweise des Sächsischen Landtages noch merkwürdiger.

Da wird ein Jahr nach Abschluss der Ereignisse eine Petition im Sächsischen Landtag recherchiert, verhandelt und beantwortet, ohne dass man weiß, ob es die anfragende Person überhaupt gibt. Sollte es wirklich so einfach sein einen Landtag Deutschlands zu einer derartigen Handlung über ein Jahr nach den Ereignissen zu bewegen? Zudem scheint kein einziger Recherchierende jemals in den Muslim-Markt geschaut zu haben, denn mit einer einfachen suche, hätte man diese Seite finden können und erkannt, dass der Muslim-Markt selbst die Aktion bereits vor einem Jahr beendet hat. Sicher wäre diese Geschichte reif für eine Dokumentation in der Lokalpresse in Dresden. Aber wir belassen es dabei uns zu wundern und ein Rundmail an unsere Abonnenten zu senden und den Vorgang in die entsprechende Seite anzuhängen.

 

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