Im Namen des Erhabenen

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Islam-Domain wird verunglimpft


(Aktionsstart 4.5.2001)

Im Namen des Erhabenen

Sehr geehrte Geschwister im Islam, as-salamu-alaikum.

Eine aufmerksame Leserin hat uns auf einen unglaublichen Sachverhalt aufmerksam gemacht (möge Allah sie lohnen). Bis vor kurzem lag auf der Seite "Muslim-Vereine" ein Link zu folgendem Verein:

Islamisches Zentrum Zürich Islamischer Frauenverein Verbindung Center Islamique de Lausanne 10, Place de la Gare 1003 Lausanne Tel: Büro. 0041 / 21 / 323 79 19 Tel: Büro Kab. 0041 / 21 / 320 70 98 Center de Bienfaisance Islamique de Neuchatel 24

Die dazugehörige Web-Adresse (islamische-info.org) wurde von den Geschwistern aus Zürich aus Kostengründen einfach wieder abgegeben und nicht verlängert. Daraufhin wurde dieser Name aufgekauft und ein Versuch, auf die Site zu gelangen, führt zu einer fürchterlichen Pornographie-Seite, die gleich mehrere Fenster im Browser öffnet und nicht wieder loszuwerden ist (außer man lässt seinen Browser abstürzen). Nicht nur aus diesem Grund empfehlen wir allen Geschwistern es nicht zu testen sondern es zu glauben. die Geschwister in Zürich sind selbst überrascht und verständlicherweise empört, wissen aber nicht, wie man sich wehren kann. (Sie sind jetzt unter www.izzuerich.ch zu erreichen).

Dieser alte Domain Name (ISLAMISCHE-INFO.ORG), wurde aufgekauft von:

Russx Casting Company 19, Bondarenko square Obninsk, Kaluga reg 249020 RU

Die Firma kauft offensichtlich abgelaufene und nicht mehr verlängerte Seitennamen auf und lenkt diese auf unverschämte pornographische Seiten weiter. Man kann daraus nur lernen auf keinen Fall eine bestehende muslimische URL aufzugeben!

Aber die Geschichte geht noch weiter: Die genannte Firma betreibt ihr schmutziges Geschäft von folgenden Servern aus:

NS1.EEEX.NET 216.36.116.190
NS2.EEEX.NET 216.36.116.189

Ein Versuch den ersten Server zu besuchen, führt zu folgender unglaublichen Seite:

http://216.36.116.190/ eee[-x-] offers services for protecting your existing domain names and helping you obtain names that may expire or be sold by a willing party - not for obtaining names that are the rightful intellectual property of a third party. eee[-x-] is no different from a registrar in that we have no means to determine whether the domain name you obtain infringes upon the legal rights of others. You should investigate the trademark status of the name before you use our eee[-x-] service. If you register a trademark- protected domain name, there is a chance you could be ordered to transfer that name to the trademark holder and thereby lose all rights to it. It is our policy to enforce any order by a court or other duly authorized body to relinquish the name to its rightful owner. Determining whether the domain name you want infringes upon the trademark rights of others is your sole responsibility -- eee[-x-] is not responsible for any fees or damages that result. In any situation in which our service was utilized to obtain a rightful trademark of a third party, all charges and fees associated with those services will be forfeited and will be non-refundable

Die Firma bietet an, die Rechte von Domain-Namen gegen den Missbrauch von Dritten zu schützen. Oder anders ausgedrückt: Sie verdient daran, die Leute zu vertreten, die gegen die eigenen Verbrechen der Firma vorgehen möchten. So ein in jeglicher Hinsicht schmutziges und verbrecherisches Vorgehen ist wirklich nur jemanden zuzutrauen, der einen extremen Hass gegen die Menschen und insbesondnere gegen Muslime verspüren muss. Er heisst: Allan Ginsberg

Administrative Contact: Allen Ginsberg domainx@onebox.com 19, Bondarenko square Obninsk, Kaluga reg 249020 RU Phone- 818.630.2340 x2609 Fax- 818.630.2340 x2609 Technical Contact: The Administrator admin@eeex.net eee X Hosting 1052 West Alameda Avenue # 211 Burbank, CA 91506 US Phone- 213.401.2100x5769 Fax- 213.401.2100x5769
Record updated on 2001-04-22 07:05:13. Record created on 2001-04-22. Record expires on 2002-04-22. Database last updated on 2001-05-03 21:54:57 EST.

Er sitzt in Russland, besitzt einen israelischen Namen und firmiert auch in den USA.

Dem Muslim-Markt ist nicht klar, ob es überhaupt jegliche Handhabe gegen diese Machenschaft gibt (auch als Hilfe für unsere Geschwister in Zürich), aber wir bitten alle Geschwister, uns realisierbare gesetzmäßige Vorschläge zuzumailen. Wir werden die Vorschläge sammeln und eine geeignete Aktion versuchen zu initiieren, falls ein erfolgversprechender Vorschlag existiert.

Der Muslim-Markt hat die Gelegenheit genutzt und bei einem Experten auf dem Gebiet, Prof. Dr. Thomas Hoeren, sowie seinen Mitarbeiter Sebastian Geiseler-Bonse vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung der Universität Münster angefragt.

In einer selbst als rudimentäre E-mail Antwort ohne Analyse der genauen Details bezeichneten Antwort, die nicht den Anspruch erhebt ein Gutachten zu sein wurde uns folgendes mitgeteilt:

bulletMail vom 15.5.2001

Sehr geehrter Dr. Yavuz Özoguz,

wir befassen uns mit vielerlei Arten von Domainrechtsstreitigkeiten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß solche Vorkommnisse wie Sie uns beschrieben haben nicht selten sind, wenn auch glücklicherweise (noch) die Ausnahme.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang ein Problem. Ihr Verein war zwar Inhaber der umstrittenen Domain
(Anmerkung des Muslim-Markt: hier liegt ein Missverständnis vor, hat aber keine Auswirkung auf den Sachverhalt), hat diese jedoch aufgegeben bzw. die Inhaberschaft nicht verlängert. Dadurch wurde diese Domain wieder für jedermann verfügbar.
Die Registrierungsstellen für Domain-Namen sind grundsätzlich nicht in der Lage, die Verletzung von Rechten Dritter bei der Registrierung zu prüfen. Es gibt insoweit keine vergleichbare Lage wie bei der Registrierung von Marken durch Marken-und Patentämter.
Darauf resultiert, daß den Registrierungsstelle grundsätzlich kein Mitverschulden an Rechtsverletzungen angelastet werden kann. Die einzige Ausnahme gilt für offensichtliche Rechtsverstöße. Dies wurde für .de domains im Falle "ambiente.de" per nicht rechtskräftigem Urteil vom OLG Frankfurt a.M. so entschieden.
Der erste Unterschied zwischen diesen Fallgestaltungen und dem Ihren ist die Art der Rechte, auf die sich berufen wurde. Bei der Registrierung einer Domain können nur Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden. In Ausnahmefällen können auch in der Domaingestaltung strafrechtliche Vorschriften berührt sein.
Bei Ihnen liegt die Problematik jedoch nicht in der Verletzung von Namensrechten durch die Verwendung als Domain, sondern die unter der Domain liegende Internetseite. Sie können soweit wir dies nach Ihren Angaben beurteilen können keine Namensrechte an der Domain selbst geltend machen. Wäre die Domain gleichlautend mit dem Vereinsnamen könnte die Durchsetzung von Abwehrrecht in Frage kommen.
Es gibt grundsätzlich auch ein wenn auch nicht so weitreichendes Persönlichkeitsrecht für juristische Personen. In Ihrem Fall sehen wir jedoch leider nicht die Möglichkeit irgendwelche Abwehrrecht geltend zu machen.
Sie haben auch kein nachvertraglichen Ansprüche gegen die Registrierungsstelle, da die Domain generischer Natur ist und nicht eindeutig auf den Verein schließen läßt.
Direkte vertragliche Ansprüche bestehen aufgrund des bereits abgeschlossenen Vertragsverhältnisses nicht mehr.
Die einzige noch in Frage kommende Möglichkeit wären strafrechtliche Vorschriften zum Schutz vor Beleidigung. Dann müßte jedoch der Domaininhaber unter dem Vereinsnamen Beleidigungen begehen oder den Verein selbst beleidigen. Beides liegt hier jedoch nicht vor.
Abgesehen davon wäre hier schweizerisches Strafrecht zu prüfen. Die Vollstreckung gegenüber einem in Russland lebenden ist zudem praktisch nicht durchführbar.
Dies gilt für fast alle angesprochenen Abwehrrechte.
Bezüglich des Serverbetreibers sehen wir keinerlei Rechtsprobleme. Die Haftungsfreistellung seinerseits ist durchaus üblich und ebenfalls in den Registrierungsbedingungen der Registrierungsstellen zu finden. Als host-Provider haftet der Betreiber erst, wenn er von rechtswidrigen
Inhalten, die er zur Nutzung bereit hält, Kenntnis erlangt (So Art. 14 der E-Commerce Richtlinie).
Das Betreiben einer Internetseite mit pornographischem Inhalt ist jedoch in Europa und in Russland nicht rechtswidrig.
Wir müssen Ihnen somit mitteilen, daß aus unserer Sicht keine Abwehrrechte gegen den Domaininhaber oder dessen Host-Provider bestehen.
Bitte betrachten Sie diese Ausführungen nicht als Rechtsberatung, zu der wir nach deutschem Recht als Universität nicht befugt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Sebastian Geiseler-Bonse

Die für den Muslim-Markt entscheidende Aussage war: Die Vollstreckung gegenüber einem in Russland lebenden ist zudem praktisch nicht durchführbar. Also selbst wenn wir von irgendeiner Seite her Recht bekommen sollte (was ja sehr angezweifelt wird), hätten wir kaum Möglichkeiten, diese Recht durchzusetzen.

Aus den oben genannten Gründen schließt der Muslim-Markt diese Aktion ab mit der lehrreichen Erkenntnis, dass Muslime ein einmal erworbene Domain mit islamischer Kennung, nur an Muslime abtreten sollten.

Ihr Muslim-Markt-Team

 

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